• E & E Group GmbH in Liquidation

    SO
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-241.4.017.701-3
    Branche: Allgemeiner Hochbau

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu E & E Group GmbH in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Allgemeiner Hochbau

    Firmenzweck

    Erwerb, Bau, Verwaltung und Veräusserung von Betriebsstätte-Grundstücke sowie Planung und Ausführung von Bauten als Generalunternehmung. Kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder solche übernehmen.

    Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • E & E Group GmbH
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: E & E Group GmbH in Liquidation

    SHAB 250513/2025 - 13.05.2025
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1006330165, Handelsregister-Amt Solothurn, (241)

    E & E Group GmbH in Liquidation, in Dulliken, CHE-362.374.089, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 87 vom 05.05.2023, Publ. 1005739447). Nachdem kein begründeter Einspruch gegen die Löschung der Gesellschaft erhoben wurde, wird diese im Sinne von Art. 159a Abs. 1 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 07.06.2021
    Kategorien: Änderung des Firmennamens, Änderung der Firmenadresse, Änderung im Management, Liquidation

    Publikationsnummer: HR02-1005208601, Handelsregister-Amt Solothurn

    E & E Group GmbH, in Dulliken, CHE-362.374.089, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 91 vom 13.05.2019, Publ. 1004628460).

    Firma neu:
    E & E Group GmbH in Liquidation.

    Domizil neu:
    Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 153b aHRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr angesetzte Frist zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes in Bezug auf das Rechtsdomizil am Sitz der Gesellschaft unbenutzt abgelaufen ist.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Bytyqi, Edon, kosovarischer Staatsangehöriger, in Dietikon, Gesellschafter und Geschäftsführer, Liquidator, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00 [bisher: in Dulliken, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift].

    SHAB 201223/2020 - 23.12.2020
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH02-0000002101, Handelsregister-Amt Solothurn

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach Art. 153 HRegV Publikationsdatum: SHAB 23.12.2020 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Solothurn, Wengimattstrasse 2, 4710 Balsthal Aufforderung nach Art. 153 HRegV, E & E Group GmbH Betroffene Organisation: E & E Group GmbH CHE-362.374.089 Neumattstrasse 22

  • Dulliken Rechtliche Hinweise: Die aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung bei der Kontaktstelle anzumelden. Andernfalls werden die Rechtseinheiten vom Handelsregister gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt; Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden. Wird der rechtmässige Zustand nicht fristgerecht wiederhergestellt, kann das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 Abs. 1 OR eine Ordnungsbusse wegen Verstosses gegen die Eintragungspflicht von CHF 10.00 bis CHF 500.00 aussprechen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 22.01.2021
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Solothurn, Wengimattstrasse 2,
  • Balsthal

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