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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
22.11.2012
Löschung im Handelsregister
09.08.2021
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Herznach
Handelsregisteramt
AG
Handelsregister-Nummer
CH-400.4.036.121-5
UID/MWST
CHE-437.413.924
Branche
Betreiben von Architektur- und Ingenieurbüros
Firmenzweck
Bau- und Projektleitungen aller Art, Planung und Bau von Lüftungs- und Klimaanlagen, Wartung dieser Anlagen sowie Handel mit Waren in diesem Bereich; kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- BB Projektleitungen GmbH
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: BB Projektleitungen GmbH in Liquidation
Publikationsnummer: HR03-1005267236, Handelsregister-Amt Aargau, (400)
BB Projektleitungen GmbH in Liquidation, in Herznach, CHE-437.413.924, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 29 vom 10.02.2017, Publ. 3340629). Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Laufenburg vom 03.08.2021 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.
Publikationsnummer: KK06-0000018401, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Schluss des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB 05.08.2021 Zusätzliche Publikationen: KABAG 05.08.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 05.08.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau Amtsstelle Laufenburg, Hauptstrasse 8, 5200 Brugg AG Schluss des Konkursverfahrens BB Projektleitungen GmbH Schuldner: BB Projektleitungen GmbH CHE-437.413.924 Lindenstrasse 7
Rechtliche Hinweise: Publikation nach Art. 268 Abs. 4 SchKG. Bemerkungen:
fu
Publikationsnummer: KK04-0000018520, Handelsregister-Amt Aargau
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB 30.03.2021 Zusätzliche Publikationen: KABAG 30.03.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 30.03.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau Amtsstelle Laufenburg, Hauptstrasse 8, 5200 Brugg AG Kollokationsplan BB Projektleitungen GmbH Schuldner: BB Projektleitungen GmbH CHE-437.413.924 Lindenstrasse 7
- Klasse angemeldet aufgrund der an den Arbeitnehmer Zijadin Muji ausgerichteten Arbeitslosenentschädigung (Forderung Nr. 70). Die Konkursverwaltung hat diese Forderung unter Hinweis auf die Schadenminderungspflicht des Arbeitnehmers vollumfänglich abgewiesen. Die öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau hat dagegen fristgerecht Kollokationsklage beim Bezirksgericht Laufenburg erhoben. Im Rahmen dieses Verfahrens haben die Parteien am 23. März 2021 einen gerichtlichen Vergleich abgeschlossen, wonach die klägerische Forderung im Betrag von CHF 1'188.70 anerkannt und im Übrigen zurückgezogen wird. Dieser Vergleich steht unter der Bedingung, dass kein anderer Gläubiger der BB Projektleitungen GmbH gegen die Kollokation der Forderung Nr. 70 der öffentlichen Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau eine Kollokationsklage gemäss Art. 250 Abs. 2 SchKG erhebt, mit dem Antrag, weniger als CHF 1'188.70 zu kollozieren (vgl. hierzu BGE 78 III 133 ff., wonach das Anfechtungsrecht nur zur Erreichung eines Mehrerfolges gegeben ist). Wird von einem oder mehreren Gläubiger(n) gegen die Kollokation der Forderung Nr. 70 eine Kollokationsklage erhoben, fällt der Vergleich vom 23. März 2021 vollumfänglich dahin und die öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau ist in diesem Fall berechtigt, im Kollokationsprozess die ursprünglich angemeldete Forderung im vollen Umfang von CHF 2'377.40 geltend zu machen. Die Kollokationsverfügung betreffend Forderung Nr. 70 wird entsprechend angepasst und die zugrundeliegende Ansprache im Betrag von CHF 1'188.70 neu als zugelassene Konkursforderung in der 1. Klasse kolloziert. Der entsprechend abgeänderte Kollokationsplanauszug liegt ab 30. März 2021 beim Konkursamt Aargau, Amtsstelle Brugg, zur Einsichtnahme auf. Gläubiger, die diesen anfechten wollen, haben innerhalb der 20-tägigen Auflagefrist beim Bezirksgericht Laufenburg, 5080 Laufenburg, gemäss
Art. 250 Abs. 2 SchKG Kollokationsklage einzureichen. Diese ist jedoch nur insoweit zulässig, als eine Herabsetzung des Anspruchs der öffentlichen Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau auf einen noch geringeren als den vergleichsweise zugelassenen Betrag
von CHF 1'188.70 verlangt wird (BGE 78 III 133 ff.)./fu