Eingetragen seit
-Umsatz in CHF
-Kapital in CHF
-Mitarbeiter
-Aktive Marken
-Auskünfte zu Arcangelo Artegusto AG in Liquidation
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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
03.05.2001
Löschung im Handelsregister
07.05.2018
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Lenzburg
Handelsregisteramt
AG
Handelsregister-Nummer
CH-020.3.024.523-5
UID/MWST
CHE-102.317.744
Branche
Handel (Lebensmittel und Getränke)
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt den Import und Vertrieb von Enogastronomischen- und Naturkosmetischen-Produkten, sowie Einrichtungsgegenstände aus Italien. Sie kann Events organisieren und durchführen, sowie die Übernahme von Beratungstätigkeiten im gastronomischen Bereich ausüben. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Revisionsstelle
Frühere Revisionsstelle (2)
| Name | Ort | Seit | Bis | |
|---|---|---|---|---|
| ABC ABBRUCH AG in Liquidation | Dübendorf | 25.01.2006 | 21.09.2009 | |
| Studio Lic. oec. Stefano Vignanelli | Lugano | <2004 | 24.01.2006 | |
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Arcangelo Artegusto AG
- Moon Technology AG
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Arcangelo Artegusto AG in Liquidation
Publikationsnummer: 4013325, Handelsregister-Amt Aargau
- Schuldnerin: Arcangelo Artegusto AG, Sägestrasse 45, 5600 Lenzburg
- Konkurseröffnung: 30.11.2017
- Konkurseinstellung: 18.01.2018
- Frist für Kostenvorschuss: 05.02.2018
- Kostenvorschuss: CHF 5'000.00 Hinweis: Das Konkursverfahren wird als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der obgenannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten.
- Bemerkungen: Innert gleicher Frist haben sich Dritte, die Vermögen der konkursiten Gesellschaft verwahren oder bei denen diese Guthaben hat, beim Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG). Im Falle der definitiven Einstellung des Konkursverfahrens können ausgewiesene Pfandgläubiger die Verwertung ihres Pfandes bis spätestens 15.02.2018 schriftlich beim Konkursamt Aargau, 5036 Oberentfelden, verlangen. Art. 230a SchKG./DBo
Konkursamt Aargau 5036 Oberentfelden
Publikationsnummer: 3932883, Handelsregister-Amt Aargau
- Schuldnerin: Arcangelo Artegusto AG, Sägestrasse 45, 5600 Lenzburg
- Datum der Konkurseröffnung: 30.11.2017 Hinweis: Die Publikation betreffend Art, Verfahren und Eingabefrist usw. erfolgt später.
- Bemerkungen: Mit Verfügung der 1. Kammer des Handelsgerichts des Kts. Aargau vom 27.10.2017 (in Rechtskraft am 30.11.2017) wurde die Gesellschaft gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften des Konkurses angeordnet. Dritte, die Vermögen der konkursiten Gesellschaft verwahren oder bei denen diese Guthaben hat, haben sich beim
Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG)./DBo Konkursamt Aargau 5036 Oberentfelden
Publikationsnummer: 3839813, Handelsregister-Amt Aargau
EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
Entscheid vom 27. Oktober 2017 Besetzung Oberrichter Dubs, Präsident Gerichtsschreiber Brunner Gesuchsteller Kanton Aargau vertreten durch das Handelsregisteramt, Bahnhofplatz 3c, 5000 Aarau Gesuchsgegnerin Arcangelo Artegusto AG, Sägestrasse 45, 5600 Lenzburg Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Mängel in der Organisation der Gesellschaft (Art. 731b OR) Der Präsident erkennt: 1. Die Gesuchsgegnerin wird mit Wirkung ab Freitag, 27. Oktober 2017, 16.00 Uhr, aufgelöst. 2. Es wird die Liquidation der Gesuchsgegnerin nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 3. Das Konkursamt, Amtsstelle Oberentfelden, wird nach Rechtskraft dieses Entscheides beauftragt, die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs durchzuführen. 4. Die Meldung an das Handelsregisteramt des Kantons Aargau gemäss Art. 158 HRegV betreffend die Auflösung der Gesuchsgegnerin erfolgt nach Rechtskraft dieses Entscheides. 5. Die Gerichtskosten von Fr. 1'500.00 werden der Gesuchsgegnerin auferlegt. 6. Es werden keine Parteikosten zugesprochen. Zustellung an: ' die Gesuchsgegnerin (via öffentliche Bekanntmachung im SHAB) Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG) Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der schriftlichen Eröffnung der vollständigen Ausfertigung des Entscheides an gerechnet, die Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht erhoben werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder in elektronischer Form beim Schweizerischen Bundesgericht einzureichen. Die Beschwerdeschrift ist in einer Amtssprache abzufassen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschriften bzw. eine anerkannte elektronische Signatur zu enthalten. In der Begründung ist in gedrängter Form darzulegen, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht (Art. 95 ff. BGG) verletzt. Die Urkunden, auf die sich die Partei als Beweismittel beruft, sind beizulegen, soweit die Partei sie in den Händen hat; ebenso ist der angefochtene Entscheid beizulegen (Art. 42 BGG). Aarau, 27. Oktober 2017
Handelsgericht des Kantons Aargau,
- Kammer