• Autozentrum Sulgerhof GmbH Zweigniederlassung Wetzikon

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.9.004.549-9
    Branche: Automobilhandel

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Autozentrum Sulgerhof GmbH Zweigniederlassung Wetzikon

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

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    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Automobilhandel

    Firmenzweck

    Die Gesellschaft bezweckt den Handel, Reparaturen und Demontage von Fahrzeugen aller Art insbesondere Autos. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkte oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Hauptsitz

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Autozentrum Sulgerhof GmbH Zweigniederlassung Wetzikon

    SHAB 220815/2022 - 15.08.2022
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005540713, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Autozentrum Sulgerhof GmbH Zweigniederlassung Wetzikon, in Wetzikon (ZH), CHE-281.500.649, schweizerische Zweigniederlassung (SHAB Nr. 35 vom 19.02.2016, S.0, Publ. 2676861).

    Hauptsitz in:
    Sulgen. Infolge Aufhebung dieser Zweigniederlassung wird der auf sie bezügliche Eintrag im Handelsregister gelöscht.

    SHAB 220727/2022 - 27.07.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000007098, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 27.07.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 2 OR, Handelsregisteramt des Kantons Zürich Betroffene Organisation: Handelsregisteramt des Kantons Zürich CHE-294.713.657 Schöntalstrasse 5

  • Zürich Ergänzende rechtliche Hinweise: Die aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Hauptsitz der Zweigniederlassung wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung der Zweigniederlassung. Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird die Zweigniederlassung von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 2 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 26.08.2022 Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
  • Zürich Bemerkungen: Aufforderung betrifft folgende Rechtseinheiten
    - Autozentrum Sulgerhof GmbH Zweigniederlassung Wetzikon (CHE-281.500.649), in Wetzikon
    - Föhn Platten AG (CHE-214.375.619), in Zürich

  • SHAB 220518/2022 - 18.05.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000006959, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 18.05.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 2 OR, Autozentrum Sulgerhof GmbH Zweigniederlassung Wetzikon Betroffene Organisation: Autozentrum Sulgerhof GmbH Zweigniederlassung Wetzikon CHE-281.500.649 Motorenstrasse 34

  • Wetzikon ZH Ergänzende rechtliche Hinweise: Die aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Hauptsitz der Zweigniederlassung wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung der Zweigniederlassung. Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird die Zweigniederlassung von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 2 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 17.06.2022
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
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