Alter der Firma
-Umsatz in CHF
-Kapital in CHF
-Mitarbeiter
-Aktive Marken
-Auskünfte zu Cioccolino GmbH in Liquidation
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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
01.11.2006
Löschung im Handelsregister
25.10.2019
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Davos
Handelsregisteramt
GR
Handelsregister-Nummer
CH-350.4.001.976-4
UID/MWST
CHE-113.224.880
Branche
Betreiben von Gastronomiebetrieben
Firmenzweck
Führen eines oder mehrerer Hotel- und Restaurationsbetriebe und Handel mit Bäckerei- und Konditoreiwaren sowie Ausführen aller damit verbundenen Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Gesellschaften des In- und Auslandes beteiligen, Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen. Zudem kann sie Grundstücke erwerben, verwalten oder weiter veräussern.
Revisionsstelle
Frühere Revisionsstelle (1)
Name | Ort | Seit | Bis | |
---|---|---|---|---|
Navis Treuhand AG | Davos | 19.01.2010 | 08.11.2011 |
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Cioccolino GmbH
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Cioccolino GmbH in Liquidation
Publikationsnummer: 4211433, Handelsregister-Amt Graubünden
- Schuldnerin: Cioccolino GmbH, Promenade 45, 7270 Davos Platz
- Bemerkungen: Konkursdekret des Regionalgerichts Prättigau/Davos vom 2. Mai 2018, mitgeteilt am 2. Mai 2018: 1. Über die Cioccolino GmbH, Promenade 54, 7270 Davos Platz, wird am 2. Mai 2018 um 09:30 Uhr der Konkurs eröffnet. 2. Die Bearth & Partner, Steuerberatung und Treuhand AG, Quaderstrasse 18, 7000 Chur, handelnd durch Mandatsleiter Gion Bearth, wird als definitive Sachwalterin entlassen. Über ihre Entschädigung wird in einem separaten Entscheid befunden. 3. (Kosten) 4. Dieser Entscheid wird vom Regionalgericht Prättigau/Davos im Amtsblatt des Kantons Graubünden sowie im Schweizerischen Handelsamtsblatt umgehend auszugsweise bekannt gemacht. 5. Dieser Entscheid kann von der Cioccolino GmbH und dem Mandatsleiter Gion Bearth ' beide Beschwer vorausgesetzt ' sowie jeder/m Gläubiger/in der Cioccolino GmbH innert 10 Tagen seit dessen Mitteilung bzw. öffentlicher Bekanntmachung mit Beschwerde gemäss Art. 319 ff. ZPO bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Kantonsgerichts von Graubünden, Poststrasse 14, Postfach 370, 7001 Chur, angefochten werden. Die Parteien können dabei neue Tatsachen geltend machen, wenn diese vor diesem erstinstanzlichen Entscheid eingetreten sind (Art. 174 Abs. 1 SchKG). Ein Fristenstillstand gilt nicht (Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO). 6. (Mitteilung)
Regionalgericht Prättigau/Davos 7250 Klosters
Publikationsnummer: 3990871, Handelsregister-Amt Graubünden
- Schuldnerin: Cioccolino GmbH, Promenade 45, 7270 Davos Platz
- Bemerkungen: Einladung zur Gläubigerversammlung im Nachlass Cioccolino GmbH, Promenade 45, 7270 Davos Platz. Die unterzeichnende Sachwalterin beruft hiermit gestützt auf Art. 295 b Abs. 2 in Verbindung mit Art. 301 SchKG eine Gläubigerversammlung ein auf: Dienstag, 20. Februar 2018, 15.00 Uhr am Sitz der Sachwalterin, Quaderstrasse 18, 7000 Chur Die Akten können während 20 Tagen vor der Versammlung bei der Sachwalterin eingesehen werden.
Bearth & Partner, Steuerberatung und Treuhand AG 7000 Chur
Publikationsnummer: 3981061, Handelsregister-Amt Graubünden
- Schuldnerin: Cioccolino GmbH, Promenade 45, 7270 Davos Platz
- Nachlassstundung verlängert um: 6 Monate
- Nachlassstundung verlängert bis: 23.07.2018
- Bemerkungen: Auszug aus dem Dispositiv:
- Mit dem definitiven Sachwaltermandat bleibt die Bearth & Partner, Steuerberatung und Treuhand AG, Quaderstrasse 18, 7000 Chur, handelnd durch Mandatsleiter Gion Bearth, betraut. 5. Die Cioccolino GmbH ' Beschwer vorausgesetzt ' sowie jede/r Gläubiger/in der Cioccolino GmbH kann innert zehn Tagen ab öffentlicher Bekanntmachung dieses Entscheids gegen die Verlängerung der definitiven Nachlassstundung sowie gegen die Bestätigung der Person der Sachwalterin Beschwerde nach Art. 319 ZPO an die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Kantonsgerichts von Graubünden, Poststrasse 14, Postfach 370, 7001 Chur, erheben (Art. 295c Abs. 1 SchKG in Verbindung mit Art. 319 ff. ZPO). Die Beschwerde ist schriftlich und begründet einzureichen. Ein Fristenstillstand gilt nicht (Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO).
Regionalgericht Prättigau/Davos 7250 Klosters