• Beautylife Cassoma & Martins in Liquidation

    ZH
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-020.2.007.094-9
    Branche: Handel (sonstiges)

    Alter der Firma

    11 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    Kein Kapital bekannt

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

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    Auskünfte zu Beautylife Cassoma & Martins in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

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    Über Beautylife Cassoma & Martins in Liquidation

    • Beautylife Cassoma & Martins in Liquidation ist in der Branche «Handel (sonstiges)» tätig und ist aktuell in Liquidation. Der Sitz ist in Seuzach.
    • Das Management der am 05.09.2013 gegründeten Firma Beautylife Cassoma & Martins in Liquidation besteht aus 2 Personen.
    • Unter Meldungen finden Sie alle Handelsregisteränderung, die letzte erfolgte am 19.06.2025.
    • Die gemeldete UID lautet CHE-159.249.471.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Handel (sonstiges)

    Firmenzweck

    Import und Export von Waren aller Art, insbesondere Schmuck, Uhren, Kleidung, Lebensmittel, Marmor und Granitsteine, pharmazeutische Produkte, Technologien, Apparate und Geräte für Spitäler, Technologien für Landwirtschaft.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Beautylife Cassoma & Martins
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Beautylife Cassoma & Martins in Liquidation

    SHAB 250619/2025 - 19.06.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000005320, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 19.06.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Verfügung nach Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art.

  • Abs. 2 Satz 3 OR, Beautylife Cassoma & Martins in Liquidation Betroffene Organisation: Beautylife Cassoma & Martins in Liquidation CHE-159.249.471 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
  • Seuzach Ausgangslage: Aufforderung im SHAB vom 14.05.2025 Verfügung:
    1. Die Beautylife Cassoma & Martins in Liquidation wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
    2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: «Die Rechtseinheit wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.».
    3. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich Schöntalstrasse 5 8022 Zürich Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 20.08.2025 Kontaktstelle: Verwaltungsgericht des Kantons Zürich

    Militärstrasse 36 Postfach
  • Zürich

  • SHAB 15.07.2019
    Kategorien: Änderung des Firmennamens, Änderung der Firmenadresse, Änderung im Management, Liquidation

    Publikationsnummer: HR02-1004675118, Handelsregister-Amt Zürich

    Beautylife Cassoma & Martins, in Seuzach, CHE-159.249.471, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 174 vom 10.09.2013, S.0, Publ. 1068249).

    Firma neu:
    Beautylife Cassoma & Martins in Liquidation.

    Domizil neu:
    Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Cassoma, Basílio Epomba, angolanischer Staatsangehöriger, in Luanda (AO), Gesellschafter, Liquidator, mit Einzelunterschrift [bisher: Gesellschafter, mit Einzelunterschrift];
    Martins, Aleluia Jundo, angolanischer Staatsangehöriger, unbekannten Aufenthaltes, Gesellschafter, Liquidator, mit Einzelunterschrift [bisher: in Seuzach, Gesellschafter, mit Einzelunterschrift].

    SHAB 190521/2019 - 21.05.2019
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000000749, Handelsregister-Amt Zürich

    1/4 Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB - 21.05.2019 Meldungsnummer: Kanton: ZH Publizierende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,

