• ARDISOL - Pir BOGEN GmbH in Liquidation

    LU
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-100.4.799.787-6
    Branche: Herstellung sonstiger Produkte

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu ARDISOL - Pir BOGEN GmbH in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

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    Bonitätsauskunft

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    Wirtschaftsauskunft

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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Herstellung sonstiger Produkte

    Firmenzweck

    Produktion von Pir Bogen und von Isolationen in der Haustechnik aller Art; Import und Export von Waren aller Art; Beteiligung an anderen Unternehmen mit gleicher oder ähnlicher Zwecksetzung; Erwerb, Belastung, Veräusserung und Verwaltung von Grundeigentum; Erwerb, Verwaltung und Veräusserung von Urheberrechten, Patenten und Lizenzen aller Art.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    • ARDISOL - Pir BOGEN GmbH in Liq.
    • ARDISOL - Pir BOGEN GmbH
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    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

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    Neueste SHAB-Meldungen: ARDISOL - Pir BOGEN GmbH in Liquidation

    SHAB 210305/2021 - 05.03.2021
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005116379, Handelsregister-Amt Luzern, (100)

    ARDISOL - Pir BOGEN GmbH in Liquidation, in Emmen, CHE-418.759.782, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 59 vom 25.03.2020, Publ. 1004859484). Das Konkursverfahren wurde mit Entscheid vom 01.03.2021 des Bezirksgerichts Hochdorf als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 210305/2021 - 05.03.2021
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK06-0000015524, Handelsregister-Amt Luzern

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Schluss des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB 05.03.2021 Zusätzliche Publikationen: KABLU 06.03.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 05.03.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Hochdorf, Arsenalstrasse 43, 6010 Kriens Schluss des Konkursverfahrens ARDISOL - Pir BOGEN GmbH in Liquidation Schuldner: ARDISOL - Pir BOGEN GmbH in Liquidation CHE-418.759.782 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo

  • Emmenbrücke
    Datum des Schlusses: 01.03.2021 Rechtliche Hinweise:
    Publikation nach Art. 268 Abs. 4 SchKG.

  • SHAB 201016/2020 - 16.10.2020
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000015075, Handelsregister-Amt Luzern

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB 16.10.2020 Zusätzliche Publikationen: KABLU 17.10.2020 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Hochdorf, Arsenalstrasse 43, 6010 Kriens Kollokationsplan und Inventar ARDISOL - Pir BOGEN GmbH in Liquidation Schuldner: ARDISOL - Pir BOGEN GmbH in Liquidation CHE-418.759.782 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo

  • Emmenbrücke Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 05.11.2020 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 26.10.2020 Auflagestelle: Konkursamt Hochdorf Arsenalstrasse 43
  • Kriens Bemerkungen: Der Kollokationsplan und das Inventar liegen den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Hochdorf in Kriens zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Bezirksgericht Hochdorf innert 20 Tagen, Beschwerden gegen das Inventar beim Bezirksgericht Hochdorf innert 10 Tagen, beides seit Bekanntgabe im Schweizerischen Handelsamtsblatt, anhängig zu machen, andernfalls der Kollokationsplan und das Inventar als anerkannt betrachtet werden. Maßgebend für die Berechnung der Frist ist die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt. Abtretung von Rechtsansprüchen gemäss Art. 260 SchKG: Im Konkursverfahren der ARDISOL-Pir BOGEN GmbH verzichtet die Konkursverwaltung namens der Konkursmasse auf die Geltendmachung der inventarisierten Verantwortlichkeitsansprüche und ausstehender Guthaben, sofern die Mehrheit der
    Gläubiger nicht bis zum 05.11.2020 schriftlich (eingeschrieben) dagegen opponiert. Falls diesem Verzicht zugestimmt wird (Stillschweigen gilt als Zustimmung) können die Gläubiger beim unterzeichneten Konkursamt bis zum 05.11.2020 gemäss Art. 260 SchKG
    die Abtretung der Ansprüche verlangen.

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