Meldungen
Publikationsnummer: 15445/2023, (1)
Dog Shelter Stiftung, in Vaduz, FL-0002.155.194-7, Eingetragene Stiftung.
Repräsentanz/Zustelladresse neu:
c/o JURICON TREUHAND ANSTALT, Landstrasse 39, 9490 Vaduz.
Erloschene Angaben zur Verwaltung:
Audina Treuhand Aktiengesellschaft, 9490 Vaduz, Mitglied des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift.
Angaben zur Verwaltung neu oder mutierend:
JURICON TREUHAND ANSTALT, 9490 Vaduz, Mitglied des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift;
Cafuta, Natalija, StA: Slowenien, 9493 Mauren, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift].
Publikationsnummer: 10096/2020, (1)
Dog Shelter Stiftung, in Vaduz, FL-0002.155.194-7, Eingetragene Stiftung.
Erloschene Angaben zur Verwaltung:
WÄLTI TREUHAND UND REVISIONEN AG, 7310 Bad Ragaz, Revisionsstelle.
Angaben zur Verwaltung neu oder mutierend:
RevisionsPartner AG, 8887 Mels, Revisionsstelle.
Publikationsnummer: 20239694, (1)
Handelsregister 07.08.2018, Dog Shelter Stiftung, Vaduz (FL-0002.155.194-7) Stiftung Angaben zur Verwaltung neu oder mutierend: WÄLTI TREUHAND UND REVISIONEN AG, 7310 Bad Ragaz, Revisionsstelle.
Publikationsnummer: 20235859, (1)
Handelsregister 04.04.2018, Dog Shelter Stiftung, Vaduz (FL-0002.155.194-7) Stiftung Stiftungsaufsichtsbehörde neu: Stiftungsaufsichtsbehörde.
Publikationsnummer: 20235709, (1)
Handelsregister 29.03.2018, Dog Shelter Stiftung, Vaduz (FL-0002.155.194-7) Stiftung Rechtsnatur neu: Stiftung.
Sitz neu:
Vaduz.
Zweck neu:
Zweck der Stiftung, nebst der Verwaltung ihres Vermögens, ist es hauptsächlich aber nicht ausschliesslich, wohltätige und gemeinnützige Organisationen und Projekte zu unterstützen., Des Weiteren ist der Stiftungsrat befugt, Ausschüttungen an die vom Stifter in einem Beistatut festgelegten Familienmitglieder im Rahmen der darin definierten Bestimmungen vorzunehmen., Hauptsächlich aber bildet der Zweck der Stiftung die Förderung der Tierhilfe und des Tierschutzes, Die Stiftung verwirklicht ihre Zwecke beispielsweise durch, a) die finanzielle Unterstützung und förderungswürdigen Einrichtungen und Organisationen, z.B. Tierschutzorganisationen,;
, b) die finanzielle Unterstützung von förderungswürdigen Projekten, z.B. die Unterstützung von bestehenden oder zu errichtenden Tier- oder Hundeheimen, den Schutz von ausgesetzten und misshandelten Hunden und dergleichen., Der Stiftungsrat ist im Rahmen des Beistatuts befugt, Ausschüttungen nach freiem Ermessen an die von ihm bestimmten Organisationen vorzunehmen, vorausgesetzt, dass diese Organisationen die vom Stifter im Beistatut festgelegten Eigenschaften erfüllen., Für oben erwähnte Ausschüttungen können sowohl die Erträgnisse wie auch das Kapital verwendet werden.
Organisation neu:
Stiftungsrat bestehend aus mindestens zwei Mitgliedern;
fakultativ: Revisionsstelle, weitere Organe. Eintragung der am 19.08.2005 hinterlegten Stiftung lt. Beschluss des Stiftungsrates vom 06.03.2018.