• AVEA Reinigungen GmbH

    ZH
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    Handelsregister-Nr.: CH-020.4.066.078-7
    Branche: Reinigung von Gebäuden

    Alter der Firma

    5 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    20'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu AVEA Reinigungen GmbH

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    Bonitätsauskunft

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    Über AVEA Reinigungen GmbH

    • AVEA Reinigungen GmbH ist in der Branche «Reinigung von Gebäuden» tätig und ist aktuell aktiv. Der Sitz ist in Zürich.
    • Das Management der am 15.11.2018 gegründeten Firma AVEA Reinigungen GmbH besteht aus einer Person.
    • Die Firma änderte den Handelsregistereintrag zuletzt am 16.02.2022, unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
    • Die Firma AVEA Reinigungen GmbH ist unter der UID CHE-227.253.345 eingetragen.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Reinigung von Gebäuden

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines Reinigungsunternehmens.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: AVEA Reinigungen GmbH

    SHAB 220216/2022 - 16.02.2022
    Kategorien: Änderung der Firmenadresse, Änderung im Management

    Publikationsnummer: HR02-1005406476, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    AVEA Reinigungen GmbH, in Kloten, CHE-227.253.345, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 225 vom 20.11.2018, Publ. 1004501116).

    Statutenänderung:
    09.02.2022.

    Sitz neu:
    Zürich.

    Domizil neu:
    c/o Arbesa Ljodza, Brüderhofweg 43, 8057 Zürich.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Ljodza, Arbesa, von Winterthur, in Zürich, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00 [bisher: in Kloten].

    SHAB 220112/2022 - 12.01.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000001476, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 12.01.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 12.07.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Bülach, Spitalstrasse 13, 8180 Bülach Gerichtlicher Entscheid gegen AVEA Reinigungen GmbH Klagende Partei: Beklagte Partei: AVEA Reinigungen GmbH CHE-227.253.345 Hohstrasse 4

  • Kloten Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Organisationsmangel
    1. Die Gesellschaft wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
    2. Das Konkursamt Bassersdorf wird mit dem Vollzug beauftragt.
    3. Die Entscheidgebühr wird festgesetzt auf Fr. 1'200.- und der Gesellschaft auferlegt. 4. [Mitteilungen]
    4. Eine Berufung gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Berufungsschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Geschäftsnummer: EO210048-C/ad Entscheiddatum: 05.01.2022 Gerichtliche Entscheidinstanz: Einzelgericht Frist: 10 Tage Kontaktstelle: Bezirksgericht Bülach,

    Spitalstrasse 13, 8180 Bülach Bemerkungen:
    Der Entscheid kann bei der bezeichneten Stelle bezogen werden.

  • SHAB 211012/2021 - 12.10.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000001220, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 12.10.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 12.01.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Bülach, Spitalstrasse 13, 8180 Bülach Gerichtlicher Entscheid AVEA Reinigungen GmbH Klagende Partei: AVEA Reinigungen GmbH CHE-227.253.345 Hohstrasse 4

  • Kloten Beklagte Partei: Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Organisationsmangel
    1. Das Doppel der Eingabe des Handelsregisteramts des Kantons Zürich vom 4. Oktober 2021 (act. 1) wird der Gesellschaft zugestellt.
    2. Der Gesellschaft wird eine Frist von 30 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen wird durch Urteil des Gerichts die Auflösung der Gesellschaft und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 819 OR i.V.m. Art. 731b Abs. 1 bis Ziff. 3 OR). Die gesetzlichen Fristenstillstände gemäss Art. 145 Abs. 1 ZPO gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
    3. Der rechtmässige Zustand kann in Bezug auf die vorstehende Erwägung Ziff. 2 wiederhergestellt werden durch: - die Bestätigung, dass das eingetragene Domizil noch gültig ist, durch ein oder mehrere für die betroffene Rechtseinheit zeichnungsberechtigte/s Mitglied/er des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans gemäss ihrer Zeichnungsberechtigung; die Bestätigung des Vermieters, dass der bestehende Mietvertrag am eingetragenen Domizil immer noch gültig ist bzw. ein Nachweis über die Eigentümerschaft (vgl. Art. 117 Abs. 4 HRegV), oder - die Anmeldung des neuen Domizils, original unterzeichnet durch eine oder mehrere für die betroffene Rechtseinheit zeichnungsberechtigten Personen gemäss ihrer Zeichnungsberechtigung und die Erklärung der Anmeldenden, dass die Gesellschaft am angegebenen Domizil erreicht werden kann oder, falls es sich um eine c/o-Adresse handelt, die original unterzeichnete Domizilhalteerklärung. Ist die neue Adresse in einer anderen politischen Gemeinde, so müssen auch die öffentliche Urkunde über den Statutenänderungsbeschluss und ein Exemplar der dann neuen Statuten eingereicht werden (Art. 626 Ziff. 1 OR i.V.m. Art. 22 Abs. 3 f. HRegV).
    4. An die Gesellschaft ergehen folgende Hinweise: - Eine allfällige Behebung des Mangels während dieses Verfahrens ist in Zusammenarbeit mit dem Handelsregisteramt vorzunehmen. Das Gericht behandelt nur das vorliegende Verfahren. - Bei Behebung des Mangels während des Laufs der Frist gemäss Ziff. 2 dieser Verfügung wird das Gericht durch das Handelsregisteramt informiert. Das vorliegende Verfahren ist daraufhin wegen Gegenstandslosigkeit durch Verfügung des Gerichts zu beenden. - Erfolgt die Behebung des Mangels nach Fällung des Urteils durch das Gericht, kann es nicht von sich aus auf das Urteil zurückkommen. Der Gesellschaft steht es aber offen, beim Gericht ein Wiederherstellungsgesuch nach Art. 148 ZPO zu stellen. - Eingaben an das Gericht haben schriftlich zu erfolgen. 5. [Mitteilung] Geschäftsnummer: EO210048-C Entscheiddatum: 06.10.2021 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Bülach, Einzelgericht Frist: 30 Tage Kontaktstelle: Bezirksgericht Bülach,

    Spitalstrasse 13, 8180 Bülach Bemerkungen:
    Der Entscheid samt Beilagen kann beim Bezirksgericht Bülach bezogen werden.

  • Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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