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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
01.12.1964
Löschung im Handelsregister
14.10.2010
Rechtsform
Genossenschaft
Rechtssitz der Firma
Illnau-Effretikon
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.5.900.340-3
UID/MWST
CHE-102.315.716
Branche
Bewirtschaftung von Liegenschaften und Wohnungen
Firmenzweck
Die Genossenschaft verfolgt den Zweck, in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitverantwortung ihren Mitgliedern gesunden und preisgünstigen Wohnraum zu verschaffen und zu erhalten. Sie ist bestrebt, Wonnraum insbesondere für Mitarbeiter/innen der SBB, der Post, der Swisscom und der allgemeinen Bundesverwaltung anzubieten. Sie fördert das Zusammenleben im Sinne gesamtgesellschaftlicher Verantwortung und gegenseitiger Solidarität.
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Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Eisenbahner-Baugenossenschaft Effretikon
Publikationsnummer: 5853908, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Eisenbahner-Baugenossenschaft Effretikon, in Illnau-Effretikon, CH-020.5.900.340-3, Genossenschaft (SHAB Nr. 132 vom 13.07.2009, S. 39, Publ. 5132322). Aktiven und Passiven (Fremdkapital) gehen infolge Fusion auf die BEP Baugenossenschaft des eidgenössischen Personals, in Zürich (CH-020.5.900.090-2), über. Die Genossenschaft wird gelöscht.
Publikationsnummer: 5132322, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Eisenbahner-Baugenossenschaft Effretikon, in Illnau-Effretikon, CH-020.5.900.340-3, Genossenschaft (SHAB Nr. 15 vom 23.01.2009, S. 27, Publ. 4842370).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Schläpfer, Ernst, von Appenzell, in Illnau-Effretikon, Mitglied der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Graf, Peter, von Rebstein, in Illnau-Effretikon, Mitglied der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Kassu, Daniela, von Nürensdorf, in Illnau-Effretikon, Mitglied der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Publikationsnummer: 4842370, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Eisenbahner-Baugenossenschaft Effretikon, in Illnau-Effretikon, CH-020.5.900.340-3, Genossenschaft (SHAB Nr. 144 vom 27.07.2007, S. 18, Publ. 4045074).
Statutenänderung:
28.10.2008.
Haftung/Nachschusspflicht neu:
[Streichung des Eintrags aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften.] [bisher: Ohne persönliche Haftung und ohne Nachschusspflicht.].Pflichten neu: Beitrags- oder Leistungspflichten der Genossenschafter gemäss näherer Umschreibung in den Statuten. [bisher: Pflichten: Die Mitglieder sind verpflichtet, selber in den von ihnen gemieteten Wohnungen zu wohnen und dort zivilrechtlichen Wohnsitz zu haben. Mitglied der Genossenschaft kann jede natürliche oder juristische Person werden, welche die Aufnahmegebühr bezahlt hat und mindestens drei Genossenschaftsanteile übernimmt (Mitgliedschaftsanteile). Die Aufnahmegebühr von maximal CHF 500.-- wird vom Vorstand festgelegt und ist im Voraus zu entrichten.
Die Mitglieder sind verpflichtet:
a) Die Interessen der Genossenschaft in guten Treuen zu wahren;
b) Den Statuten sowie den Beschlüssen der Genossenschaftsorgane nachzuleben;
c) Nach Kräften an genossenschaftlichen Aktivitäten teilzunehmen und in genossenschaftlichen Gremien mitzuwirken. d) Für die Genossenschaft jährlich während vier Stunden unentgeltliche Arbeiten wie z.B. die Treppenhausreinigung zu verrichten und für nicht geleistete Stunden eine Ersatzabgabe von Fr. 40.- pro Stunde zu bezahlten. Mitglieder, die Räumlichkeiten der Genossenschaft mieten, müssen zusätzlich zu den Mitgliedschaftsanteilen (vgl. Art. 7 Abs. 1) hinzu weitere Anteile (Wohnungsanteile) übernehmen. Einzelheiten regelt der Vorstand in einem Reglement, wobei der zu übernehmende Betrag nach den Anlagekosten der Wohnung abgestuft ist, den Wohnbauförderungsvorschriften entsprechen sowie für die Finanzierung der Bauten ausreichen muss. Der Maximalbetrag beträgt 20 % der Anlagekosten der gemieteten Räumlichkeiten.].Mitteilungen neu: Mitteilungen erfolgen schriftlich oder durch Zirkular, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt. Gemäss Erklärung der Verwaltung vom 13.11.2008 untersteht die Genossenschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision.