Auskünfte zu Auto Connection GmbH in Liquidation
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Über Auto Connection GmbH in Liquidation
- Auto Connection GmbH in Liquidation hat den Sitz in Winterthur und ist in Liquidation. Tätig ist sie im Bereich «Automobilhandel».
- Auto Connection GmbH in Liquidation hat eine Person im Management.
- Unter Meldungen sehen Sie alle Anpassungen des Handelsregistereintrages. Die letzte Anpassung gab es am 25.08.2023.
- Die UID der Firma lautet CHE-354.623.391.
- Autospritzwerk Ribi, MB Generalbau GmbH haben die gleiche Adresse wie Auto Connection GmbH in Liquidation.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
13.12.2018
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Winterthur
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.4.066.186-6
UID/MWST
CHE-354.623.391
Branche
Automobilhandel
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt den An- und Verkauf von Automobilen und Fahrzeugen aller Art inklusive dessen Zubehör. Weiter das Vermieten von Fahrzeugen und die Vermittlung von Finanzierungen sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erfüllung des Gesellschaftszweckes. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Auto Connection GmbH
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Auto Connection GmbH in Liquidation
Publikationsnummer: HR02-1005823395, Handelsregister-Amt Zürich
Auto Connection GmbH, in Winterthur, CHE-354.623.391, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 3 vom 05.01.2023, Publ. 1005644089).
Firma neu:
Auto Connection GmbH in Liquidation. Mit Urteil vom 05.07.2023 hat das Bezirksgericht Winterthur die Gesellschaft aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 819 i.V.m. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR angeordnet.
Publikationsnummer: UV02-0000003025, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 07.07.2023 Voraussichtliches Ablaufdatum: 07.01.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur Gerichtlicher Entscheid gegen Auto Connection GmbH Klagende Partei: Beklagte Partei: Auto Connection GmbH CHE-354.623.391 Gewerbestrasse 3
- Die Antragsgegnerin wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
- Das Konkursamt Oberwinterthur-Winterthur wird mit dem Vollzug beauftragt.
- Die Entscheidgebühr wird festgesetzt auf Fr. 1'000.- und der Antragsgegnerin auferlegt. 4. ...
- Eine Berufung gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen ab Publikation an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Berufungsschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Geschäftsnummer: EO230024 Entscheiddatum: 05.07.2023 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Winterthur
Kontaktstelle: Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10,
Publikationsnummer: UV02-0000002946, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 12.06.2023 Voraussichtliches Ablaufdatum: 12.12.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur Gerichtlicher Entscheid gegen Auto Connection GmbH Klagende Partei: Beklagte Partei: Auto Connection GmbH CHE-354.623.391 Gewerbestrasse 3
- ...
- Der Antragsgegnerin wird eine Frist von 20 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um den rechtmässigen Zustand herzustellen. Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen würde durch Urteil des Gerichts die Auflösung der Antragsgegnerin und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 819 OR in Verbindung mit Art. 731b Abs. 1 bis Ziff. 3 OR). Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
- Der rechtmässige Zustand kann hergestellt werden, indem die Antragsgegnerin ein gültiges Domizil eintragen lässt. - Eine allfällige Behebung des Mangels während dieses Verfahrens ist in Zusammenarbeit mit dem Handelsregisteramt vorzunehmen. Das Gericht behandelt nur das vorliegende Verfahren. - Bei Behebung des Mangels während des Laufs der Frist gemäss Ziff. 2 dieser Verfügung wird das Gericht durch das Handelsregisteramt informiert. Das vorliegende Verfahren ist daraufhin wegen Gegenstandslosigkeit durch Verfügung des Gerichts zu beenden. - Erfolgt die Behebung des Mangels nach Fällung des Urteils durch das Gericht, kann es nicht von sich aus auf das Urteil zurückkommen. Der Antragsgegnerin steht es aber offen, beim Gericht ein Wiederherstellungsgesuch nach Art. 148 ZPO zu stellen. - Eingaben an das Gericht haben schriftlich zu erfolgen. 5. ... Geschäftsnummer: EO230024 Entscheiddatum: 08.05.2023 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Winterthur
Kontaktstelle: Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10,
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.