• CD SWISS GmbH in Liquidation

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    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-020.4.031.126-8
    Branche: Handel (sonstiges)

    Alter der Firma

    19 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    20'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu CD SWISS GmbH in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

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    Zahlungsverhalten

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    Betreibungsauskunft

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    Über CD SWISS GmbH in Liquidation

    • CD SWISS GmbH in Liquidation hat den Sitz in Urnäsch, ist in Liquidation und im Bereich «Handel (sonstiges)» tätig.
    • Es ist eine aktive Person im Management eingetragen.
    • Der Handelsregistereintrag der Firma wurde zuletzt am 02.07.2024 angepasst. Unter Meldungen sind alle bisherigen Handelsregistereinträge abrufbar.
    • Die gemeldete UID lautet CHE-112.388.303.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Handel (sonstiges)

    Firmenzweck

    Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit Waren aller Art, Erbringung von Leistungen im Bereich des Baugewerbes, den Erwerb, das Halten und den Verkauf von Immobilien. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen sowie andere Unternehmungen erwerben oder erworbene Unternehmen verkaufen, Liegenschaften und Wertschriften erwerben, verwalten und verkaufen, Darlehen aufnehmen und gewähren, Garantien und andere Sicherheiten stellen sowie Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten und verwerten.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • CD SWISS GmbH
    • SUPHERBLIFE GmbH
    • SUPERHERBLIFE GmbH
    • Sun City GmbH
    • idmCenter GmbH
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: CD SWISS GmbH in Liquidation

    SHAB 240702/2024 - 02.07.2024
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: HR02-1006073052, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh., (300)

    CD SWISS GmbH in Liquidation, in Urnäsch, CHE-112.388.303, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 52 vom 14.03.2024, Publ. 1005985737). Eröffnung des Konkurs gemäss Entscheid der Einzelrichterin des Kantonsgerichts von Appenzell Ausserrhoden vom 26.06.2024, mit Wirkung ab dem 26.06.2024, 10.00 Uhr, über die bereits aufgelöste Gesellschaft. Das Konkursverfahren ist mit Verfügung derselben Richterin vom 26.06.2024 mangels Aktiven eingestellt worden.

    SHAB 240702/2024 - 02.07.2024
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK03-0000053487, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB, KABAR 02.07.2024 Öffentlich einsehbar bis: 02.07.2029 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Paradiesweg 2, 9410 Heiden Einstellung des Konkursverfahrens CD SWISS GmbH in Liquidation Schuldner: CD SWISS GmbH in Liquidation CHE-112.388.303 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo

  • Urnäsch Datum des Auflösungsentscheids: 08.03.2024 Datum der Einstellung: 26.06.2024 Kostenvorschuss: CHF 3'000.00 Rechtliche Hinweise: Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG. Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 12.07.2024 Kontaktstelle: Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Paradiesweg 2, Postfach 42, 9410 Heiden AR Bemerkungen: Früheres Domizil der CD SWISS GmbH in Liquidation war Dorfplatz 16, 9107 Urnäsch AR. *** Das Kantonsgerichts-Präsidium von Appenzell Ausserrhoden hat mit Entscheid vom 05.02.2024 bezüglich der genannten Gesellschaft in Anwendung von Art. 731b OR die Auflösung per 05.02.2024 verfügt und gleichzeitig die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Vollstreckungserklärung mit Wirkung ab 08.03.2024. *** Hinweis für Forderungen von Arbeitnehmenden: Der Entschädigungsanspruch für Insolvenzentschädigung (Art. 53 Abs. 1 AVIG) der Arbeitnehmenden muss spätestens 60 Tage nach dieser Veröffentlichung im
    Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 02.07.2024 bei der Kantonalen Arbeitslosenkasse Appenzell AR, Obstmarkt 1, 9102 Herisau AR, eingereicht sein. Mit
    Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch auf Insolvenzentschädigung.

  • SHAB 240628/2024 - 28.06.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV04-0000001232, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 28.06.2024 Öffentlich einsehbar bis: 28.12.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Entscheid in Sachen Konkursamt Appenzell Ausserrhoden gegen CD SWISS GmbH in Liquidation Gerichtsentscheid:

    1. Über die CD SWISS GmbH in Liquidation, Firmen-Nr. CHE-112.388.303, wird mit Wirkung ab Mittwoch, 26. Juni 2024, 10:00 Uhr, der Konkurs eröffnet.
    2. Das Konkursverfahren wird eingestellt und gilt als geschlossen, sofern nicht ein Gläubiger oder eine Gläubigerin innert 10 Tagen seit Publikation der Einstellungsverfügung die Durchführung des Konkursverfahrens verlangt, sich zur Übernahme der ungedeckten Verfahrenskosten verpflichtet und diese sicherstellt.
    3. Die Entscheidgebühr im Betrag von CHF 150.00 wird zu Lasten der Schuldnerin vom Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Heiden, bezogen.
    4. Dieser Entscheid kann mit Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde ist innert 10 Tagen seit Zustellung der Entscheidbegründung schriftlich, begründet und mit bestimmten und gegebenenfalls bezifferten Anträgen versehen beim Einzelrichter des Obergerichts Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, einzureichen. Zulässige Beschwerdegründe sind unrichtige Rechtsanwendung und offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhalts. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung.
    5. Die Betreibungsferien hemmen den Fristenlauf nicht. Fällt jedoch das Ende einer Frist in die Zeit der Betreibungsferien, so wird die Frist bis zum dritten Tag nach deren Ende verlängert. Bei der Berechnung dieser Frist werden Samstag und Sonntag sowie staatlich anerkannte Feiertage nicht mitgezählt. Verfügende Stelle: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden Landsgemeindeplatz 2

    9043 Trogen Bemerkungen:
    SV2 24 151

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