Alter der Firma
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-Kapital in CHF
-Mitarbeiter
-Aktive Marken
-Auskünfte zu Butterfly in Paradise AG in Liquidation
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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
06.03.2018
Löschung im Handelsregister
01.07.2025
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Bern
Handelsregisteramt
BE
Handelsregister-Nummer
CH-036.3.073.383-1
UID/MWST
CHE-439.601.046
Branche
Erbringen von EDV- und Hostingdienstleistungen
Firmenzweck
Die Gesellschaft betreibt ein Online Magazin und ein Cafélokal in Bern. Sie bietet eine virtuelle (Online Magazin) und physische (Café) Plattform, welche den Einzelnen inspiriert seinen eigenen Weg zu gehen und seine Individualität in allen seinen persönlichen Formen, Erfahrungen und Farben zu zelebrieren. Die Gesellschaft will die Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit zusammenführen und ein neues, echtes Schönheitsbild ohne Photoshop und Einheitsgrösse und -alter fördern. Ein Schönheitsbild welches nicht dem Druck der Leistung, des Erfolgs und der Perfektion unterliegt. Sie erbringt Dienstleistungen im humanitären und sozialen Bereich, indem sie die individuelle Stärke und den Selbstwert fördert und den sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft unterstützt. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, sowie andere Unternehmen erwerben oder erworbene Unternehmen verkaufen. Sie kann Grundeigentum und Wertschriften erwerben, belasten, verwalten und verkaufen. Sie kann alle Geschäfte tätigen, die der Verwirklichung ihres Zwecks förderlich sein könnten. Sie kann Darlehen aufnehmen und gewähren, Garantien und andere Sicherheiten stellen, Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten und verwerten.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Butterfly in Paradise AG
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Butterfly in Paradise AG in Liquidation
Publikationsnummer: HR03-1006370954, Handelsregister-Amt Bern, (36)
Butterfly in Paradise AG in Liquidation, in Bern, CHE-439.601.046, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 117 vom 20.06.2023, Publ. 1005772573). Nachdem kein begründeter Einspruch gegen die Löschung erhoben wurde, wird die Rechtseinheit in Anwendung von Art. 159a Abs. 1 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht.
Publikationsnummer: HR02-1005742590, Handelsregister-Amt Bern
Butterfly in Paradise AG, in Bern, CHE-439.601.046, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 43 vom 04.03.2019, Publ. 1004579015).
Firma neu:
Butterfly in Paradise AG in Liquidation.
Domizil neu:
Rechtsdomizil eingebüsst. Mit Entscheid des zuständigen Regionalgerichts vom 19.04.2023 wurde die Gesellschaft mit Wirkung ab 02.05.2023 um 24.00 Uhr gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
Publikationsnummer: UV01-0000002171, Handelsregister-Amt Bern
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 20.04.2023 Voraussichtliches Ablaufdatum: 20.10.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Regionalgericht Bern - Mittelland, Effingerstrasse 34, 3008 Bern Entscheid betreffend Organisationsmangel Butterfly in Paradise AG Klagende Partei: Beklagte Partei: Butterfly in Paradise AG CHE-439.601.046 Waaghausgasse 3
- Die Butterfly in Paradise AG wird gestützt auf Art. 939 OR i.V.m. Art. 731b OR aufgelöst.
- Das Konkursamt Bern-Mittelland wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheids angewiesen, die Butterfly in Paradise AG analog den Vorschriften über den Konkurs zu liquidieren.
- Die Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 400.00 (inkl. Publikationskosten), werden der Gesuchsgegnerin auferlegt und sind durch das Konkursamt Bern-Mittelland direkt zu verrechnen.
- Zu eröffnen: - der Gesuchsgegnerin (Publikation im SHAB) Mitzuteilen: - [...] Mitzuteilen (nach Eintritt der Rechtskraft): - [...] Zivilabteilung Die Gerichtspräsidentin: Mühlethaler Rechtsmittelbelehrung: Jede Partei kann innert 10 Tagen seit Zustellung dieses Dispositivs eine schriftliche Begründung verlangen. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Fristenstillstand gemäss Art. 145 ZPO gilt nicht. Nach Zustellung der Entscheidbegründung kann der Entscheid innert 10 Tagen mit Berufung angefochten werden. Für die Einzelheiten wird auf die Rechtsmittelbelehrung verwiesen, die der Entscheidbegründung beigefügt werden wird. Hinweise: Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben werden (Art. 143 Abs. 1 ZPO). Eingaben per Fax und E-Mail sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eingaben elektronisch erfolgen. Genauere Angaben hierzu finden Sie auf der Internetseite der Berner Justiz (https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/dienstleistungen/elektronischerrechtsverkehr.html). Bei Eingaben ist jeweils die Dossiernummer (CIV 23 1387) anzugeben. Entscheiddatum: 19.04.2023 Gerichtliche Entscheidinstanz: Regionalgericht Bern - Mittelland Effingerstrasse 34 3008 Bern
Kontaktstelle: Regionalgericht Bern - Mittelland, Effingerstrasse 34,