Alter der Firma
-Umsatz in CHF
-Kapital in CHF
-Mitarbeiter
-Aktive Marken
-Auskünfte zu ALTH Haustechnik AG in Liquidation
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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
19.02.2004
Löschung im Handelsregister
29.01.2025
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Herisau
Handelsregisteramt
AR
Handelsregister-Nummer
CH-020.3.027.497-9
UID/MWST
CHE-110.538.477
Branche
Sonstige Bautätigkeit
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt Installationen, Reparaturen, Servicearbeiten, Renovationen, Umbauten und Beratungs- und Planungsdienstleistungen in den Bereichen Sanitär, Heizung, Lüftung und Industriebau sowie den Handel mit Apparaten, Werkzeugen und Ersatzteilen in den Bereichen Sanitär, Heizung, Lüftung und Industriebau. Weiter bezweckt sie den Erwerb, die Veräusserung, Vermietung, Verwaltung und Überbauung von Grundstücken und Liegenschaften sowie die Ausführung von Generalunternehmeraufträgen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an gleichartigen oder verwandten Unternehmen beteiligen, solche erwerben oder errichten. Sie kann alle kommerziellen, finanziellen oder anderen Transaktionen tätigen, welche mit dem Gesellschaftszweck im Zusammenhang stehen.
Revisionsstelle
Frühere Revisionsstelle (2)
Name | Ort | Seit | Bis | |
---|---|---|---|---|
STT Schoch Treuhand Team AG | Zürich | 26.03.2007 | 16.06.2011 | |
Consida Treuhand GmbH | Berikon | <2004 | 25.03.2007 |
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- ALTH Haustechnik AG
- amedica research sa
- clou. AG
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: ALTH Haustechnik AG in Liquidation
Publikationsnummer: HR03-1006241445, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh., (300)
ALTH Haustechnik AG in Liquidation, in Herisau, CHE-110.538.477, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 13 vom 19.01.2023, Publ. 1005656537).
Löschungsgrund:
Nachdem kein begründeter Einspruch gegen die Löschung erhoben wurde, wird die Gesellschaft im Sinne von Art. 159a Abs. 1 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht.
Publikationsnummer: HR02-1005549577, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.
ALTH Haustechnik AG, in Herisau, CHE-110.538.477, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 74 vom 14.04.2022, Publ. 1005451276).
Firma neu:
ALTH Haustechnik AG in Liquidation.
Domizil neu:
Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Über die Rechtseinheit ist mit Entscheid der Einzelrichterin des Kantonsgerichts von Appenzell Ausserrhoden vom 26.07.2022 infolge Mängel in der Organisation der Rechtseinheit in Anwendung von Art. 939 OR die Auflösung und die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet worden.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Konkursamt von Appenzell Ausserrhoden (CHE-480.712.026), in Heiden, Liquidatorin.
Publikationsnummer: UV01-0000002072, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 29.07.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 29.01.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Entscheid betreffend Organisationsmangel ALTH Haustechnik AG Klagende Partei: -Beklagte Partei: ALTH Haustechnik AG CHE-110.538.477 Wiesental 11
- Die ALTH Haustechnik AG, mit Sitz in Herisau AR, Firmen-Nr. CHE-110.538.477, wird mit Wirkung ab Dienstag, 26. Juli 2022, 14:00 Uhr, aufgelöst.
- Die Gesellschaft ist nach den Vorschriften über den Konkurs zu liquidieren.
- Mit der Durchführung der Liquidation wird das Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Heiden, beauftragt.
- Die Entscheidgebühr von CHF 300.00 (bei Begründungsverzicht CHF 200.00) wird der Gesellschaft auferlegt.
- Eine Begründung kann innert 10 Tagen seit der Zustellung dieses Entscheids schriftlich beim Einzelrichter des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, verlangt werden. Wird keine Begründung verlangt, gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids mit Berufung oder Beschwerde. Die Entscheidgebühr ermässigt sich in diesem Fall um einen Drittel. Wird eine Begründung verlangt, beginnt die Frist zur Berufung oder Beschwerde ab Zustellung des begründeten Entscheids. Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Die Fristen in diesem Verfahren stehen während der Gerichtsferien nicht still. Entscheiddatum: 26.07.2022 Gerichtliche Entscheidinstanz: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden Landsgemeindeplatz 2 9043 Trogen Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 08.08.2022 Kontaktstelle: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden,
Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Bemerkungen:
SV2 22 150