• BBQ BOYS Malouf & El Hajj in Liquidation

    SG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-320.2.079.198-0
    Branche: Betreiben von Gastronomiebetrieben

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu BBQ BOYS Malouf & El Hajj in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Gastronomiebetrieben

    Firmenzweck

    Imbisswagen, -anhänger, Verkauf von Fast Food.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • BBQ BOYS Malouf & El Hajj
    • BBQ BOYS Malouf & Semro
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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: BBQ BOYS Malouf & El Hajj in Liquidation

    SHAB 210205/2021 - 05.02.2021
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005093416, Handelsregister-Amt St. Gallen, (320)

    BBQ BOYS Malouf & El Hajj in Liquidation, in Ebnat-Kappel, CHE-390.171.396, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 198 vom 12.10.2017, S.0, Publ. 3806273). Die Rechtseinheit wird in Anwendung von Art. 155 HRegV (in der bis 31. Dezember 2020 gültig gewesenen Fassung) von Amtes wegen gelöscht, weil sie keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert der angesetzten Frist geltend gemacht wurde.

    SHAB 201211/2020 - 11.12.2020
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000003705, Handelsregister-Amt St. Gallen

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Publikationsdatum: SHAB 11.12.2020, Mehrfache Veröffentlichung: 09.12.2020, 10.12.2020 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Aufforderung nach Aufforderung gemäss Art. 155 Abs. 1 HRegV, BBQ BOYS Malouf & El Hajj in Liquidation

  • Veröffentlichung BBQ BOYS Malouf & El Hajj in Liquidation CHE-390.171.396 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo 9643 Krummenau Rechtliche Hinweise: Aufforderung gemäss Art. 155 Abs. 1 HRegV Aufgrund der dem Amt für Handelsregister und Notariate vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass die aufgeführte Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 155 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Löschung anzumelden oder schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrecht erhalten bleiben. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Amt für Handelsregister und Notariate einen dreimaligen Rechnungsruf im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert werden, innert 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen (Art. 155 Abs. 2 HRegV). Wird innert 30 Tagen seit der letzten Publikation des Rechnungsrufs kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Amt für Handelsregister und Notariate die Rechtseinheit im Handelsregister (Art. 155 Abs. 3
    HRegV, Art. 938a Abs. 1 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 155 Abs. 4 HRegV, Art. 938a Abs. 2 OR).
    Frist: 30 Tage

  • SHAB 201210/2020 - 10.12.2020
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000003693, Handelsregister-Amt St. Gallen

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Publikationsdatum: SHAB 10.12.2020, Mehrfache Veröffentlichung: 09.12.2020, 11.12.2020 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Aufforderung nach Aufforderung gemäss Art. 155 Abs. 1 HRegV, BBQ BOYS Malouf & El Hajj in Liquidation

  • Veröffentlichung BBQ BOYS Malouf & El Hajj in Liquidation CHE-390.171.396 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo 9643 Krummenau Rechtliche Hinweise: Aufforderung gemäss Art. 155 Abs. 1 HRegV Aufgrund der dem Amt für Handelsregister und Notariate vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass die aufgeführte Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 155 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Löschung anzumelden oder schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrecht erhalten bleiben. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Amt für Handelsregister und Notariate einen dreimaligen Rechnungsruf im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert werden, innert 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen (Art. 155 Abs. 2 HRegV). Wird innert 30 Tagen seit der letzten Publikation des Rechnungsrufs kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Amt für Handelsregister und Notariate die Rechtseinheit im Handelsregister (Art. 155 Abs. 3
    HRegV, Art. 938a Abs. 1 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 155 Abs. 4 HRegV, Art. 938a Abs. 2 OR).
    Frist: 30 Tage

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