Über CLT Center holding Genossenschaft
- CLT Center holding Genossenschaft hat den Sitz in Vaduz und ist aktiv. Sie ist eine Kollektivgesellschaft und in der Branche «Erbringung übriger Dienstleistungen für Unternehmen» tätig.
- Das Management der am 02.12.2024 gegründeten Firma CLT Center holding Genossenschaft besteht aus 2 Personen.
- Der Handelsregistereintrag der Firma wurde zuletzt am 03.12.2024 angepasst. Unter Meldungen sind alle bisherigen Handelsregistereinträge abrufbar.
- An der gleichen Adresse wie CLT Center holding Genossenschaft sind 10 weitere aktive Firmen eingetragen. Dazu gehören: AGRAR SCHEIBER Anstalt, CALIDRIS TECHNOLOGY AG, CT1 Investhub AG.
Handelsregisterinformationen
Rechtssitz der Firma
Vaduz
Branche
Erbringung übriger Dienstleistungen für Unternehmen
Firmenzweck
Der Zweck der LVC besteht in der Entwicklung der Invention (Technologie der Gehäusefertigung mit künstlicher Intelligenz / Housing production technology with artificial intelligence) zur Marktreife oder zumindest bis zu einem Stadium, ab welchem die Weiter- bzw. Fertigentwicklung oder der Verkauf bzw. die Vermarktung der Innovation gewährleistet ist. Die Interessen der Erfinder sowie der weiteren Bearbeiter der Innovation sollen unterstützt werden, damit diese neue Idee erfolgreich umgesetzt werden kann. Die Entwicklung der Innovation soll in Form der Selbsthilfe erfolgen. Dies in der Weise als die Mitglieder der LVC einen Beitrag in Form von Geld, Arbeit, Know-How oder dergleichen leisten im Rahmen der Entwicklung und Bearbeitung der Innovation. Ihr Beitrag wird in Mitgliederpunkten quantifiziert. Für die Ermittlung der Anzahl Mitgliederpunkte betreffend die Beiträge der Mitglieder erlässt die Mitgliederversammlung ein separates Beitragsreglement. Die Invention und die Innovation werden in der Innovationsurkunde definiert. Die einzelnen Entwicklungsschritte sind Schritt für Schritt zu definieren und als Zusätze zur Innovationsurkunde ("Zusatzurkunden") zu dokumentieren. Die Innovationsurkunde sowie die Zusatzurkunden sind von den Vorstandsmitgliedern jeweils zu unterzeichnen, und mindestens die Unterschrift des Präsidenten ist jeweils amtlich beglaubigen zu lassen. Der Vorstand kann den Präsidenten ermächtigen, die Innovations- und Zusatzurkunden stellvertretend für den Vorstand zu unterzeichnen. Die Innovationsurkunde und die Zusatzurkunden sind vertraulich und gemeinsam an einem sicheren Ort zu hinterlegen. Eine Hinterlegung kann auch beim Amt für Justiz, Abteilung Öffentlichkeitsregister, erfolgen.
Weitere Firmennamen
Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste Meldungen für CLT Center holding Genossenschaft
Publikationsnummer: 19175/2024, (1)
CLT Center holding Genossenschaft, in Vaduz, FL-0002.733.306-5, Herrengasse 30, 9490 Vaduz, Genossenschaft (Neueintragung).
Statutendatum:
18.11.2024.
Zweck:
Der Zweck der LVC besteht in der Entwicklung der Invention (Technologie der Gehäusefertigung mit künstlicher Intelligenz / Housing production technology with artificial intelligence) zur Marktreife oder zumindest bis zu einem Stadium, ab welchem die Weiter- bzw. Fertigentwicklung oder der Verkauf bzw. die Vermarktung der Innovation gewährleistet ist. Die Interessen der Erfinder sowie der weiteren Bearbeiter der Innovation sollen unterstützt werden, damit diese neue Idee erfolgreich umgesetzt werden kann. Die Entwicklung der Innovation soll in Form der Selbsthilfe erfolgen. Dies in der Weise als die Mitglieder der LVC einen Beitrag in Form von Geld, Arbeit, Know-How oder dergleichen leisten im Rahmen der Entwicklung und Bearbeitung der Innovation. Ihr Beitrag wird in Mitgliederpunkten quantifiziert. Für die Ermittlung der Anzahl Mitgliederpunkte betreffend die Beiträge der Mitglieder erlässt die Mitgliederversammlung ein separates Beitragsreglement. Die Invention und die Innovation werden in der Innovationsurkunde definiert. Die einzelnen Entwicklungsschritte sind Schritt für Schritt zu definieren und als Zusätze zur Innovationsurkunde ("Zusatzurkunden") zu dokumentieren. Die Innovationsurkunde sowie die Zusatzurkunden sind von den Vorstandsmitgliedern jeweils zu unterzeichnen, und mindestens die Unterschrift des Präsidenten ist jeweils amtlich beglaubigen zu lassen. Der Vorstand kann den Präsidenten ermächtigen, die Innovations- und Zusatzurkunden stellvertretend für den Vorstand zu unterzeichnen. Die Innovationsurkunde und die Zusatzurkunden sind vertraulich und gemeinsam an einem sicheren Ort zu hinterlegen. Eine Hinterlegung kann auch beim Amt für Justiz, Abteilung Öffentlichkeitsregister, erfolgen.
Publikationsorgan:
Liechtensteiner Vaterland.
Angaben zur Verwaltung:
Grinfelds, Sandis, StA: Lettland, 2137 Upesciems, Präsident des Vorstandes, mit Einzelunterschrift;
Füssinger, Marcel, StA: Österreich, 160009 Singapur, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung.
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.