Auskünfte zu BeZe GmbH in Liquidation
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Über BeZe GmbH in Liquidation
- BeZe GmbH in Liquidation hat den Sitz in Stierva und ist in Liquidation. Sie ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und in der Branche «Handel (Lebensmittel und Getränke)» tätig.
- Die Firma wurde am 16.05.2007 in das Handelsregister eingetragen.
- Die letzte Handelsregisteränderung erfolgte am 10.01.2025. Unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
- Die Firma ist im Handelsregister des Kantons GR unter der UID CHE-113.633.209 eingetragen.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
16.05.2007
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Albula/Alvra
Handelsregisteramt
GR
Handelsregister-Nummer
CH-350.4.002.087-6
UID/MWST
CHE-113.633.209
Branche
Handel (Lebensmittel und Getränke)
Firmenzweck
Verkauf von Lebensmitteln, Tiernahrung und Gebrauchsgegenständen aller Art, Betreibung von Postagenturen, Betreibung eigener Gastronomie, Transporte aller Art mit eigenen und fremden Motorfahrzeugen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten und Vertretungen übernehmen. Sie kann Liegenschaften erwerben oder bauen, Grundstücke erwerben, Wertschriften erwerben, vermitteln, verwalten und verkaufen. Die Gesellschaft kann auch als Generalunternehmerin auftreten.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- BeZe GmbH
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: BeZe GmbH in Liquidation
Publikationsnummer: HR02-1006225042, Handelsregister-Amt Graubünden
BeZe GmbH, in Albula/Alvra, CHE-113.633.209, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 33 vom 16.02.2024, Publ. 1005963492).
Firma neu:
BeZe GmbH in Liquidation. Mit Entscheid vom 05.12.2024 hat der Einzelrichter des Regionalgerichts Albula die Gesellschaft aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 819 i.V.m. 731b Abs. 1 OR angeordnet. Das Konkursverfahren ist mit Entscheid des Einzelrichters SchKG des Regionalgerichts Albula vom 20.12.2024 mangels Aktiven eingestellt worden.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Betreibungs- und Konkursamt der Region Albula (CHE-485.443.448), in Albula/Alvra, Liquidatorin.
Publikationsnummer: KK03-0000058688, Handelsregister-Amt Graubünden
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB 31.12.2024 Zusätzliche Publikationen: KABGR 31.12.2024 Öffentlich einsehbar bis: 31.12.2029 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Betreibungs- und Konkursamt der Region Albula, Stradung 26, 7450 Tiefencastel Einstellung des Konkursverfahrens BeZe GmbH Schuldner: BeZe GmbH CHE-113.633.209 Mezvei 2
Ablauf der Frist: 10.01.2025 Kontaktstelle:
Konkursamt Albula, Stradung 26, 7450 Tiefencastel
Publikationsnummer: UV02-0000004366, Handelsregister-Amt Graubünden
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 06.12.2024 Öffentlich einsehbar bis: 06.12.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Regionalgericht Albula, Stradung 26, 7450 Tiefencastel Gerichtlicher Entscheid BeZe GmbH Klagende Partei: BeZe GmbH CHE-113.633.209 Mezvei 2
- Die BeZe GmbH (CHE-113.633.209) mit Sitz in Albula/Alvra wird am 05.12.2024 um 09.00 Uhr richterlich aufgelöst und es wird ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
- Das Betreibungs- und Konkursamt der Region Albula wird beauftragt, die Liquidation durchzuführen.
- Das Grundbuchinspektorat und Handelsregister, Ringstrasse 10, 7001 Chur, wird angewiesen, das Betreibungs- und Konkursamt der Region Albula als Liquidator der BeZe GmbH einzutragen.
- a) Die Gerichtskosten des unbegründeten Entscheids betragen CHF 1'200.00 (inkl. Publikationskosten). Sie gehen zu Lasten der BeZe GmbH. b) Wird eine schriftliche Begründung des Entscheids verlangt, erhöhen sich die Gerichtskosten auf CHF 2'400.00 (inkl. Publikationskosten) und gehen zu Lasten der BeZe GmbH. c) Die Kosten der Liquidation gehen ebenfalls zu Lasten der BeZe GmbH.
- a) Eine schriftliche Begründung des Entscheids wird nachgeliefert, wenn eine Partei dies innert 10 Tagen seit der Eröffnung des Entscheids verlangt. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids mit Berufung oder Beschwerde (Art. 219 ZPO i.V.m. Art. 239 Abs. 2 ZPO). Das Rechtsmittel gegen den begründeten Endentscheid hemmt die Vollstreckbarkeit, weshalb der Entscheid ohne schriftliche Begründung - falls keine Begründung verlangt wird - erst nach Ablauf von 10 Tagen nach der Zustellung an die letzte der Parteien vollstreckbar wird. b) Im vorliegend anwendbaren summarischen Verfahren erfolgt kein Fristenstillstand durch Gerichtsferien (Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO). 6. (Mitteilungen) Geschäftsnummer: Proz. Nr. 135-2024-115 Entscheiddatum: 05.12.2024 Gerichtliche Entscheidinstanz: Regionalgericht Albula Ergänzende rechtliche Hinweise: Eine schriftliche Begründung des Entscheids wird nachgeliefert, wenn eine Partei dies innert 10 Tagen seit der Eröffnung des Entscheids verlangt. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids mit Berufung oder Beschwerde (Art. 219 ZPO i.V.m. Art. 239 Abs. 2 ZPO). Frist: 10 Tage
Kontaktstelle: Regionalgericht Albula, Stradung 26,