Auskünfte zu Association du Lycée Français International de Zurich
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Über Association du Lycée Français International de Zurich
- Association du Lycée Français International de Zurich ist ein Verein mit Sitz in Dübendorf. Association du Lycée Français International de Zurich gehört zur Branche «Primarschulen» und ist aktuell aktiv.
- Die Organisation wurde am 04.08.1998 gegründet und hat 10 Personen im Management.
- Unter Meldungen sehen Sie alle Anpassungen des Handelsregistereintrages. Die letzte Anpassung gab es am 03.04.2025.
- Die im Handelsregister ZH eingetragene UID lautet CHE-108.264.000.
Management (10)
neueste Vorstandsmitglieder
Jena-François Paul Prône,
Virginie Muselet,
Raphaël Bernard Perrottey-Perrottey,
Frédéric François Blanc,
Mathieu Robbe
neuste Zeichnungsberechtigte
Pierre-Yves Lecué,
Quentin Duvauchelle,
Raphaël Bernard Perrottey-Perrottey,
Mathieu Robbe,
Stéphane Julen
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
04.08.1998
Rechtsform
Verein
Rechtssitz der Firma
Dübendorf
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.6.000.397-6
UID/MWST
CHE-108.264.000
Branche
Primarschulen
Firmenzweck
(a) Die Association verfolgt einen kulturellen und keinen wirtschaftlichen Zweck und ist nicht gewinnorientiert. Ihre Gremien nach Artikel 7a) erfüllen ihre Aufgaben mit Ausnahme des Revisionsgremiums, das sich aus externen professionellen Prüfern zusammensetzt, ehrenamtlich. (b) Die Association ist apolitisch und nicht konfessionell. Sie verschreibt sich den nachstehenden Zielen: (1) Gewährleistung der materiellen und finanziellen Verwaltung der Schule unter ihrer Verantwortung mit der Bezeichnung «Lycée Français lnternational Marie Curie de Zurich» oder in der Abkürzung «Lycée Français International de Zurich» (im Weiteren: der «LFIZ») unter ihrer Verantwortung und die Sicherstellung der Finanzierung, Verwaltung und Entwicklung der schulischen und ausserschulischen Aktivitäten des LFIZ; (2) dem Erwerb, dem Bau, der Instandhaltung, der Mietung und der Verwaltung von Grundeigentum oder Liegenschaften, die ihren Mitgliedern kollektiv zur Verfügung gestellt werden; (3) die Förderung einer qualitätsvollen schulischen Bildung zugunsten der Schüler des LFIZ, die Unterstützung insbesondere der Zulassungsregeln durch den LFIZ, die es ihm ermöglichen, in Übereinstimmung mit den Programmen und der Organisation des französischen Bildungssystems als französische Bildungseinrichtung anerkannt zu werden, und die Verbreitung der französischen Sprache und Kultur in Einhaltung der örtlichen Auflagen, die ggf. von den zuständigen Behörden des Kantons Zürich aus Sicht der schulischen Programme vorgeschrieben werden, und unbeschadet der Möglichkeit, Bildungsangebote zu unterbreiten, die sich von den üblicherweise in einer zugelassenen Bildungseinrichtung unterbreiteten Angeboten unterscheiden; (4) Förderung des Zugangs der Schüler des LFIZ zu den Universitäten und Hochschuleinrichtungen ihrer Wahl, ganz gleich, in welchem Land; (5) Gewährleistung der materiellen und finanziellen Verwaltung und Förderung ergänzender Leistungen wie ausserschulische Aktivitäten, Kinderhort, Kantine, Transport und alle sonstigen Leistungen in Verbindung mit den Kernaufgaben der Schule; (6) Übernahme der Verwaltung anderer Kultur-, Sport- oder Bildungsvereine, sofern sich die Gelegenheit bietet und dies die Weiterführung der Interessen und Ziele des LFIZ fördert; in diesem Fall wird ein derartiger Beschluss der Mitgliederversammlung im Vorfeld zur Billigung vorgelegt; (7) Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, die mit der ALFIZ ein gemeinsames oder vergleichbares Ziel verfolgen, oder mit anderen schulischen Einrichtungen. (c) Die Association vertritt ihre Interessen und die des LFIZ insbesondere bei den französischen und schweizerischen Behörden.
Revisionsstelle
Aktive Revisionsstelle (1)
Name | Ort | Seit | Bis | |
---|---|---|---|---|
FORVIS MAZARS SA (FORVIS MAZARS AG) (FORVIS MAZARS LTD) | Zürich | 28.03.2019 |
Frühere Revisionsstelle (1)
Name | Ort | Seit | Bis | |
---|---|---|---|---|
BDO AG | Zürich | 17.11.2011 | 27.03.2019 |
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Verein des Lycée Français de Zurich
- Association du Lycée Français de Zurich
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Association du Lycée Français International de Zurich
Publikationsnummer: HR02-1006298959, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Verein des Lycée Français de Zurich, in Dübendorf, CHE-108.264.000, Verein (SHAB Nr. 210 vom 29.10.2024, Publ. 1006164780).
Statutenänderung:
06.02.2025.
Name neu:
Association du Lycée Français International de Zurich.
