• ARPAY GmbH in Liquidation

    SG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-320.4.075.304-2
    Branche: Innenarchitektur und Raumgestaltung

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu ARPAY GmbH in Liquidation

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Innenarchitektur und Raumgestaltung

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Erbringung und Vermittlung von Dienstleistungen im Bereich Innenarchitektur sowie Handel mit Gütern aller Art. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder solche übernehmen sowie im In- und Ausland Liegenschaften und Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • ARPAY GmbH
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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: ARPAY GmbH in Liquidation

    SHAB 210720/2021 - 20.07.2021
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005253498, Handelsregister-Amt St. Gallen, (320)

    ARPAY GmbH in Liquidation, in Buchs (SG), CHE-178.321.258, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 222 vom 15.11.2019, Publ. 1004760575). Nachdem die Zustimmung der kantonalen Steuerverwaltung vorliegt, wird die Rechtseinheit im Handelsregister gelöscht.

    SHAB 191115/2019 - 15.11.2019
    Kategorien: Diverse Änderungen

    Publikationsnummer: HR02-1004760575, Handelsregister-Amt St. Gallen, (320)

    ARPAY GmbH in Liquidation, in Buchs (SG), CHE-178.321.258, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 142 vom 25.07.2016, S.0, Publ. 2971453). Auf die durch das Handelsregisteramt gestützt auf Art. 155 HRegV veranlassten und im Schweiz. Handelsamtsblatt Nr. 180, 181 und 182 publizierten Rechnungsrufe haben sich keine Gesellschafter/innen und Gläubiger/innen gemeldet. Das amtliche Verfahren zur Löschung der Gesellschaft ist damit abgeschlossen. Die Gesellschaft kann mangels Zustimmung der kantonalen Steuerverwaltung noch nicht gelöscht werden.

    SHAB 190724/2019 - 24.07.2019
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000001521, Handelsregister-Amt St. Gallen

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Publikationsdatum: SHAB - 24.07.2019 Meldungsnummer: Kanton: SG Publizierende Stelle: Amt für Handelsregister und Notariate des Kantons St.Gallen - Handelsregister, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Aufforderung nach Art. 155 Abs. 1 HRegV, ARPAY GmbH in Liquidation ARPAY GmbH in Liquidation CHE-178.321.258 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo

  • Buchs SG Rechtliche Hinweise: Aufforderung Art. 155 Abs. 1 HRegV Aufgrund der dem Amt für Handelsregister und Notariate vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass die aufgeführte Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 155 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation die Löschung anzumelden oder schriftlich mitzuteilen, dass die Eintragung aufrecht erhalten bleiben. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht oder werden keine Gründe für die Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so veranlasst das Amt für Handelsregister und Notariate einen dreimaligen Rechnungsruf im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in dem Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert werden, innert 30 Tagen ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen (Art. 155 Abs. 2 HRegV). Wird innert 30 Tagen seit der letzten Publikation des Rechnungsrufs kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so löscht das Amt für Handelsregister und Notariate die Rechtseinheit im Handelsregister (Art. 155 Abs. 3 HRegV, Art. 938a Abs. 1 OR). Wird ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, so überweist das Amt für Handelsregister und Notariate die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid
    (Art. 155 Abs. 4 HRegV, Art. 938a Abs. 2 OR). Frist: 30 Tage
    Ablauf der Frist: 23.08.2019

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