Meldungen
Publikationsnummer: HR03-1005369549, Handelsregister-Amt Luzern, (100)
Coiffeur Müller, in Hochdorf, CHE-107.237.058, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 246 vom 19.12.1995, S.6885). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art 153 Abs. 1 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die dem Inhaber angesetzte Frist zur Herstellung des rechtmässigen Zustandes in Bezug auf das Rechtsdomizil am Sitz des Unternehmens unbenutzt abgelaufen ist.
Publikationsnummer: BH07-0000002565, Handelsregister-Amt Luzern
Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 13.10.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 19, 6002 Luzern Verfügung nach Art. 153 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR, Coiffeur Müller Betroffene Organisation: Coiffeur Müller CHE-107.237.058 Dammstrasse 18
- Das oben aufgeführte Einzelunternehmen verfügt über kein Rechtsdomizil am Ort seines Sitzes mehr.
- Mit dreimaliger Publikation im SHAB vom 19.08.2021, 20.08.2021 und 23.08.2021 wurde das Einzelunternehmen aufgefordert, innert 30 Tagen ein neues Domizil anzumelden. Andernfalls würde das Einzelunternehmen durch das Handelsregisteramt von Amtes wegen gelöscht.
- Die Frist ist ungenutzt abgelaufen. Verfügung: Das Handelsregister Luzern erlässt deshalb folgende Verfügung:
- Das Einzelunternehmen Coiffeur Müller, mit Sitz in Hochdorf (CHE-107.237.058), wird von Amtes wegen gemäss Art. 934a Abs. 1 OR gelöscht.
- Es werden keine Gebühren erhoben.
- Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 940 OR entfällt. Verfügende Stelle: Handelsregister des Kantons Luzern Bundesplatz 14
- Luzern Ergänzende rechtliche Hinweise: Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde beim Kantonsgericht,
- Abteilung, Hirschengraben 16, Postfach 3569, 6002 Luzern, eingereicht werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizufügen. Frist: 30 Tage
Kontaktstelle: Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14, - Luzern
Publikationsnummer: BH00-0000003031, Handelsregister-Amt Luzern
Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 23.08.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 19.08.2021, 20.08.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 19, 6002 Luzern Aufforderung nach weiteren Artikeln, Coiffeur Müller
Kontaktstelle: Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14,
Publikationsnummer: BH00-0000002993, Handelsregister-Amt Luzern
Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 20.08.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 19.08.2021, 23.08.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 19, 6002 Luzern Aufforderung nach weiteren Artikeln, Coiffeur Müller
Kontaktstelle: Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14,
Publikationsnummer: BH00-0000002932, Handelsregister-Amt Luzern
Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 19.08.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 20.08.2021, 23.08.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 19, 6002 Luzern Aufforderung nach weiteren Artikeln, Coiffeur Müller
- Veröffentlichung Betroffene Organisation: Coiffeur Müller CHE-107.237.058 Dammstrasse 18 6280 Hochdorf Ergänzende rechtliche Hinweise: Dieses Einzelunternehmen ist an seinem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht (mehr) erreichbar, womit es kein im Handelsregister eingetragenes funktionsfähiges Rechtsdomizil mehr hat. Das Einzelunternehmen wird daher aufgefordert, innert 30 Tagen seit der 3. Publikation dieser Aufforderung sein allfällig neues Rechtsdomizil zur Eintragung im Handelsregister anzumelden oder zu bestätigen, dass das aktuell im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist und die rechtlichen Anforderungen an ein Rechtsdomizil nunmehr erfüllt. Andernfalls wird die Löschung dieses Einzelunternehmens wegen fehlendem Rechtsdomizil verfügt (Art. 934a Abs. 1 OR). Frist: 30 Tage
Kontaktstelle: Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14, - Luzern
Handelsregister-Amt Luzern, (100)
Coiffeur Müller, Sitz Hochdorf, Dammstrasse 18, 6280 Hochdorf, Einzelfirma. Betrieb eines Coiffeursalons.
Inhaber:
Othmar Müller, von Bünzen, in Hochdorf.