• Association for the World Government of the Age of Enlightenment

    UR
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-120.6.001.407-9
    Branche: Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Association for the World Government of the Age of Enlightenment

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Kirchliche, politische oder säkulare Vereinigungen

    Firmenzweck

    Der Verein bezweckt, das volle Potential der Menschheit zu entfalten und somit das Zeitalter der Erleuchtung herbeizuführen und diesem Dauer zu verleihen. Dieses Ziel soll erreicht werden durch: Anhebung der Ebene des Weltbewusstseins, indem die Bewusstseinsebene des einzelnen Menschen angehoben wird; Erhöhung der Leistungen jeder Nation; Schaffung einer idealen Gesellschaft in jedem Lande, indem von den Residenzen des Zeitalters der Erleuchtung der ganzen Welt aus die Wissenschaft der Kreativen Intelligenz und deren praktischer Aspekt, die Technik der Transzendentalen Meditation und das TM-Sidhi-Programm nach Maharishi Mahesh Yogi in jeden Bereich der Gesellschaft eingeführt werden. Ferner gründet und führt der Verein zur Verwirklichung seines Zweckes in der Schweiz eine Universität mit dem Namen: Maharishi University of the Age of Enlightenment.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Association du Gouvernement Mondial de l'Age de l'Illumination
    • Verein für die Weltregierung des Zeitalters der Erleuchtung
    • Associazione per il Governo Mondiale dell'Età dell'Illuminazione
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Association for the World Government of the Age of Enlightenment

    SHAB 231207/2023 - 07.12.2023
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005903681, Handelsregister-Amt Uri, (120)

    Association for the World Government of the Age of Enlightenment, in Seelisberg, CHE-103.913.475, Verein (SHAB Nr. 92 vom 12.05.2022, Publ. 1005471827). Der Verein wird in Anwendung von Art. 934 Abs. 1 OR von Amtes wegen gelöscht, weil dieser keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.

    SHAB 230908/2023 - 08.09.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH00-0000011787, Handelsregister-Amt Uri

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV Publikationsdatum: SHAB 08.09.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Abteilung Justiz und Handelsregister des Kantons Uri, Bahnhofstrasse 1, 6460 Altdorf UR Aufforderung der weiteren Betroffenen, Association for the World Government of the Age of Enlightenment Betroffene Organisation: Association for the World Government of the Age of Enlightenment CHE-103.913.475 Dorfstrasse 63

  • Seelisberg Rechtliche Hinweise: Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Die Rechtseinheit wurde ergebnislos aufgefordert, dem Handelsregisteramt ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen (Art.
  • Abs. 2 Satz 1 OR). Weitere Betroffene werden hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags der Rechtseinheit innerhalb der angegebenen Frist dem Handelsregisteramt mitzuteilen. Wird innert dieser Frist kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, verfügt das Handelsregisteramt die Löschung der Rechtseinheit (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 3 OR). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 09.10.2023
    Kontaktstelle: Abteilung Justiz und Handelsregister des Kantons Uri, Bahnhofstrasse 1,
  • Altdorf UR

  • SHAB 230209/2023 - 09.02.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000007542, Handelsregister-Amt Uri

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 09.02.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Abteilung Justiz und Handelsregister des Kantons Uri, Bahnhofstrasse 1, 6460 Altdorf UR Aufforderung nach Aufforderung nach Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR (Rechnungsruf), Association for the World Government of the Age of Enlightenment Betroffene Organisation: Association for the World Government of the Age of Enlightenment CHE-103.913.475 Dorfstrasse 63

  • Seelisberg Ergänzende rechtliche Hinweise: Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Hiermit werden weitere Betroffene gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR aufgefordert, innert
  • Tagen ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend zu machen. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Die weiteren Betroffenen werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV) und holt die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, erfolgt ein Zwischeneintrag über den Abschluss des Verfahrens. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 13.03.2023
    Kontaktstelle: Abteilung Justiz und Handelsregister des Kantons Uri, Bahnhofstrasse 1,
  • Altdorf UR

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