• E. Moor, Maschinenbau

    BS
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-270.1.002.737-9
    Branche: Betreiben von Architektur- und Ingenieurbüros

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu E. Moor, Maschinenbau

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Architektur- und Ingenieurbüros

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    Konstruktionsbüro und Montagewerkstätte für allgemeinen Maschinenbau und Elektromechanik.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Moor E., Maschinenbau
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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: E. Moor, Maschinenbau

    SHAB 220406/2022 - 06.04.2022
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005444380, Handelsregister-Amt Basel-Stadt, (270)

    E. Moor, Maschinenbau, in Basel, CHE-103.849.156, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 113 vom 16.05.1977, S.1603). Das Einzelunternehmen wird infolge Todes des Inhabers gemäss Art. 938 OR i.V.m. Art. 39 Abs. 2 HRegV von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.

    SHAB 220301/2022 - 01.03.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000002929, Handelsregister-Amt Basel-Stadt

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 01.03.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Basel Stadt, Spiegelgasse 12, 4001 Basel Verfügung nach Art. 938 Abs. 2 OR i.V.m. Art 153 HRegV, E. Moor, Maschinenbau Betroffene Organisation: E. Moor, Maschinenbau CHE-103.849.156 Neuensteinerstrasse 20

  • Basel Ausgangslage:
    1. Das Einzelunternehmen E. Moor, Maschinenbau ist infolge Todes des Inhabers erloschen.
    2. Mit Publikation vom 11.02.2022 sind die Erben des verstorbenen Inhabers aufgefordert worden, innert 14 Tagen die Löschung dieses Einzelunternehmens im Handelsregister anzumelden. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.
    3. Die Frist ist unbenutzt abgelaufen. Verfügung:
      1. Das Einzelunternehmen E. Moor, Maschinenbau wird bei unbenutztem Ablauf der unten genannten Frist zur Anfechtung dieser Verfügung bei der ebenfalls unten genannten Kontaktstelle von Amtes wegen gelöscht.
      2. Es werden keine Gebühren erhoben.
      3. Eine Ordnungsbusse gemäss Art. 940 OR entfällt. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Basel Stadt Spiegelgasse 12
      4. Basel Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 31.03.2022

      Kontaktstelle: Appellationsgericht Basel-Stadt als Verwaltungsgericht Bäumleingasse 1
    4. Basel

  • SHAB 220211/2022 - 11.02.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000005890, Handelsregister-Amt Basel-Stadt

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 11.02.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Basel Stadt, Spiegelgasse 12, 4001 Basel Allgemeine Aufforderung, E. Moor, Maschinenbau Betroffene Organisation: E. Moor, Maschinenbau CHE-103.849.156 Neuensteinerstrasse 20

  • Basel Rechtliche Hinweise: Bei der aufgeführten Rechtseinheit fehlt der Handelsregistereintrag oder er entspricht den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr. Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Eintragung, Änderung oder Löschung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Eintragung, Änderung oder die Löschung. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen. Ergänzende rechtliche Hinweise: Das genannte Einzelunternehmen ist infolge Todes des Inhabers erloschen. Ist die Inhaberin oder der Inhaber eines Einzelunternehmens verstorben, so muss eine Erbin oder ein Erbe die Löschung des Einzelunternehmens im Handelsregister anmelden (Art.
  • Abs. 1 OR i.V.m. Art. 39 Abs. 2 HRegV). Die Erbinnen und Erben des verstorbenen Inhabers werden daher aufgefordert, bis Fristablauf die Löschung des Einzelunternehmens ihres Erblassers anzumelden. Andernfalls wird vom unterzeichneten Handelsregisteramt die amtliche Löschung des genannten Einzelunternehmens im Handelsregister verfügt. Gegen säumige Anmeldepflichtige kann das Handelsregisteramt Ordnungsbussen bis CHF 5000 aussprechen (Art. 940 OR). Frist: 14 Tage Ablauf der Frist: 25.02.2022
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Basel Stadt, Spiegelgasse 12,
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