Auskünfte zu Allgemeiner Fürsorgefonds der Huber + Suhner AG
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Über Allgemeiner Fürsorgefonds der Huber + Suhner AG
- Allgemeiner Fürsorgefonds der Huber + Suhner AG ist eine Stiftung mit Sitz in Herisau. Allgemeiner Fürsorgefonds der Huber + Suhner AG gehört zur Branche «Betreiben von Pensionskassen» und ist aktuell aktiv.
- Allgemeiner Fürsorgefonds der Huber + Suhner AG wurde am 02.02.1946 gegründet.
- Die Organisation hat ihren Handelsregistereintrag zuletzt am 28.02.2025 angepasst. Alle bisherigen Handelsregistereinträge sind unter Meldungen verfügbar.
- Die Unternehmens-Identifikationsnummer der Organisation Allgemeiner Fürsorgefonds der Huber + Suhner AG lautet CHE-108.899.279.
- Es sind 10 weitere aktive Firmen an derselben Adresse eingetragen. Dazu gehören: assistants ag für informatiklösungen, clavis IT ag, Dimetix AG.
Management (7)
neueste Stiftungsräte
Richard Martin Hämmerli,
Urs Ryffel,
Patricia Stolz,
Urs Kaufmann
neuste Zeichnungsberechtigte
Richard Martin Hämmerli,
Roger Alder,
Roland Michael Zgraggen,
Urs Ryffel,
Patricia Stolz
Geschäftsleitung
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
02.02.1946
Rechtsform
Stiftung
Rechtssitz der Firma
Herisau
Handelsregisteramt
AR
Handelsregister-Nummer
CH-020.7.901.973-1
UID/MWST
CHE-108.899.279
Branche
Betreiben von Pensionskassen
Firmenzweck
Die Stiftung bezweckt - die Fürsorge zu Gunsten der aktiven und pensionierten Mitarbeiter der Huber+Suhner AG, insbesondere durch Massnahmen zur wirtschaftlichen Sicherstellung im Alter, zur Vorsorge für Familienangehörige bei Tod eines Begünstigten sowie als Hilfe in besonderen Notlagen wie Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit, und anderes sowie zur Gesundheitsvorsorge, je in Ergänzung zu anderen steuerbefreiten Vorsorgeeinrichtungen, welche zugunsten der Destinatäre bestehen und deren Leistungen, respektive durch die Finanzierung von Leistungen der anderen steuerbefreiten Vorsorgeeinrichtungen, welche zugunsten der Destinatäre bestehen; - die Überbrückungshilfe für Mitarbeiter, die vom Zeitpunkt einer möglichen vorzeitigen Pensionierung an, aber vor dem Erreichen des AHV-Alters, vorzeitig in den Ruhestand treten. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien, respektive zur Finanzierung anderer Leistungen wie Kompensationsmassnahmen im Rahmen von reglementarischen Anpassungen oder zur Behebung von Leistungskürzungen zulasten der Destinatäre bei vorzeitiger Pensionierung auch Leistungen an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Dabei kann sie auch die Finanzierung von Sanierungsmassnahmen in einer anderen Vorsorgeeinrichtung übernehmen und Sicherheit bei einer Unterdeckung leisten, respektive die entsprechende Unterdeckung ganz oder teilweise ausfinanzieren. Die Beiträge des Arbeitgebers dürfen aus Mitteln der Stiftung erbracht werden, sofern in mindestens gleichem Umfang auch die Beiträge der versicherten Arbeitnehmer finanziert werden. Andernfalls dürfen die Beiträge der Firma nur aus vorgängig geäufneten und gesondert ausgewiesenen Arbeitgeberbeitragsreserven erbracht werden. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates, welcher der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die erworbenen Rechtsansprüche und Anwartschaften der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Aus dem Stiftungsvermögen dürfen keine Leistungen erbracht werden, zu denen die Stifterfirma rechtlich verpflichtet ist oder diese zusätzlich als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise ausrichtet.
