• E. Wälti AG, Gipsergeschäft in Liquidation

    OW
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-140.3.000.577-6
    Branche: Übriger Aus- und Innenausbau

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Zweigniederlassungen (1)

    Auskünfte zu E. Wälti AG, Gipsergeschäft in Liquidation

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Übriger Aus- und Innenausbau

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    Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines Gipsergeschäftes. Nebenzwecke siehe Statuten.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • E. Wälti AG, Gipsergeschäft
    • Wälti E. AG Gipsergeschäft
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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

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    Neueste SHAB-Meldungen: E. Wälti AG, Gipsergeschäft in Liquidation

    SHAB 2/2017 - 04.01.2017
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: 3259393, Handelsregister-Amt Obwalden, (140)

    E. Wälti AG, Gipsergeschäft in Liquidation, in Alpnach, CHE-105.946.586, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 198 vom 14.10.2014, Publ. 1767055). Das Konkursverfahren wurde mit Entscheid des Obergerichts des Kantons Obwalden vom 15.11.2016 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 230/2016 - 25.11.2016
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: 3177469, Handelsregister-Amt Obwalden

    1. Schuldnerin: E. Wälti AG, Industriestrasse 1, 6055 Alpnach Dorf
    2. Datum des Schlusses: 15.11.2016

    Konkursamt Obwalden 6060 Sarnen

    SHAB 126/2016 - 01.07.2016
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: 2918665, Handelsregister-Amt Obwalden

    1. Schuldnerin: E. Wälti AG, Industriestrasse 1, 6055 Alpnach Dorf
    2. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage nach erfolgter Publikation
    3. Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage nach erfolgter Publikation
    4. Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen beim Kantonsgericht des Kantons Obwalden und Beschwerden gegen das Inventar innert 10 Tagen beim Obergericht des Kantons Obwalden, beides seit Bekanntgabe im Schweizerischen Handelsamtsblatt, anzuheben, andernfalls der Kollokationsplan und das Inventar als anerkannt betrachtet werden. Sofern die Mehrheit der Gläubiger nicht bis zum 21. Juli 2016 schriftlich (eingeschrieben) dagegen opponiert, verzichtet die Konkursverwaltung namens der Konkursmasse auf die Geltendmachung der Inventarpositionen Nr. 15 (Verantwortlichkeitsansprüche). Falls diesem Verzicht stattgegeben wird, haben die Gläubiger die Möglichkeit, beim unterzeichneten Konkursamt bis 21. Juli 2016 gemäss Art. 260 SchKG die Abtretung dieses Anspruches zu verlangen. Die vorhandenen Unterlagen liegen den Gläubigern nach Voranmeldung beim Konkursamt zur Einsicht auf.

    Konkursamt Obwalden 6060 Sarnen

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