• 'Aude Sapere' Dillmann

    LU
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-130.1.016.216-5
    Branche: Betreiben von Betrieben des Gesundheitswesens

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu 'Aude Sapere' Dillmann

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Betrieben des Gesundheitswesens

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    Praxis und Schulung für klassische Homöopathie.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: 'Aude Sapere' Dillmann

    SHAB 220701/2022 - 01.07.2022
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005509766, Handelsregister-Amt Luzern, (100)

    "Aude Sapere" Dillmann, in Weggis, CHE-116.138.567, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 237 vom 06.12.2010, S.12, Publ. 5924830). Das Einzelunternehmen wird infolge Todes des Inhabers im Sinne von Art. 152 HRegV von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 220518/2022 - 18.05.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000003114, Handelsregister-Amt Luzern

    "Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 18.05.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 19, 6002 Luzern Verfügung nach Art. 153 HRegV, ""Aude Sapere"" Dillmann Betroffene Organisation: ""Aude Sapere"" Dillmann CHE-116.138.567 Schlieribergstrasse 3

  • Weggis Ausgangslage: Nach Feststellungen des Handelsregisters des Kantons Luzern ist das Einzelunternehmen ""Aude Sapere"" Dillmann, infolge Todes von Raphael Dillmann sel. erloschen.
    1. Mit Schreiben vom 04.03.2022 wurden die zur Anmeldung verpflichteten Erben aufgefordert, innert 30 Tagen die Löschung des Einzelunternehmens anzumelden. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.
    2. Das Schreiben vom 04.03.2022 konnte jedoch nicht zugestellt werden, so dass im SHAB vom 16.03.2022 eine Aufforderung gemäss Art. 152 HRegV publiziert wurde. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.
    3. Nach Ablauf der Frist von 30 Tagen wurde dem Handelsregister die Löschung des Einzelunternehmens nicht angemeldet. Verfügung:
    4. Das Einzelunternehmen ""Aude Sapere"" Dillmann, in Weggis (CHE-116.138.567) wird infolge Todes des Inhabers im Sinne von Art. 938 HRegV von Amtes wegen gelöscht.
    5. Es werden keine Gebühren erhoben.
    6. Eine Ordnungsbusse gemäss Art. 940 OR entfällt. Verfügende Stelle: Handelsregister des Kantons Luzern Bundesplatz 14 6002 Luzern Ergänzende rechtliche Hinweise: Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde beim Kantonsgericht,
      1. Abteilung, Hirschengraben 16, Postfach 3569, 6002 Luzern, eingereicht werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizufügen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 17.06.2022

      Kontaktstelle: Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14,
    7. Luzern "

  • SHAB 220316/2022 - 16.03.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000006276, Handelsregister-Amt Luzern

    "Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 16.03.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 19, 6002 Luzern Aufforderung nach weiteren Artikeln, ""Aude Sapere"" Dillmann Betroffene Organisation: ""Aude Sapere"" Dillmann CHE-116.138.567 Schlieribergstrasse 3

  • Weggis Ergänzende rechtliche Hinweise: Nach unseren Feststellungen ist das oben aufgeführte Einzelunternehmen infolge Todes des Inhabers / der Inhaberin erloschen. Ist der Inhaber / die Inhaberin eines Einzelunternehmens verstorben, so muss eine Erbin oder ein Erbe die Löschung des Einzelunternehmens im Handelsregister anmelden (Art. 938 OR und Art. 39 Abs. 2 HRegV). Die Erben des verstorbenen Inhabers bzw. der verstorbenen Inhaberin werden daher aufgefordert, uns innert 30 Tagen eine Anmeldung zur Löschung (inkl. beglaubigter Unterschrift der Erbin oder des Erben) sowie eine Erbenbescheinigung im Original einzureichen. Sollten wir nach Ablauf der gesetzten Frist die Anmeldung zur Löschung nicht erhalten haben, werden wir in Anwendung von Art. 153 HRegV von Amtes wegen die Löschung des Einzelunternehmens verfügen, gegen die das kantonale Rechtsmittel ergriffen werden kann (Art. 942 OR). Gegen säumige Anmeldungspflichtige spricht das Handelsregister gegebenenfalls Ordnungsbussen aus (Art. 940 OR). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 15.04.2022
    Kontaktstelle: Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14,
  • Luzern "

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