Auskünfte zu Coco Vertrieb GmbH in Liquidation
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Über Coco Vertrieb GmbH in Liquidation
- Coco Vertrieb GmbH in Liquidation ist in der Branche «Handel (sonstiges)» tätig und ist aktuell in Liquidation. Der Sitz ist in Neuenhof.
- Coco Vertrieb GmbH in Liquidation wurde am 19.07.2006 gegründet.
- Unter Meldungen finden Sie alle Handelsregisteränderung, die letzte erfolgte am 15.01.2024.
- Die Firma ist im Handelsregister des Kantons AG unter der UID CHE-113.029.255 eingetragen.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
19.07.2006
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Neuenhof
Handelsregisteramt
AG
Handelsregister-Nummer
CH-400.4.027.865-3
UID/MWST
CHE-113.029.255
Branche
Handel (sonstiges)
Firmenzweck
Zweck der Gesellschaft ist der Handel mit Waren aller Art. Die Gesellschaft kann Lizenzen, Patente und andere immaterielle Werte sowie Liegenschaften erwerben, verwalten, vermitteln und verkaufen sowie Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Coco Vertrieb GmbH
- Furer + Gebhard GmbH
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Coco Vertrieb GmbH in Liquidation
Publikationsnummer: HR02-1005934311, Handelsregister-Amt Aargau, (400)
Coco Vertrieb GmbH in Liquidation, in Neuenhof, CHE-113.029.255, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 184 vom 22.09.2023, Publ. 1005843903). Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Baden vom 04.01.2024 mangels Aktiven eingestellt.
Publikationsnummer: KK03-0000048528, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB 09.01.2024 Zusätzliche Publikationen: KABAG 09.01.2024 Öffentlich einsehbar bis: 09.01.2029 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau Amtsstelle Baden, Oberstadtstrasse 9, 5400 Baden Einstellung des Konkursverfahrens Coco Vertrieb GmbH Schuldner: Coco Vertrieb GmbH CHE-113.029.255 Hofmattstrasse 10
Ablauf der Frist: 19.01.2024 Kontaktstelle:
Konkursamt Aargau Amtsstelle Baden, Oberstadtstrasse 9, 5400 Baden
Publikationsnummer: UV04-0000000972, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 27.10.2023 Öffentlich einsehbar bis: 27.04.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Baden, Mellingerstrasse 2a, 5400 Baden Entscheid vom 19. Oktober 2023 (SZ.2023.293) Gerichtsentscheid: Besetzung Gerichtspräsident Christian Bolleter Gerichtsschreiberin Lara Bulteel Betroffene Coco Vertrieb GmbH, Hofmattstrasse 10, 5432 Neuenhof Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel Der Gerichtspräsident verfügt: 1. Das Verfahren wird als gegenstandslos geworden abgeschrieben. 2. Es werden keine Kosten verlegt und keine Parteientschädigungen zugesprochen. Diese Verfügung wird der Betroffenen hiermit öffentlich zugestellt. Rechtsmittelbelehrung (Art. 110 i.V.m. Art. 319 ff. ZPO) Die Kostenbestimmung dieses Entscheides kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung beim Obergericht, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, mit Beschwerde angefochten werden. Mit der Beschwerde kann eine unrichtige Rechtsanwendung oder eine offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhaltes gerügt werden (Art. 320 ZPO). Die Beschwerde ist schriftlich und begründet einzureichen (Art. 321 Abs. 1 ZPO). Es ist genau anzugeben, welche Punkte des Entscheides angefochten und welche Abänderungen beantragt werden. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 321 Abs. 3 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Obergericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO). Die Beschwerdefrist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
Die Beschwerde hemmt die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des angefochtenen Entscheides nicht. Das Obergericht kann die Vollstreckbarkeit jedoch aufschieben (Art.
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.