• Büro für Bauzeichnen, E. Ehrbar

    AR
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-300.1.011.749-4
    Branche: Betreiben von Architektur- und Ingenieurbüros

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Büro für Bauzeichnen, E. Ehrbar

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Architektur- und Ingenieurbüros

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Uebernahme von technischen Zeichnungsarbeiten im Hoch- und Tiefbau.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

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    Neueste SHAB-Meldungen: Büro für Bauzeichnen, E. Ehrbar

    SHAB 190911/2019 - 11.09.2019
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1004714063, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh., (300)

    Büro für Bauzeichnen, E. Ehrbar, in Urnäsch, CHE-101.351.508, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 186 vom 25.09.1989, S.3921).

    Löschungsgrund:
    Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

    SHAB 190628/2019 - 28.06.2019
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000000867, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.

    "Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB - 28.06.2019 Meldungsnummer: Kanton: AR Publizierende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Obstmarkt 3, 9102 Herisau Verfügung nach Art. 153 HRegV, Büro für Bauzeichnen, E. Ehrbar Büro für Bauzeichnen, E. Ehrbar CHE-101.351.508

  • Urnäsch Ausgangslage:
    1. Dem Handelsregister wurde von Dritter Seite mitgeteilt, dass das im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil ""Hundegg, 9107 Urnäsch"" nicht mehr gültig sei.
    2. Mit Einschreiben an das Rechtsdomizil vom 6. März 2019 forderte das Handelsregister die Inhaberin des Einzelunternehmens auf, innert 30 Tagen ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Die Aufforderung wies auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht hin. Die Einschreiben wurden von der Post als unzustellbar retourniert.
    3. Nachdem die Frist ungenutzt abgelaufen war, publizierte das Handelsregister im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom 30. April 2019 die entsprechende Aufforderung gemäss Art. 153a Abs. 3 der Handelsregisterverordnung (HRegV; SR 221.411).
    4. Die Frist von 30 Tagen ist unbenutzt verstrichen. Verfügung:
      1. Das Einzelunternehmen Büro für Bauzeichnen, E. Ehrbar (CHE-101.351.508), in Urnäsch, wird gelöscht.
      2. Ins Handelsregister wird eingetragen: Büro für Bauzeichnen, E. Ehrbar, in Urnäsch, CHE101.351.508, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 186 vom 25.09.1989, S.3921). Löschungsgrund: Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. 3. Es werden keine Gebühren erhoben. 4. Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 943 OR entfällt. Verfügende Stelle: Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden Regierungsgebäude Obstmarkt 3 9102 Herisau Rechtliche Hinweise: Gegen diese Verfügung kann innert der angegebenen Frist gestützt auf Art. 165 HRegV bei der Anmeldestelle Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Beweismittel sind zu benennen oder beizulegen. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Publikation Beschwerde an das Obergericht von Appenzell Ausserrhoden, verwaltungsrechtliche Abteilung, Fünfeckpalast, Postfach 162, 9043 Trogen, erhoben werden (Art. 7 der kantonalen Verordnung über das Handelsregister [bGS 223.1]). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 29.08.2019 Anmeldestelle für Forderungen, Einsprachen oder Rekurse: Obergericht von Appenzell Ausserrhoden verwaltungsrechtliche Abteilung

      Fünfeckpalast Postfach 162
    5. Trogen "

  • SHAB 1989186/1989 - 25.09.1989
    Kategorien: Diverse Änderungen

    Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh., (300)

    Büro für Bauzeichnen, E. Ehrbar, in Urnäsch , Hundegg, 9107 Urnäsch. Einzelfirma (Neueintragung).

    Inhaberin:
    Edith Ehrbar, von und in Urnäsch. Übernahme von technischen Zeichnungsarbeiten im Hoch- und Tiefbau.

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