• CrossMedia Lachat

    BE
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-035.1.030.263-6
    Branche: Erbringen von Werbedienstleistungen

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu CrossMedia Lachat

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Erbringen von Werbedienstleistungen

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    Erbringen von Crossmedia - Dienstleistungen sowie Marketingberatung.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: CrossMedia Lachat

    SHAB 49/2016 - 10.03.2016
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: 2715273, Handelsregister-Amt Bern, (36)

    CrossMedia Lachat, in Bern, CHE-109.695.199, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 33 vom 18.02.2002, Publ. 347008). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

    SHAB 9/2016 - 14.01.2016
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: 2594241, Handelsregister-Amt Bern

    EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
    Verfügung gem. Art. 153b HRegV

    1. Das Einzelunternehmen CrossMedia Lachat, in Bern, wird von Amtes wegen gelöscht.
    2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: 'CrossMedia Lachat, in Bern, CHE-109.695.199, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 33 vom 18.02.2002, Publ. 347008). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.'
    3. Es werden keine Gebühren erhoben. Eine Ordnungsbusse gemäss Art. 943 OR entfällt.
    4. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der zuständigen kantonalen Beschwerdeinstanz (Obergericht des Kantons Bern, Hochschulstrasse 17, Postfach 7475, 3001 Bern) Beschwerde erhoben werden.

    Handelsregisteramt des Kantons Bern, 3000 Bern 8

    SHAB 33/2002 - 18.02.2002
    Kategorien: Neugründung, Änderung im Management

    Handelsregister-Amt Bern, (36)

    CrossMedia Lachat, in Bern, Bantigerstrasse 14, 3006 Bern, Einzelfirma (Neueintragung).

    Zweck:
    Erbringen von Crossmedia - Dienstleistungen sowie Marketingberatung.

    Eingetragene Personen:
    Lachat, Serge, von Schelten, in Bern, Inhaber, mit Einzelunterschrift.

    Title
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