Alter der Firma
-Umsatz in CHF
-Haftung
Inhaber
Mitarbeiter
-Aktive Marken
-Auskünfte zu Amman Anni
*angezeigte Auskünfte sind Beispiele
Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.
Bonitätsauskunft
Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen. Mehr erfahrenWirtschaftsauskunft
Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma. Mehr erfahrenFirmendossier als PDF
Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten. Jetzt kostenlos Firmendossier abrufenHandelsregisterinformationen
Quelle: SHAB
Eintrag ins Handelsregister
02.06.1980
Löschung im Handelsregister
23.03.2016
Rechtsform
Einzelfirma
Rechtssitz der Firma
Bern
Handelsregisteramt
BE
Handelsregister-Nummer
CH-035.1.018.442-5
UID/MWST
CHE-114.716.430
Branche
Verwaltung von Gastronomiebetrieben
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Tea-Room Erker.
Weitere Firmennamen
Quelle: SHAB
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Anni Amman
- Ammon Anni
- Ammon Anni.
Besitzverhältnisse
Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.
Beteiligungen
Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.
Neueste SHAB-Meldungen: Amman Anni
Publikationsnummer: 2740191, Handelsregister-Amt Bern, (36)
Anni Amman, in Bern, CHE-114.716.430, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 126 vom 02.06.1980). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.
Publikationsnummer: 2652053, Handelsregister-Amt Bern
EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
Verfügung gemäss Art. 153b Abs. 1 HRegV
- Das Einzelunternehmen Anni Amman, in Bern, wird von Amtes wegen gelöscht.
- In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: 'Anni Amman, in Bern, CHE-114.716.430, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 126 vom 02.06.1980). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.'
- Es werden keine Gebühren erhoben. Eine Ordnungsbusse gemäss Art. 943 OR entfällt.
- Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen bei der zuständigen kantonalen Beschwerdeinstanz (Obergericht des Kantons Bern, Hochschulstrasse 17, Postfach 7475, 3001 Bern) Beschwerde erhoben werden.
Handelsregisteramt des Kantons Bern, 3000 Bern 8