Alter der Firma
-Umsatz in CHF
-Kapital in CHF
-Mitarbeiter
-Aktive Marken
-Auskünfte zu Carrosseriewerk Hänni, Inh. A. Strebel AG in Liquidation
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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
18.06.1997
Löschung im Handelsregister
23.12.2016
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Zürich
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.3.019.803-9
UID/MWST
CHE-101.350.779
Branche
Herstellung Karosserien, Anhängern und Zubehör
Firmenzweck
Betrieb eines Carrosseriewerkes und Fahrzeugbau; kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen sowie Liegenschaften erwerben, belasten und veräussern.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Carrosseriewerk Hänni, Inh. A. Strebel AG
- Carrosseriewerk Hänni, Inh. Strebel A. AG
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Carrosseriewerk Hänni, Inh. A. Strebel AG in Liquidation
Publikationsnummer: 3243229, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Carrosseriewerk Hänni, Inh. A. Strebel AG in Liquidation, in Zürich, CHE-101.350.779, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 223 vom 18.11.2014, Publ. 1827443). Das Konkursverfahren wurde mit Urteil des Konkursrichters vom 15.12.2016 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.
Publikationsnummer: 3232083, Handelsregister-Amt Zürich
- Schuldnerin: Carrosseriewerk Hänni, Inh. A. Strebel AG, Tulpenstrasse 1, 8051 Zürich
- Datum des Schlusses: 15.12.2016
Konkursamt Oerlikon-Zürich 8050 Zürich
Publikationsnummer: 3050599, Handelsregister-Amt Zürich
- Schuldnerin: Carrosseriewerk Hänni, Inh. A. Strebel AG, Tulpenstrasse 1, 8051 Zürich
- Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage nach erfolgter Publikation
- Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage nach erfolgter Publikation
- Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Zürich rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt OerlikonZürich schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen und der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Konkursamt Oerlikon-Zürich 8050 Zürich