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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
27.02.2006
Löschung im Handelsregister
23.11.2023
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Richterswil
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.4.032.773-1
UID/MWST
CHE-112.789.211
Branche
Handel (Güter für den Haushalt und Privatgebrauch)
Firmenzweck
Der Zweck der Gesellschaft ist: Inneneinrichtungen, Verkauf von Accessoires und Geschenkartikel. Die Gesellschaft kann alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck der Gesellschaft im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, halten und veräussern.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- DAS WEISSE HAUS GmbH
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: DAS WEISSE HAUS GmbH in Liquidation
Publikationsnummer: HR02-1005317905, Handelsregister-Amt Zürich
DAS WEISSE HAUS GmbH, in Richterswil, CHE-112.789.211, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 215 vom 05.11.2015, S.0, Publ. 2465049).
Firma neu:
DAS WEISSE HAUS GmbH in Liquidation. Mit Urteil vom 06.09.2021 hat das Bezirksgericht Horgen die Gesellschaft aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 819 i.V.m. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR angeordnet.
Publikationsnummer: UV02-0000001124, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 10.09.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 10.12.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, 8810 Horgen Gerichtlicher Entscheid gegen DAS WEISSE HAUS GmbH Klagende Partei: Beklagte Partei: DAS WEISSE HAUS GmbH CHE-112.789.211 c/o: Michael Jachs Seestrasse 5b
- Die Gesellschaft wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
- Das Konkursamt Wädenswil wird mit dem Vollzug beauftragt. 3. [...] 4. [...] 5. [...]
- Eine Berufung gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Berufungsschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Geschäftsnummer: EO210019-F Entscheiddatum: 06.09.2021 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Horgen, Einzelgericht im summarischen Verfahren Frist: 10 Tage Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Kontaktstelle: Bezirksgericht Horgen,
Burghaldenstrasse 3, 8810 Horgen Bemerkungen:
Das Urteil kann bei der Bezirksgerichtskanzlei bezogen werden.
Publikationsnummer: UV02-0000000973, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 22.07.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 22.10.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, 8810 Horgen Gerichtlicher Entscheid gegen DAS WEISSE HAUS GmbH Klagende Partei: Beklagte Partei: DAS WEISSE HAUS GmbH CHE-112.789.211 c/o: Michael Jachs Seestrasse 5b
- Der Gesellschaft wird eine Frist von 30 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um den rechtmässigen Zustand herzustellen oder konkret zureichende Gründe darzulegen, welche gegen die Vorbringen des Handelsregisteramtes sprechen. Eingaben haben schriftlich in dreifacher Ausfertigung zu erfolgen.
- Der rechtmässige Zustand kann hergestellt werden, indem die Gesellschaft entweder: a) eine Bestätigung, dass das eingetragene Domizil noch gültig ist, unterzeichnet durch ein für die betroffene Rechtseinheit zeichnungsberechtigtes Mitglied des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans ihrer Zeichnungsberechtigung, oder b) eine Bestätigung des Vermieters, dass der bestehende Mietvertrag am eingetragenen Rechtsdomizil noch gültig ist bzw. ein Nachweis über die Eigentümerschaft, einreicht; oder c) die Anmeldung des neuen Rechtsdomizils, original unterzeichnet durch ein für die betroffene Rechtseinheit zeichnungsberechtigtes Mitglied des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans ihrer Zeichnungsberechtigung, sowie d) die Erklärung der Anmeldenden, dass die Gesellschaft am angegebenen Domizil erreicht werden kann oder, falls es sich um eine c/o-Adresse handelt, die original unterzeichnete Domizilhaltererklärung, einreicht. Falls die neue Adresse in einer anderen politischen Gemeinde liegt (siehe 2.c) und 2.d)), so müssen auch die öffentliche Urkunde über den Statutenänderungsbeschluss und ein Exemplar der neuen Statuten eingereicht werden. Geschäftsnummer: EO210019-F Entscheiddatum: 19.07.2021 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Horgen, Einzelgericht im summarischen Verfahren Frist: 30 Tage Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Kontaktstelle: Bezirksgericht Horgen Burghaldenstrasse 3
8810 Horgen Bemerkungen:
Der Entscheid inkl. Beilagen kann bei der Bezirksgerichtskanzlei bezogen werden.