Revisionsstelle
Aktive Revisionsstelle (1)
Name | Ort | Seit | Bis | |
---|---|---|---|---|
PricewaterhouseCoopers AG | Zürich | 03.06.2020 |
Frühere Revisionsstelle (1)
Name | Ort | Seit | Bis | |
---|---|---|---|---|
PricewaterhouseCoopers AG | Winterthur | 20.03.2007 | 02.06.2020 |
Weitere Firmennamen
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Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Allgemeiner Fürsorgefonds der Huber + Suhner AG
Publikationsnummer: HR02-1006270300, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh., (300)
Allgemeiner Fürsorgefonds der Huber + Suhner AG, in Herisau, CHE-108.899.279, Stiftung (SHAB Nr. 133 vom 13.07.2021, Publ. 1005247743).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Wechsler, Ivo, von Willisau, in Russikon, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Hämmerli, Richard, von Weesen, in Zürich, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Stolz, Patricia, von Kirchberg (SG), in Arbon, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: in Goldach].
Publikationsnummer: HR02-1005247743, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh., (300)
Allgemeiner Fürsorgefonds der Huber + Suhner AG, in Herisau, CHE-108.899.279, Stiftung (SHAB Nr. 201 vom 15.10.2020, Publ. 1005000732).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Alder, Roger, von Urnäsch, in Pfäffikon, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Publikationsnummer: HR02-1005000732, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh., (300)
Allgemeiner Fürsorgefonds der Huber + Suhner AG, in Herisau, CHE-108.899.279, Stiftung (SHAB Nr. 105 vom 03.06.2020, Publ. 1004901796).
Urkundenänderung:
02.09.2020.
Zweck neu:
Die Stiftung bezweckt - die Fürsorge zu Gunsten der aktiven und pensionierten Mitarbeiter der Huber+Suhner AG, insbesondere durch Massnahmen zur wirtschaftlichen Sicherstellung im Alter, zur Vorsorge für Familienangehörige bei Tod eines Begünstigten sowie als Hilfe in besonderen Notlagen wie Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit, und anderes sowie zur Gesundheitsvorsorge, je in Ergänzung zu anderen steuerbefreiten Vorsorgeeinrichtungen, welche zugunsten der Destinatäre bestehen und deren Leistungen, respektive durch die Finanzierung von Leistungen der anderen steuerbefreiten Vorsorgeeinrichtungen, welche zugunsten der Destinatäre bestehen;
- die Überbrückungshilfe für Mitarbeiter, die vom Zeitpunkt einer möglichen vorzeitigen Pensionierung an, aber vor dem Erreichen des AHV-Alters, vorzeitig in den Ruhestand treten. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien, respektive zur Finanzierung anderer Leistungen wie Kompensationsmassnahmen im Rahmen von reglementarischen Anpassungen oder zur Behebung von Leistungskürzungen zulasten der Destinatäre bei vorzeitiger Pensionierung auch Leistungen an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Dabei kann sie auch die Finanzierung von Sanierungsmassnahmen in einer anderen Vorsorgeeinrichtung übernehmen und Sicherheit bei einer Unterdeckung leisten, respektive die entsprechende Unterdeckung ganz oder teilweise ausfinanzieren. Die Beiträge des Arbeitgebers dürfen aus Mitteln der Stiftung erbracht werden, sofern in mindestens gleichem Umfang auch die Beiträge der versicherten Arbeitnehmer finanziert werden. Andernfalls dürfen die Beiträge der Firma nur aus vorgängig geäufneten und gesondert ausgewiesenen Arbeitgeberbeitragsreserven erbracht werden. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates, welcher der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die erworbenen Rechtsansprüche und Anwartschaften der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Aus dem Stiftungsvermögen dürfen keine Leistungen erbracht werden, zu denen die Stifterfirma rechtlich verpflichtet ist oder diese zusätzlich als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise ausrichtet.
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.