• Concept Car Basile

    AR
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-300.1.014.860-2
    Branche: Handel mit Autozubehör

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Concept Car Basile

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Handel mit Autozubehör

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    Verkauf von Autozubehör wie Felgen, Fahrwerke usw.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Concept Car Basile

    SHAB 210921/2021 - 21.09.2021
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005295634, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh., (300)

    Concept Car Basile, in Herisau, CHE-111.991.922, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 176 vom 10.09.2004, S.2, Publ. 2443318).

    Löschungsgrund:
    Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

    SHAB 210604/2021 - 04.06.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000002169, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 04.06.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 02.06.2021, 03.06.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Obstmarkt 3, 9102 Herisau Aufforderung nach weiteren Artikeln, Concept Car Basile

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Concept Car Basile CHE-111.991.922 Viaduktstrasse 6 9100 Herisau Ergänzende rechtliche Hinweise: Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV: . Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen. . Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort des Inhabers). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Änderung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 05.07.2021 Kontaktstelle: Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
    Regierungsgebäude Obstmarkt 3
  • Herisau

  • SHAB 210603/2021 - 03.06.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000002133, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 03.06.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 02.06.2021, 04.06.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Obstmarkt 3, 9102 Herisau Aufforderung nach weiteren Artikeln, Concept Car Basile

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Concept Car Basile CHE-111.991.922 Viaduktstrasse 6 9100 Herisau Ergänzende rechtliche Hinweise: Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV: . Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen. . Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort des Inhabers). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Änderung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 05.07.2021 Kontaktstelle: Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
    Regierungsgebäude Obstmarkt 3
  • Herisau

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