• BASTE Trading AG in Liquidation

    AR
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-020.3.036.342-4
    Branche: Handel (sonstiges)

    Alter der Firma

    14 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    100'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

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    Auskünfte zu BASTE Trading AG in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Über BASTE Trading AG in Liquidation

    • BASTE Trading AG in Liquidation in Herisau ist eine Aktiengesellschaft aus dem Bereich «Handel (sonstiges)». BASTE Trading AG in Liquidation ist in Liquidation.
    • BASTE Trading AG in Liquidation wurde am 23.03.2011 gegründet.
    • Die Firma hat ihren Handelsregistereintrag zuletzt am 24.01.2025 angepasst. Alle bisherigen Handelsregistereinträge sind unter Meldungen verfügbar.
    • Die gemeldete UID lautet CHE-207.940.098.
    • An der gleichen Adresse sind 7 weitere aktive Firmen eingetragen. Dazu gehören: BIN Solutions AG, Decken Wand Bau GmbH, Erfolg Holding AG.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Handel (sonstiges)

    Firmenzweck

    Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit Metallen und Edelmetallen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • BASTE Trading AG
    • formELLE AG
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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: BASTE Trading AG in Liquidation

    SHAB 250124/2025 - 24.01.2025
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: HR02-1006237739, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh., (300)

    BASTE Trading AG in Liquidation, in Herisau, CHE-207.940.098, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 143 vom 25.07.2024, Publ. 1006093872). Eröffnung des Konkurs gemäss Entscheid der Einzelrichterin des Kantonsgerichts von Appenzell Ausserrhoden vom 20.01.2025, mit Wirkung ab dem 20.01.2025, 10.10 Uhr, über die bereits aufgelöste Gesellschaft. Das Konkursverfahren ist mit Verfügung derselben Richterin vom 20.01.2025 mangels Aktiven eingestellt worden.

    SHAB 250122/2025 - 22.01.2025
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK03-0000059223, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB, KABZH, KABAR 22.01.2025 Öffentlich einsehbar bis: 22.01.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Paradiesweg 2, 9410 Heiden Einstellung des Konkursverfahrens BASTE Trading AG in Liquidation Schuldner: BASTE Trading AG in Liquidation CHE-207.940.098 c/o: Abovo Treuhand GmbH Schützenstrasse 38O

  • Herisau Datum des Auflösungsentscheids: 11.07.2024 Datum der Einstellung: 20.01.2025 Kostenvorschuss: CHF 4'500.00 Rechtliche Hinweise: Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG. Ergänzende rechtliche Hinweise: Innert gleicher Frist haben sich Dritte, die Vermögen der konkursiten Gesellschaft verwahren oder bei denen diese Guthaben hat, beim Konkursamt zu melden. Art. 222 SchKG (Auskunfts- und Herausgabepflicht). Frist: 20 Tage Ablauf der Frist: 11.02.2025 Kontaktstelle: Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Paradiesweg 2, Postfach 42, 9410 Heiden AR Bemerkungen: Hinweis für Forderungen von Arbeitnehmenden: Der Entschädigungsanspruch für Insolvenzentschädigung (Art. 53 Abs. 1 AVIG) der Arbeitnehmenden muss spätestens 60 Tage nach dieser Veröffentlichung im
    Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 22.01.2025 bei der Kantonalen Arbeitslosenkasse Appenzell AR, Obstmarkt 1, 9102 Herisau AR, eingereicht sein. Mit
    Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch auf Insolvenzentschädigung.

  • SHAB 250121/2025 - 21.01.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV04-0000001428, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 21.01.2025 Öffentlich einsehbar bis: 21.07.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Entscheid in Sachen Konkursamt Appenzell Ausserrhoden gegen Baste Trading AG in Liquidation, mit Sitz in Herisau AR Gerichtsentscheid: Gesuchsteller Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Postfach 42, 9410 Heiden Gesuchsgegnerin Baste Trading AG in Liquidation, mit Sitz in Herisau AR Entscheiddatum: 20. Januar 2025

    1. Über die Baste Trading AG in Liquidation, mit Sitz in Herisau AR, Firmen-Nr. CHE207.940.098, wird mit Wirkung ab Montag, 20. Januar 2025, 10:10 Uhr, der Konkurs eröffnet.
    2. Das Konkursverfahren wird eingestellt und gilt als geschlossen, sofern nicht ein Gläubiger oder eine Gläubigerin innert 10 Tagen seit Publikation der Einstellungsverfügung die Durchführung des Konkursverfahrens verlangt, sich zur Übernahme der ungedeckten Verfahrenskosten verpflichtet und diese sicherstellt.
    3. Die Entscheidgebühr im Betrag von CHF 150.00 wird zu Lasten der Schuldnerin vom Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Heiden, bezogen.
    4. Dieser Entscheid kann mit Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde ist innert 10 Tagen seit Zustellung der Entscheidbegründung schriftlich, begründet und mit bestimmten und gegebenenfalls bezifferten Anträgen versehen beim Einzelrichter des Obergerichts Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, einzureichen. Zulässige Beschwerdegründe sind unrichtige Rechtsanwendung und offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhalts. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung.
    5. Die Betreibungsferien hemmen den Fristenlauf nicht. Fällt jedoch das Ende einer Frist in die Zeit der Betreibungsferien, so wird die Frist bis zum dritten Tag nach deren Ende verlängert. Bei der Berechnung dieser Frist werden Samstag und Sonntag sowie staatlich anerkannte Feiertage nicht mitgezählt. Verfügende Stelle: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden Landsgemeindeplatz 2

    9043 Trogen Bemerkungen:
    SV2 24 410

    Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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