• Amoako Taxi

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.1.054.396-8
    Branche: Personen- und Güterbeförderung (Strassen- und anderer Verkehr)

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Amoako Taxi

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Personen- und Güterbeförderung (Strassen- und anderer Verkehr)

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    Betrieb eines Taxiunternehmen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

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    Neueste SHAB-Meldungen: Amoako Taxi

    SHAB 230321/2023 - 21.03.2023
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005704985, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Amoako Taxi, in Kloten, CHE-114.289.830, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 89 vom 09.05.2008, S.21, Publ. 4467962). Das Einzelunternehmen wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

    SHAB 230126/2023 - 26.01.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000003597, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 26.01.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Verfügung nach Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art.

  • OR, Amoako Taxi Betroffene Organisation: Amoako Taxi CHE-114.289.830 Hohrainlistrasse 22
  • Kloten Ausgangslage: Aufforderung im SHAB vom 02.11.2022, 03.11.2022 und 04.11.2022 Verfügung:
    1. Das Einzelunternehmen Amoako Taxi wird von Amtes wegen gelöscht.
    2. Bei dem Einzelunternehmen Amoako Taxi wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung folgendes in das Handelsregister eingetragen: «Das Einzelunternehmen wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.»
    3. Die Eintragungsgebühren von CHF 170.60 werden Frank Amoako, gahanesischer Staatsangehöriger, unbekannten Aufenthalts, auferlegt.
    4. Der Betrag von CHF 170.60 ist einstweilen uneinbringlich.
    5. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich Schöntalstrasse 5 8022 Zürich Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 27.02.2023 Kontaktstelle: Verwaltungsgericht des Kantons Zürich

    Militärstrasse 36 Postfach
  • Zürich

  • SHAB 221104/2022 - 04.11.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000007377, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 04.11.2022, Mehrfache Veröffentlichung: 02.11.2022, 03.11.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934a Abs. 1 OR, Amoako Taxi

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Amoako Taxi CHE-114.289.830 Hohrainlistrasse 22 8302 Kloten Ergänzende rechtliche Hinweise: Die aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am Sitz bzw. verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Der Inhaber wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, beim zuständigen Handelsregisteramt innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Domizil anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Wenn innert der angesetzten Frist keine Anmeldung mit den erforderlichen Belegen oder eine gültige Bestätigung des eingetragenen Rechtsdomizils eingereicht wird, veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 934a Abs. 1 OR). Nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt erlässt das Handelsregisteramt eine Verfügung über die Löschung des Einzelunternehmens. Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, wird das Einzelunternehmen von Amtes wegen gelöscht (Art. 934a Abs. 1 OR i.V.m. Art. 153 Abs. 1 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 05.12.2022
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
  • Zürich

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