  • Zürich Verfügung nach Art. 153 HRegV, Handelsregisteramt des Kantons Zürich Handelsregisteramt des Kantons Zürich CHE-294.713.657 Schöntalstrasse 5
  • Zürich Ausgangslage: Abdullahi noor bambigun cosmetics (CHE-357.701.969), in Zürich Aufforderung im SHAB vom 02.04.2019 Verfügung:
    1. Das Einzelunternehmen Abdullahi noor bambigun cosmetics wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
    2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Abdullahi noor bambigun cosmetics, in Zürich, CHE357.701.969, Einzelun-ternehmen (SHAB Nr. 231 vom 28.11.2018, Publ. 1004507292). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.
    3. Die Eintragungsgebühren von CHF 180.60 werden Ahmed Abdullahi Noor, so-malischer Staatsangehöriger, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, auferlegt.
    4. Wegen Nichtgenügens der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 OR wird Ahmed Abdullahi Noor mit einer Ordnungsbusse von CHF 200.00 belegt.
    5. Der Betrag von CHF 380.60 ist einstweilen uneinbringlich.
    6. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. achieve IT eugen niederreiter (CHE-187.846.637), in Fällanden Ausgangslage Aufforderung im SHAB vom 19.02.2019 Verfügung
      1. Das Einzelunternehmen achieve IT eugen niederreiter wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
      2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: achieve IT eugen niederreiter, in Fällanden, CHE187.846.637, Einzelunter-nehmen (SHAB Nr. 183 vom 20.09.2012, S.0, Publ. 6856140). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen ge-löscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.
      3. Die Eintragungsgebühren von CHF 180.60 werden Eugen Niederreiter, österreichischer Staatsangehöriger, zurzeit unbekannten Aufenthalts, auferlegt.
      4. Wegen Nichtgenügens der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 OR wird Eugen Niederreiter mit einer Ordnungsbusse von CHF 200.00 belegt.
      5. Der Betrag von CHF 380.60 ist einstweilen uneinbringlich.
      6. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und so2/4 weit möglich beizulegen. Architekturbüro GeoArch A. Cisneros Hernandez (CHE330.552.122), in Winterthur Ausgangslage Aufforderung im SHAB vom 02.04.2019 Verfügung
        1. Das Einzelunternehmen Architekturbüro GeoArch A. Cisneros Hernandez wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
        2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Architekturbüro GeoArch A. Cisneros Hernandez, in Winterthur, CHE-330.552.122, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 71 vom 12.04.2012, S.0, Publ. 6633928). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.
        3. Die Eintragungsgebühren von CHF 180.60 werden Alejandro Cisneros Hernandez, mexikanischer Staatsangehöriger, zurzeit unbekannten Aufenthalts auferlegt.
        4. Wegen Nichtgenügens der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 OR wird Alejandro Cisneros Hernandez mit einer Ordnungsbusse von CHF 200.00 belegt.
        5. Der Betrag von CHF 380.60 ist einstweilen uneinbringlich.
        6. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Arroba Patrice Neff (CHE-112.283.940), in Kloten Ausgangslage Aufforderung im SHAB vom 19.03.2019 Verfügung
          1. Das Einzelunternehmen Arroba Patrice Neff wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
          2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Arroba Patrice Neff, in Kloten, CHE-112.283.940, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 143 vom 25.07.2012, S.0, Publ. 6785104). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.
          3. Die Eintragungsgebühren von CHF 180.60 werden Patrice Marcel Neff, von Appenzell, zurzeit unbekannten Aufenthalts auferlegt.
          4. Wegen Nichtgenügens der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 OR wird Patrice Marcel Neff mit einer Ordnungsbusse von CHF 200.00 belegt.
          5. Der Betrag von CHF 380.60 wird nach der Eintragung in Rechnung gestellt.
          6. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Beautylife Cassoma & Martins (CHE-159.249.471), in Seuzach Ausgangslage Aufforderung im SHAB vom 02.04.2019 Verfügung
            1. Die Beautylife Cassoma & Martins wird von Amtes wegen aufgelöst.
            2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Beautylife Cassoma & Martins, in Seuzach, CHE-159.249.471, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 174 vom 10.09.2013, S.0, Publ. 1068249). Firma neu: Beautylife Cassoma & Martins in Liquidation. Domizil neu: Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel
            3. HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Cassoma, Basílio Epomba, angolanischer Staatsangehöriger, in Luanda (AO), Gesellschafter, Liquidator, mit Einzelunterschrift [bisher: Gesellschafter, mit Einzelunterschrift]; Martins, Aleluia Jundo, angolanischer Staatsangehöriger, unbekannten Aufenthaltes, Gesellschafter, Liquidator, mit Einzelunterschrift [bisher: in Seuzach, Gesellschafter, mit Einzelunterschrift].
            4. Die Eintragungsgebühren von CHF 340.60 werden Aleluia Jundo Martins, angolanischer Staatsangehöriger, unbekannten Aufenthaltes und Basílio Epomba Cassoma, angolanischer Staatsangehöriger, in Luanda (AO) unter solidarischer Haftung auferlegt und von Aleluia Jundo Martins bezogen.
            5. Wegen Nichtgenügens der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 OR werden Aleluia Jundo Martins und Basílio Epomba Cassoma je mit einer Ordnungsbusse von CHF 200.00 belegt.
            6. Die Beträge von CHF 540.60 betreffend Aleluia Jundo Martins und CHF 200.00 betreffend Basílio Epomba Cassoma sind einstweilen uneinbringlich.
            7. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der

  • Trefferliste

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