• AUFDERMAUR Söhne Betriebs AG

    SZ
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-130.3.019.602-5
    Branche: Allgemeiner Hochbau

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu AUFDERMAUR Söhne Betriebs AG

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Allgemeiner Hochbau

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Die Gesellschaft bezweckt die Führung einer Hoch-, Tief- und Belagsbauunternehmung. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: AUFDERMAUR Söhne Betriebs AG

    SHAB 68/2018 - 10.04.2018
    Kategorien: Schuldenruf

    Publikationsnummer: 4160055, Handelsregister-Amt Schwyz

    DRITTE VERÖFFENTLICHUNG

    1. Firma (Name) und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers: Paag Beteiligungen AG, Schwyz
    2. Firma (Name) und Sitz des übertragenden Rechtsträgers: AUFDERMAUR Söhne Betriebs AG, Ibach
    3. Publikation der Fusion: SHAB-Nr. 64 vom 04.04.2018, Seite 41
    4. Ablauf der Anmeldefrist für Forderungen: 3 Monate nach der Rechtswirksamkeit der Fusion
    5. Anmeldestelle für Forderungen: Treuhand- und Revisionsgesellschaft Mattig-Suter und Partner, Bahnhofstrasse 28, 6430 Schwyz
    6. Hinweis: Die Gläubigerinnen und Gläubiger der an der Fusion beteiligten Gesellschaften können innerhalb von drei Monaten nach der Rechtswirksamkeit der Fusion Sicherstellung ihrer Forderungen durch die übernehmende Gesellschaft verlangen. Treuhand- und Revisionsgesellschaft Mattig-Suter und Partner

    RA lic. iur. Bernhard Aschwanden 6430 Schwyz

    SHAB 67/2018 - 09.04.2018
    Kategorien: Schuldenruf

    Publikationsnummer: 4157275, Handelsregister-Amt Schwyz

    ZWEITE VERÖFFENTLICHUNG

    1. Firma (Name) und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers: Paag Beteiligungen AG, Schwyz
    2. Firma (Name) und Sitz des übertragenden Rechtsträgers: AUFDERMAUR Söhne Betriebs AG, Ibach
    3. Publikation der Fusion: SHAB-Nr. 64 vom 04.04.2018, Seite 41
    4. Ablauf der Anmeldefrist für Forderungen: 3 Monate nach der Rechtswirksamkeit der Fusion
    5. Anmeldestelle für Forderungen: Treuhand- und Revisionsgesellschaft Mattig-Suter und Partner, Bahnhofstrasse 28, 6430 Schwyz
    6. Hinweis: Die Gläubigerinnen und Gläubiger der an der Fusion beteiligten Gesellschaften können innerhalb von drei Monaten nach der Rechtswirksamkeit der Fusion Sicherstellung ihrer Forderungen durch die übernehmende Gesellschaft verlangen. Treuhand- und Revisionsgesellschaft Mattig-Suter und Partner

    RA lic. iur. Bernhard Aschwanden 6430 Schwyz

    SHAB 66/2018 - 06.04.2018
    Kategorien: Schuldenruf

    Publikationsnummer: 4156865, Handelsregister-Amt Schwyz

    ERSTE VERÖFFENTLICHUNG

    1. Firma (Name) und Sitz des übernehmenden Rechtsträgers: Paag Beteiligungen AG, Schwyz
    2. Firma (Name) und Sitz des übertragenden Rechtsträgers: AUFDERMAUR Söhne Betriebs AG, Ibach
    3. Publikation der Fusion: SHAB-Nr. 64 vom 04.04.2018, Seite 41
    4. Ablauf der Anmeldefrist für Forderungen: 3 Monate nach der Rechtswirksamkeit der Fusion
    5. Anmeldestelle für Forderungen: Treuhand- und Revisionsgesellschaft Mattig-Suter und Partner, Bahnhofstrasse 28, 6430 Schwyz
    6. Hinweis: Die Gläubigerinnen und Gläubiger der an der Fusion beteiligten Gesellschaften können innerhalb von drei Monaten nach der Rechtswirksamkeit der Fusion Sicherstellung ihrer Forderungen durch die übernehmende Gesellschaft verlangen. Treuhand- und Revisionsgesellschaft Mattig-Suter und Partner

    RA lic. iur. Bernhard Aschwanden 6430 Schwyz

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