• CE Communication Executive AG in Liquidation

    AR
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-020.3.000.400-3
    Branche: Durchführung von Arbeitskraftvermittlung

    Alter der Firma

    33 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    100'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

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    Auskünfte zu CE Communication Executive AG in Liquidation

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    Bonitätsauskunft

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    Wirtschaftsauskunft

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    Über CE Communication Executive AG in Liquidation

    • CE Communication Executive AG in Liquidation in Herisau ist eine Aktiengesellschaft aus dem Bereich «Durchführung von Arbeitskraftvermittlung». CE Communication Executive AG in Liquidation ist in Liquidation.
    • CE Communication Executive AG in Liquidation wurde am 27.03.1991 gegründet.
    • Alle vergangenen Änderungen können unter der Rubrik Meldungen abgerufen und als PDF speichert werden. Die letzte Änderung im Handelsregister gab am 13.12.2023.
    • CE Communication Executive AG in Liquidation ist im Kanton AR unter der UID CHE-106.775.749 eingetragen.
    • 7 Level AG in Liquidation, AB Bauwelt GmbH in Liquidation, ACCENTIX Swiss AG in Liquidation sind an derselben Adresse eingetragen.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Durchführung von Arbeitskraftvermittlung

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Die Gesellschaft bezweckt die Unternehmensberatung aller Art, insbesondere Suche und Selektion von Spezialisten und Führungskräften sowie Fach- und Führungsschulung für Kommunikationsfachleute. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

    Revisionsstelle

    Quelle: SHAB

    Frühere Revisionsstelle (2)
    Name Ort Seit Bis
    Fasching Treuhand
    Zürich 09.08.2010 02.05.2011
    Legaudit AG
    Solothurn 10.10.2008 08.08.2010

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • CE Communication Executive AG
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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: CE Communication Executive AG in Liquidation

    SHAB 231213/2023 - 13.12.2023
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK03-0000047995, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB, KABZH, KABAR 13.12.2023 Öffentlich einsehbar bis: 13.12.2028 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Paradiesweg 2, 9410 Heiden Einstellung des Konkursverfahrens CE Communication Executive AG in Liquidation Schuldner: CE Communication Executive AG in Liquidation CHE-106.775.749 Industriestrasse 28

  • Herisau Datum des Auflösungsentscheids: 09.05.2023 Datum der Einstellung: 06.12.2023 Kostenvorschuss: CHF 3'000.00 Rechtliche Hinweise: Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG. Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 27.12.2023 Kontaktstelle: Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Paradiesweg 2, Postfach 42, 9410 Heiden AR Bemerkungen: Das Kantonsgerichts-Präsidium von Appenzell Ausserrhoden hat mit Entscheid vom 04.04.2023 bezüglich der genannten Gesellschaft in Anwendung von Art. 731b OR die Auflösung per 04.04.2023 verfügt und gleichzeitig die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Vollstreckungserklärung mit Wirkung ab 09.05.2023. *** Hinweis für Forderungen von Arbeitnehmenden: Der Entschädigungsanspruch für Insolvenzentschädigung (Art. 53 Abs. 1 AVIG) der Arbeitnehmenden muss spätestens 60 Tage nach dieser Veröffentlichung im
    Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 13.12.2023 bei der Kantonalen Arbeitslosenkasse Appenzell AR, Obstmarkt 1, 9102 Herisau AR, eingereicht sein. Mit
    Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch auf Insolvenzentschädigung.

  • SHAB 231212/2023 - 12.12.2023
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: HR02-1005907896, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh., (300)

    CE Communication Executive AG in Liquidation, in Herisau, CHE-106.775.749, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 93 vom 15.05.2023, Publ. 1005746290). Auflösung der Gesellschaft durch Konkurs gemäss Entscheid der Einzelrichterin des Kantonsgerichts von Appenzell Ausserrhoden vom 06.12.2023, mit Wirkung ab dem 06.12.2023, 09.00 Uhr. Das Konkursverfahren ist mit Verfügung derselben Richterin vom 06.12.2023 mangels Aktiven eingestellt worden.

    SHAB 231211/2023 - 11.12.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV04-0000001035, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 11.12.2023 Öffentlich einsehbar bis: 11.06.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Entscheid in Sachen Konkursamt Appenzell Ausserrhoden gegen CE Communication Executive AG in Liquidation Gerichtsentscheid: Gesuchsteller Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Postfach 42, 9410 Heiden Gesuchsgegnerin CE Communication Executive AG in Liquidation, mit Sitz in Herisau AR Entscheiddatum: 6. Dezember 2023

    1. Über die CE Communication Executive AG in Liquidation, Firmen-Nr. CHE106.775.749, wird mit Wirkung ab Mittwoch, 6. Dezember 2023, 09:00 Uhr, der Konkurs eröffnet.
    2. Das Konkursverfahren wird eingestellt und gilt als geschlossen, sofern nicht ein Gläubiger oder eine Gläubigerin innert 10 Tagen seit Publikation der Einstellungsverfügung die Durch-führung des Konkursverfahrens verlangt, sich zur Übernahme der ungedeckten Verfahrens-kosten verpflichtet und diese sicherstellt.
    3. Die Entscheidgebühr im Betrag von CHF 150.00 wird zu Lasten der Schuldnerin vom Kon-kursamt Appenzell Ausserrhoden, Heiden, bezogen.
    4. Dieser Entscheid kann mit Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde ist innert 10 Tagen seit Zustellung der Entscheidbegründung schriftlich, begründet und mit bestimmten und gegebenenfalls bezifferten Anträgen versehen beim Einzelrichter des Obergerichts Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, einzureichen. Zulässige Beschwerdegründe sind unrichtige Rechtsanwendung und offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhalts. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Verfügende Stelle: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden Landsgemeindeplatz 2

    9043 Trogen Bemerkungen:
    SV2 23 286

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