• ALLSTAR Electronic GmbH in Liquidation

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.4.055.413-2
    Branche: Sonstige Bautätigkeit

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu ALLSTAR Electronic GmbH in Liquidation

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Sonstige Bautätigkeit

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Die Gesellschaft bezweckt sämtliche Elektroinstallationen an Bauten jeglicher Art auszuführen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Nebenleistungspflichten, Vorhand-, Vorkaufs- oder Kaufsrechte gemäss näherer Umschreibung in den Statuten.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • ALLSTAR Electronic GmbH
    • LMT Engineering GmbH
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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: ALLSTAR Electronic GmbH in Liquidation

    SHAB 190517/2019 - 17.05.2019
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK06-0000004427, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Schluss des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB, KABZH - 17.05.2019 Meldungsnummer: Kanton: ZH Publizierende Stelle: Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Niederglatt, Kaiserstuhlstrasse 42, 8172 Niederglatt ZH Schluss des Konkursverfahrens ALLSTAR Electronic GmbH in Liquidation Schuldner: ALLSTAR Electronic GmbH in Liquidation CHE-450.420.760 Chämletenweg 1

  • Rümlang
    Datum des Schlusses: 10.05.2019 Rechtliche Hinweise
    Publikation nach Art. 268 Abs. 4 SchKG.

  • SHAB 190516/2019 - 16.05.2019
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1004631134, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    ALLSTAR Electronic GmbH in Liquidation, in Rümlang, CHE-450.420.760, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 214 vom 05.11.2018, Publ. 1004490212). Das Konkursverfahren wurde mit Urteil des Konkursrichters vom 10.05.2019 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 190322/2019 - 22.03.2019
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000004009, Handelsregister-Amt Zürich

    "Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB, KABZH - 22.03.2019 Meldungsnummer: Kanton: ZH Publizierende Stelle: Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Niederglatt, Kaiserstuhlstrasse 42, 8172 Niederglatt ZH Kollokationsplan und Inventar ALLSTAR Electronic GmbH in Liquidation Schuldner: ALLSTAR Electronic GmbH in Liquidation CHE-450.420.760 Chämletenweg 1

  • Rümlang Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert
  • Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes bei der angegebenen Anmeldestelle gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Anmeldestelle für Forderungen, Einsprachen oder Rekurse: Angaben zur Anmeldestelle siehe unter ""Bemerkungen"" unten. Bemerkungen: Im Konkurs über die ALLSTAR Electronic GmbH liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Niederglatt zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Dielsdorf rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich beim Konkursamt
    Niederglatt einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht,
    auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet. "

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