• Cateflow AG in Liquidation

    BE
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-036.3.085.088-4
    Branche: Betreiben von Gastronomiebetrieben

    Alter der Firma

    4 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    100'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu Cateflow AG in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Über Cateflow AG in Liquidation

    • Cateflow AG in Liquidation aus Bern ist im Bereich «Betreiben von Gastronomiebetrieben» tätig und in Liquidation.
    • Das Management der am 19.03.2021 gegründeten Firma Cateflow AG in Liquidation besteht aus 0 Personen.
    • Unter Meldungen sehen Sie alle Anpassungen des Handelsregistereintrages. Die letzte Anpassung gab es am 18.09.2024.
    • Die Firma ist im Handelsregister BE mit der UID CHE-303.329.165 eingetragen.
    • Campagna AG, La Table de Urs Hauri GmbH haben die gleiche Adresse wie Cateflow AG in Liquidation.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Gastronomiebetrieben

    Firmenzweck

    Die Gesellschaft bezweckt das Führen von Gastronomiebetrieben sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Cateflow Ltd in liquidation
    • Cateflow SA en liquidation
    • Cateflow SA
    • Cateflow AG
    • Cateflow Ltd
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Cateflow AG in Liquidation

    SHAB 240918/2024 - 18.09.2024
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000044208, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB, KABBE 18.09.2024 Öffentlich einsehbar bis: 18.09.2029 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Bern-Mittelland - Dienststelle Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen Kollokationsplan Cateflow AG Schuldner: Cateflow AG CHE-303.329.165 Zeughausgasse 19

  • Bern Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 08.10.2024 Auflagestelle:
    Konkursamt Bern-Mittelland - Dienststelle Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen Bemerkungen:
    Neuauflage des Kollokationsplanes infolge zusätzlicher Forderung in Klasse 3.

  • SHAB 240221/2024 - 21.02.2024
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000039888, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB, KABBE 21.02.2024 Öffentlich einsehbar bis: 21.02.2029 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Bern-Mittelland - Dienststelle Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen Kollokationsplan und Inventar Cateflow AG Schuldner: Cateflow AG CHE-303.329.165 Zeughausgasse 19

  • Bern Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 12.03.2024 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 02.03.2024 Auflagestelle:
    Konkursamt Bern-Mittelland - Dienststelle Mittelland, Poststrasse 25, 3072
    Ostermundigen

  • SHAB 230719/2023 - 19.07.2023
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK02-0000034766, Handelsregister-Amt Bern

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Konkurspublikation/Schuldenruf Publikationsdatum: SHAB, KABBE 19.07.2023 Öffentlich einsehbar bis: 19.07.2028 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Bern-Mittelland - Dienststelle Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen Konkurspublikation/Schuldenruf Cateflow AG Schuldner: Cateflow AG CHE-303.329.165 Zeughausgasse 19

  • Bern Art des Konkursverfahrens: summarisch Datum der Konkurseröffnung: 26.06.2023 Rechtliche Hinweise: Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Frist: 1 Monat(e) Ablauf der Frist: 20.08.2023 Kontaktstelle:
    Konkursamt Bern-Mittelland - Dienststelle Mittelland, Poststrasse 25, 3072
    Ostermundigen

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