Zweck neu:
(a) Die Association verfolgt einen kulturellen und keinen wirtschaftlichen Zweck und ist nicht gewinnorientiert. Ihre Gremien nach Artikel 7a) erfüllen ihre Aufgaben mit Ausnahme des Revisionsgremiums, das sich aus externen professionellen Prüfern zusammensetzt, ehrenamtlich. (b) Die Association ist apolitisch und nicht konfessionell.
Sie verschreibt sich den nachstehenden Zielen:
(1) Gewährleistung der materiellen und finanziellen Verwaltung der Schule unter ihrer Verantwortung mit der Bezeichnung «Lycée Français lnternational Marie Curie de Zurich» oder in der Abkürzung «Lycée Français International de Zurich» (im Weiteren: der «LFIZ») unter ihrer Verantwortung und die Sicherstellung der Finanzierung, Verwaltung und Entwicklung der schulischen und ausserschulischen Aktivitäten des LFIZ;
(2) dem Erwerb, dem Bau, der Instandhaltung, der Mietung und der Verwaltung von Grundeigentum oder Liegenschaften, die ihren Mitgliedern kollektiv zur Verfügung gestellt werden;
(3) die Förderung einer qualitätsvollen schulischen Bildung zugunsten der Schüler des LFIZ, die Unterstützung insbesondere der Zulassungsregeln durch den LFIZ, die es ihm ermöglichen, in Übereinstimmung mit den Programmen und der Organisation des französischen Bildungssystems als französische Bildungseinrichtung anerkannt zu werden, und die Verbreitung der französischen Sprache und Kultur in Einhaltung der örtlichen Auflagen, die ggf. von den zuständigen Behörden des Kantons Zürich aus Sicht der schulischen Programme vorgeschrieben werden, und unbeschadet der Möglichkeit, Bildungsangebote zu unterbreiten, die sich von den üblicherweise in einer zugelassenen Bildungseinrichtung unterbreiteten Angeboten unterscheiden;
(4) Förderung des Zugangs der Schüler des LFIZ zu den Universitäten und Hochschuleinrichtungen ihrer Wahl, ganz gleich, in welchem Land;
(5) Gewährleistung der materiellen und finanziellen Verwaltung und Förderung ergänzender Leistungen wie ausserschulische Aktivitäten, Kinderhort, Kantine, Transport und alle sonstigen Leistungen in Verbindung mit den Kernaufgaben der Schule;
(6) Übernahme der Verwaltung anderer Kultur-, Sport- oder Bildungsvereine, sofern sich die Gelegenheit bietet und dies die Weiterführung der Interessen und Ziele des LFIZ fördert;
in diesem Fall wird ein derartiger Beschluss der Mitgliederversammlung im Vorfeld zur Billigung vorgelegt;
(7) Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, die mit der ALFIZ ein gemeinsames oder vergleichbares Ziel verfolgen, oder mit anderen schulischen Einrichtungen. (c) Die Association vertritt ihre Interessen und die des LFIZ insbesondere bei den französischen und schweizerischen Behörden.
Mittel neu:
Mittel: Beiträge der Mitglieder, nämlich: a. aus den jährlichen Einschreibungs- und Schulgebühren, Immobilienbeitrag und sonstigen Beträge, die von den Mitgliedern für den Schulbesuch ihres/ihrer Kindes (-er) oder verbundene Dienstleistungen (Transport, Kantine, ausserschulische Aktivitäten usw.) gezahlt werden;
und b. aus den Sicherungsbeträgen, deren Höhe von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird;
aus finanziellen und materiellen Beihilfen der französischen oder schweizerischen Behörde;
aus Kapitalerlösen;
aus sämtlichen sonstigen gesetzlichen Ressourcen, die der Association unentgeltlich zufallen (Subventionen, Schenkungen, Vermächtnisse, Förderbeträge usw.);
aus Erlösen in Verbindung mit Versammlungen, , Veranstaltungen oder Veröffentlichungen, die sie organisiert;
aus der unentgeltlichen oder entgeltlichen Bereitstellung ihre Räumlichkeiten für Drite in allen rechtmässig vorgesehenen Formen. [bisher: Mitgliedsbeiträge, d.h.: jährliche Anmelde- und Schulgebühren, Grundstücksteuer und andere Gebühren, die von den Mitgliedern für den Schulbesuch des oder der Kinder der aktiven Mitglieder des LFZ oder für damit verbundene Dienstleistungen (Transport, Kantine, ausserschulische Aktivitäten usw.) entrichtet werden, und Sicherheitsleistungen, deren Höhe von der Hauptversammlung festgesetzt wird;
finanzielle und/oder materielle Beihilfen der französischen und/oder schweizerischen Verwaltung;
Kapitalerträge;
jedwede sonstige rechtliche Mittel, die dem Verein unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden (Zuschüsse, Spenden, Vermächtnisse, Schirmherrschaften, Sponsoring usw.);
Erträge der von ihm organisierten Versammlungen, Veranstaltungen oder Veröffentlichungen;
in jeder gesetzlich zulässigen Form erfolgenden unentgeltlichen oder entgeltlichen Bereitstellung seiner Räumlichkeiten an Dritte.].
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Robbe, Mathieu, französischer Staatsangehöriger, in Dübendorf, Vizepräsident des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: in Maur];
Prône, Jena-François Paul, von Dübendorf, in Dübendorf, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung.
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.