Alter der Firma
-Umsatz in CHF
-Kapital in CHF
-Mitarbeiter
-Aktive Marken
-Auskünfte zu Binkert Medien AG
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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
22.04.1983
Löschung im Handelsregister
23.03.2018
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Laufenburg
Handelsregisteramt
AG
Handelsregister-Nummer
CH-020.3.909.429-2
UID/MWST
CHE-108.752.179
Branche
Betreiben eines Verlagswesens (analog/digital)
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Betrieb eines Verlagsgeschäftes, Erstellung von Software sowie Servicearbeiten und andere Dienstleistungen auf diesem Gebiet; die Gesellschaft kann sich bei anderen gleichartigen oder verwandten Unternehmen des In- und Auslandes beteiligen, im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten sowie Liegenschaften erwerben, verwalten und veräussern.
Revisionsstelle
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Frieden Verlag AG
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Binkert Medien AG
Publikationsnummer: 4141061, Handelsregister-Amt Basel-Stadt
ZWEITE VERÖFFENTLICHUNG
- Firma (Name) und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers: Swiss Professional Media AG, Basel
- Firma (Name) und Sitz des übertragenden Rechtsträgers: Binkert Medien AG, Laufenburg
- Publikation der Fusion: SHAB-Nr. 58 vom 23.03.2018
- Ablauf der Anmeldefrist für Forderungen: 3 Monate nach der Rechtswirksamkeit der Fusion
- Anmeldestelle für Forderungen: Swiss Professional Media AG, Grosspeterstr. 23, 4052 Basel
- Hinweis: Die Gläubigerinnen und Gläubiger der an der Fusion beteiligten Gesellschaften können innerhalb von drei Monaten nach der Rechtswirksamkeit der Fusion Sicherstellung ihrer Forderungen durch die übernehmende Gesellschaft verlangen. Simon Schweizer, Rechtsanwalt und Notar
Wenger Plattner Rechtsanwälte 4051 Basel
Publikationsnummer: 4137953, Handelsregister-Amt Basel-Stadt
ERSTE VERÖFFENTLICHUNG
- Firma (Name) und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers: Swiss Professional Media AG, Basel
- Firma (Name) und Sitz des übertragenden Rechtsträgers: Binkert Medien AG, Laufenburg
- Publikation der Fusion: SHAB-Nr. 58 vom 23.03.2018
- Ablauf der Anmeldefrist für Forderungen: 3 Monate nach der Rechtswirksamkeit der Fusion
- Anmeldestelle für Forderungen: Swiss Professional Media AG, Grosspeterstr. 23, 4052 Basel
- Hinweis: Die Gläubigerinnen und Gläubiger der an der Fusion beteiligten Gesellschaften können innerhalb von drei Monaten nach der Rechtswirksamkeit der Fusion Sicherstellung ihrer Forderungen durch die übernehmende Gesellschaft verlangen. Simon Schweizer, Rechtsanwalt und Notar
Wenger Plattner Rechtsanwälte 4051 Basel
Publikationsnummer: 4131379, Handelsregister-Amt Aargau, (400)
Binkert Medien AG, in Laufenburg, CHE-108.752.179, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 50 vom 13.03.2018, Publ. 4108367). Aktiven und Passiven (Fremdkapital) gehen infolge Fusion auf die Swiss Professional Media AG, in Basel (CHE-103.905.145), über. Die Gesellschaft wird gelöscht.