• DGAS Dangerous Goods Airfreight Services GmbH

    ZH
    aktiv
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    Handelsregister-Nr.: CH-020.4.030.322-2
    Branche: Sonstige Dienstleistungen Verkehr

    Alter der Firma

    20 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    20'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu DGAS Dangerous Goods Airfreight Services GmbH

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten.
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    Über DGAS Dangerous Goods Airfreight Services GmbH

    • DGAS Dangerous Goods Airfreight Services GmbH hat den Sitz in Kloten und ist aktiv. Sie ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und in der Branche «Sonstige Dienstleistungen Verkehr» tätig.
    • DGAS Dangerous Goods Airfreight Services GmbH hat 3 Personen im Management.
    • Die letzte Handelsregisteränderung erfolgte am 30.07.2025. Unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
    • Die Firma ist im Handelsregister des Kantons ZH unter der UID CHE-112.198.725 eingetragen.
    • An der gleichen Adresse sind 3 weitere aktive Firmen eingetragen. Dazu gehören: Domyara AG, Dynamic play tennis Gadola, Keep House GmbH.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Sonstige Dienstleistungen Verkehr

    Firmenzweck

    Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung und ständige Betreuung von Firmen, die gefährliche Güter vor allem per Luftfracht verschicken. Zu diesen Dienstleistungen gehören u.a. Pre-check von Luftfrachtsendungen, die Gefahrgut beinhalten, Bearbeitung von zurückgewiesenen Luftfrachtsendungen, Umpacken/Neuverpacken von Luftfrachtsendungen, Ausstellung/Neuausstellung von Shipper's Declarations, Abholen und Verpacken von Luftfrachtsendungen beim Kunden, Entsorgung von Gefahrstoffen, Ausstellung von Unfallmerkblättern, Bereitstellung einer 24 h-Notfall Telefonnummer. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten, den Betrieb verwandter Geschäftszweige aufzunehmen, sich an Unternehmen aller Art zu beteiligen, Liegenschaften zu erwerben, zu verwalten, zu veräussern sowie alle Geschäfte durchzuführen, die den Zweck der Gesellschaft zu fördern geeignet sind.

    Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.

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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: DGAS Dangerous Goods Airfreight Services GmbH

    SHAB 250730/2025 - 30.07.2025
    Kategorien: Änderung der Firmenadresse

    Publikationsnummer: HR02-1006397422, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    DGAS Dangerous Goods Airfreight Services GmbH, in Kloten, CHE-112.198.725, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 192 vom 03.10.2024, Publ. 1006144141).

    Domizil neu:
    c/o Reto Schöni, Lochäckerstrasse 7, 8302 Kloten.

    SHAB 250625/2025 - 25.06.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000005033, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 25.06.2025 Öffentlich einsehbar bis: 25.09.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Bülach, Spitalstrasse 13, 8180 Bülach Gerichtlicher Entscheid gegen DGAS Dangerous Goods Airfreight Services GmbH Klagende Partei: Beklagte Partei: DGAS Dangerous Goods Airfreight Services GmbH CHE-112.198.725 Kloten

  • Zürich Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Organisationsmangel
    1. Die Gesellschaft wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
    2. Das Konkursamt Bassersdorf wird mit dem Vollzug beauftragt.
    3. Die Entscheidgebühr wird festgesetzt auf Fr. 1'200.- und der Gesellschaft auferlegt. 4. [Schriftliche Mitteilung]
    4. Eine Berufung gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Berufungsschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Geschäftsnummer: EO250031-C Entscheiddatum: 18.06.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Bülach, Einzelgericht Frist: 10 Tage Kontaktstelle: Bezirksgericht Bülach,

    Spitalstrasse 13, 8180 Bülach Bemerkungen:
    Das Urteil kann am Bezirksgericht Bülach bezogen werden.

  • SHAB 250514/2025 - 14.05.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000004912, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 14.05.2025 Öffentlich einsehbar bis: 14.08.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Bülach, Spitalstrasse 13, 8180 Bülach Gerichtlicher Entscheid gegen DGAS Dangerous Goods Airfreight Services GmbH Klagende Partei: Beklagte Partei: DGAS Dangerous Goods Airfreight Services GmbH CHE-112.198.725 Kloten

  • Zürich Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Organisationsmangel
    1. Das Doppel der Eingabe des Handelsregisteramts des Kantons Zürich vom 16. April 2025 (act. 1) wird der Gesellschaft zugestellt.
    2. Der Gesellschaft wird eine Frist von 30 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen wird durch Urteil des Gerichts die Auflösung der Gesellschaft und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 819 OR i.V.m. Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR). Die gesetzlichen Fristenstillstände gemäss Art. 145 Abs. 1 ZPO gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
    3. Der rechtmässige Zustand in Bezug auf die vorstehende Erwägung Ziff. 2 kann wiederhergestellt werden, indem die Gesellschaft ein Rechtsdomizil angibt, an der sie erreichbar ist und beim Handelsregisteramt anmeldet (vgl. Art. 117 Abs. 4 HRegV und Art. 22 Abs. 3 f. HRegV).
    4. An die Gesellschaft ergehen folgende Hinweise: Eine allfällige Behebung des Mangels während dieses Verfahrens ist in Zusammenarbeit mit dem Handelsregisteramt vorzunehmen. Das Gericht behandelt nur das vorliegende Verfahren. Bei Behebung des Mangels während des Laufs der Frist gemäss Ziff. 2 dieser Verfügung wird das Gericht durch das Handelsregisteramt informiert. Das vorliegende Verfahren ist daraufhin wegen Gegenstandslosigkeit durch Verfügung des Gerichts zu beenden. Erfolgt die Behebung des Mangels nach Fällung des Urteils durch das Gericht, kann es nicht von sich aus auf das Urteil zurückkommen. Der Gesellschaft steht es aber offen, beim Gericht ein Wiederherstellungsgesuch nach Art. 148 ZPO zu stellen. Eingaben an das Gericht haben schriftlich zu erfolgen. 5. [Mitteilungen] Geschäftsnummer: EO250031-C Entscheiddatum: 23.04.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Bülach, Einzelgericht Frist: 30 Tage Die Zustellung gilt am Tag der Publikation als erfolgt. Kontaktstelle: Bezirksgericht Bülach, Spitalstrasse 13, 8180 Bülach

    Bemerkungen: Die Verfügung vom 23. April 2025 sowie die Beilagen können beim Bezirksgericht Bülach
    bezogen werden.

  • Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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