• B + B REPRO AG in Liquidation

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.3.902.905-4
    Branche: Betreiben einer Druckerei und/oder Binderei

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu B + B REPRO AG in Liquidation

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben einer Druckerei und/oder Binderei

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Zweck der Gesellschaft ist die Herstellung von Reproduktionen für alle Druckverfahren und der Handel mit artverwandten Produkten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

    Revisionsstelle

    Quelle: SHAB

    Frühere Revisionsstelle (1)
    Name Ort Seit Bis
    BBS Treuhand + Revision AG
    Winterthur <2004 25.08.2009

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • B + B Repro AG
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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: B + B REPRO AG in Liquidation

    SHAB 231023/2023 - 23.10.2023
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005866350, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    B + B REPRO AG in Liquidation, in Zürich, CHE-100.691.433, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 103 vom 31.05.2023, Publ. 1005756415). Das Konkursverfahren wurde mit Urteil des Konkursgerichts des Bezirksgerichts Zürich vom 03.10.2023 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 231011/2023 - 11.10.2023
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK06-0000032047, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Schluss des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB, KABZH 11.10.2023 Öffentlich einsehbar bis: 11.10.2028 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Altstetten-Zürich, Altstetterstrasse 142, 8048 Zürich Schluss des Konkursverfahrens B + B REPRO AG Schuldner: B + B REPRO AG CHE-100.691.433 Aargauerstrasse 250

  • Zürich Datum des Schlusses: 03.10.2023 Rechtliche Hinweise: Publikation nach Art. 268 Abs. 4 SchKG.
    Kontaktstelle: Konkursamt Altstetten-Zürich Postfach
  • Zürich

  • SHAB 230816/2023 - 16.08.2023
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000035750, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB, KABZH 16.08.2023 Öffentlich einsehbar bis: 16.08.2028 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Altstetten-Zürich, Altstetterstrasse 142, 8048 Zürich Kollokationsplan B + B REPRO AG Schuldner: B + B REPRO AG CHE-100.691.433 Aargauerstrasse 250

  • Zürich Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Angaben zur Auflage: Im Konkursverfahren über die B + B REPRO AG liegt der Kollokationsplan den beteiigten Gläubigern zur Einsicht auf. Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 06.09.2023 Auflagestelle: Konkursamt Altstetten-Zürich Postfach
  • Zürich Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 16.08.2023 beim zuständigen Gericht rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im
    Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden.
    Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.

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