• Albert Báder Media

    NW
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-150.1.477.364-1
    Branche: Betreiben von Versand- und Online-Shops

    Meldungen

    SHAB 210128/2021 - 28.01.2021
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005085795, Handelsregister-Amt Nidwalden, (150)

    Albert Báder Media, in Ennetbürgen, CHE-234.424.882, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 199 vom 13.10.2020, Publ. 1004998591).

    Domizil neu:
    Das Domizil wurde eingebüsst. Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b aHRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die ihm zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist ungenutzt abgelaufen ist.

    SHAB 201221/2020 - 21.12.2020
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000001973, Handelsregister-Amt Nidwalden

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 21.12.2020 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Nidwalden, Stansstaderstrasse 54, 6370 Stans Verfügung nach Art. 153 HRegV, Albert Báder Media Betroffene Organisation: Albert Báder Media CHE-234.424.882 c/o: Albert Báder Bürgenstock 18

  • Bürgenstock Ausgangslage: Aufforderung im SHAB vom 10.11.2020 Verfügung:
    1. Das Einzelunternehmen, Albert Báder Media, in Ennetbürgen, wird von Amtes wegen gelöscht.
    2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft folgendes eingetragen: Albert Báder Media, in Ennetbürgen, CHE-234.424.882, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 199 vom 13.10.2020, Publ. 1004998591). Domizil neu: Das Domizil wurde eingebüsst. Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die ihm zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist ungenutzt abgelaufen ist.
    3. Die Eintragungsgebühren von CHF 80.00 und die Verfahrensgebühren von CHF 180.00 werden dem Inhaber auferlegt.
    4. Wegen Verletzung der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 OR wird der Inhaber mit einer Ordnungsbusse von CHF 200.00 belegt.
    5. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Nidwalden, Marktgasse 4, Postfach 1244, 6371 Stans, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Nidwalden Stansstaderstrasse 54, Postfach 1251, 6371 Stans 6370 Stans Rechtliche Hinweise: Gegen diese Verfügung kann innert der angegebenen Frist gestützt auf Art. 165 HRegV bei der Kontaktstelle Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Beweismittel sind zu benennen oder beizulegen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 20.01.2021

    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Nidwalden, Stansstaderstrasse 54, P.O.B. 1251, 6371 Stans,
  • Stans

  • SHAB 201110/2020 - 10.11.2020
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH02-0000002013, Handelsregister-Amt Nidwalden

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach Art. 153 HRegV Publikationsdatum: SHAB 10.11.2020 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Nidwalden, Stansstaderstrasse 54, 6370 Stans Aufforderung nach Art. 153 HRegV, Albert Báder Media Albert Báder Media CHE-234.424.882 c/o: Albert Báder Bürgenstock 18

  • Bürgenstock Rechtliche Hinweise: Die aufgeführte Rechtseinheit ist zurzeit ohne Rechtsdomizil am statutarischen Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich Rechtsdomizil wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung bei der Kontaktstelle anzumelden. Andernfalls werden die Rechtseinheiten vom Handelsregister gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt; Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann mit dessen Eintragung die Auflösung widerrufen werden. Wird der rechtmässige Zustand nicht fristgerecht wiederhergestellt, kann das Handelsregisteramt gemäss Art. 943 Abs. 1 OR eine Ordnungsbusse wegen Verstosses gegen die Eintragungspflicht von CHF 10.00 bis CHF 500.00 aussprechen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 10.12.2020
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Nidwalden, Stansstaderstrasse 54, P.O.B. 1251, 6371 Stans,
  • Stans

  • SHAB 201013/2020 - 13.10.2020
    Kategorien: Neugründung

    Publikationsnummer: HR01-1004998591, Handelsregister-Amt Nidwalden, (150)

    Albert Báder Media, in Ennetbürgen, CHE-234.424.882, c/o Albert Báder, Bürgenstock 18, 6363 Bürgenstock, Einzelunternehmen (Neueintragung).

    Zweck:
    Betrieb eines E-Commerce Shops. Affiliate Marketing.

    Eingetragene Personen:
    Báder, Albert, ungarischer Staatsangehöriger, in Ennetbürgen, Inhaber, mit Einzelunterschrift.

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