• Avatarion Technology AG in Liquidation

    ZH
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-020.3.041.782-5
    Branche: Erbringen von IT-Dienstleistungen

    Alter der Firma

    10 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    100'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu Avatarion Technology AG in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Über Avatarion Technology AG in Liquidation

    • Avatarion Technology AG in Liquidation ist in der Branche «Erbringen von IT-Dienstleistungen» tätig und ist aktuell in Liquidation. Der Sitz ist in Zürich.
    • Avatarion Technology AG in Liquidation wurde am 30.03.2015 gegründet.
    • Alle Anpassungen am Handelsregistereintrag finden Sie unter Meldungen. Die letzte Anpassung erfolgte am 13.06.2025.
    • Die gemeldete UID lautet CHE-482.739.823.
    • An derselben Adresse sind 173 weitere aktive Firmen eingetragen. Dazu gehören: 3R Technics GmbH, a-metal AG, Accelerom AG.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Erbringen von IT-Dienstleistungen

    Firmenzweck

    Die Gesellschaft bezweckt die Entwicklung, Nutzung und Vermarktung von IT- und robotergestützten Diensten, den Handel mit solchen Waren und die Beratung und Unterstützung von Betrieben. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Gesellschaften abgeben.

    Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Revisionsstelle

    Quelle: SHAB

    Frühere Revisionsstelle (1)
    Name Ort Seit Bis
    haener auditax gmbh
    Risch 16.11.2020 16.01.2022

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Avatarion Technology AG
    Möchten Sie den Firmennamen aktualisieren? Klicken Sie hier.

    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Avatarion Technology AG in Liquidation

    SHAB 250613/2025 - 13.06.2025
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000050096, Handelsregister-Amt Zürich

    "Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB, KABZH 13.06.2025 Öffentlich einsehbar bis: 13.06.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Aussersihl-Zürich, Wengistrasse 7, 8004 Zürich Kollokationsplan und Inventar Avatarion Technology AG Schuldner: Avatarion Technology AG CHE-482.739.823 Technoparkstrasse 1

  • Zürich Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Auflagestelle: Konkursamt Aussersihl-Zürich, Wengistrasse 7, 8004 Zürich Kontaktstelle für Beschwerden: Angaben zur Kontaktstelle siehe unter ""Bemerkungen"" unten. Kontaktstelle für Klage und Anfechtung: Angaben zur Kontaktstelle siehe unter ""Bemerkungen"" unten. Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 13.06.2025 beim Bezirksgericht Zürich rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind
    beim Konkursamt Aussersihl-Zürich schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung
    die Konkursverwaltung verzichtet. "

  • SHAB 250117/2025 - 17.01.2025
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK02-0000046212, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Konkurspublikation/Schuldenruf Publikationsdatum: SHAB, KABZH 17.01.2025 Öffentlich einsehbar bis: 17.01.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Aussersihl-Zürich, Wengistrasse 7, 8004 Zürich Konkurspublikation/Schuldenruf Avatarion Technology AG Schuldner: Avatarion Technology AG CHE-482.739.823 Technoparkstrasse 1

  • Zürich Art des Konkursverfahrens: summarisch Datum der Konkurseröffnung: 07.11.2024 Rechtliche Hinweise: Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird. Frist: 1 Monat(e) Kontaktstelle:
    Konkursamt Aussersihl-Zürich
    Postfach, 8036 Zürich

  • SHAB 13.11.2024
    Kategorien: Änderung des Firmennamens, Konkurs

    Publikationsnummer: HR02-1006176915, Handelsregister-Amt Zürich

    Avatarion Technology AG, in Zürich, CHE-482.739.823, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 163 vom 24.08.2022, Publ. 1005546250).

    Firma neu:
    Avatarion Technology AG in Liquidation. Mit Urteil vom 07.11.2024 hat das Konkursgericht des Bezirksgerichts Zürich über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 07.11.2024, 14.45 Uhr, den Konkurs eröffnet;
    demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.

    Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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