• BB Projektleitungen GmbH in Liquidation

    AG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-400.4.036.121-5
    Branche: Betreiben von Architektur- und Ingenieurbüros

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu BB Projektleitungen GmbH in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Architektur- und Ingenieurbüros

    Firmenzweck

    Bau- und Projektleitungen aller Art, Planung und Bau von Lüftungs- und Klimaanlagen, Wartung dieser Anlagen sowie Handel mit Waren in diesem Bereich; kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • BB Projektleitungen GmbH
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: BB Projektleitungen GmbH in Liquidation

    SHAB 210809/2021 - 09.08.2021
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005267236, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    BB Projektleitungen GmbH in Liquidation, in Herznach, CHE-437.413.924, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 29 vom 10.02.2017, Publ. 3340629). Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Laufenburg vom 03.08.2021 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 210805/2021 - 05.08.2021
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK06-0000018401, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Schluss des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB 05.08.2021 Zusätzliche Publikationen: KABAG 05.08.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 05.08.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau Amtsstelle Laufenburg, Hauptstrasse 8, 5200 Brugg AG Schluss des Konkursverfahrens BB Projektleitungen GmbH Schuldner: BB Projektleitungen GmbH CHE-437.413.924 Lindenstrasse 7

  • Herznach Datum des Schlusses: 03.08.2021
    Rechtliche Hinweise: Publikation nach Art. 268 Abs. 4 SchKG. Bemerkungen:
    fu

  • SHAB 210330/2021 - 30.03.2021
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000018520, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB 30.03.2021 Zusätzliche Publikationen: KABAG 30.03.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 30.03.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau Amtsstelle Laufenburg, Hauptstrasse 8, 5200 Brugg AG Kollokationsplan BB Projektleitungen GmbH Schuldner: BB Projektleitungen GmbH CHE-437.413.924 Lindenstrasse 7

  • Herznach Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 19.04.2021 Auflagestelle: Konkursamt Aargau Amtsstelle Laufenburg, Hauptstrasse 8, 5200 Brugg AG Bemerkungen: Die öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau hat im Konkurs der BB Projektleitungen GmbH eine Forderung im Betrag von CHF 2'377.40 in der
    1. Klasse angemeldet aufgrund der an den Arbeitnehmer Zijadin Muji ausgerichteten Arbeitslosenentschädigung (Forderung Nr. 70). Die Konkursverwaltung hat diese Forderung unter Hinweis auf die Schadenminderungspflicht des Arbeitnehmers vollumfänglich abgewiesen. Die öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau hat dagegen fristgerecht Kollokationsklage beim Bezirksgericht Laufenburg erhoben. Im Rahmen dieses Verfahrens haben die Parteien am 23. März 2021 einen gerichtlichen Vergleich abgeschlossen, wonach die klägerische Forderung im Betrag von CHF 1'188.70 anerkannt und im Übrigen zurückgezogen wird. Dieser Vergleich steht unter der Bedingung, dass kein anderer Gläubiger der BB Projektleitungen GmbH gegen die Kollokation der Forderung Nr. 70 der öffentlichen Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau eine Kollokationsklage gemäss Art. 250 Abs. 2 SchKG erhebt, mit dem Antrag, weniger als CHF 1'188.70 zu kollozieren (vgl. hierzu BGE 78 III 133 ff., wonach das Anfechtungsrecht nur zur Erreichung eines Mehrerfolges gegeben ist). Wird von einem oder mehreren Gläubiger(n) gegen die Kollokation der Forderung Nr. 70 eine Kollokationsklage erhoben, fällt der Vergleich vom 23. März 2021 vollumfänglich dahin und die öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau ist in diesem Fall berechtigt, im Kollokationsprozess die ursprünglich angemeldete Forderung im vollen Umfang von CHF 2'377.40 geltend zu machen. Die Kollokationsverfügung betreffend Forderung Nr. 70 wird entsprechend angepasst und die zugrundeliegende Ansprache im Betrag von CHF 1'188.70 neu als zugelassene Konkursforderung in der 1. Klasse kolloziert. Der entsprechend abgeänderte Kollokationsplanauszug liegt ab 30. März 2021 beim Konkursamt Aargau, Amtsstelle Brugg, zur Einsichtnahme auf. Gläubiger, die diesen anfechten wollen, haben innerhalb der 20-tägigen Auflagefrist beim Bezirksgericht Laufenburg, 5080 Laufenburg, gemäss

    Art. 250 Abs. 2 SchKG Kollokationsklage einzureichen. Diese ist jedoch nur insoweit zulässig, als eine Herabsetzung des Anspruchs der öffentlichen Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau auf einen noch geringeren als den vergleichsweise zugelassenen Betrag
    von CHF 1'188.70 verlangt wird (BGE 78 III 133 ff.)./fu

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