Alter der Firma
-Umsatz in CHF
-Kapital in CHF
-Mitarbeiter
-Aktive Marken
-Auskünfte zu AKSA Gastro GmbH in Liquidation
Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
29.09.2014
Löschung im Handelsregister
24.08.2017
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Zürich
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.4.053.747-0
UID/MWST
CHE-244.745.721
Branche
Betreiben von Gastronomiebetrieben
Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.
Die Gesellschaft bezweckt die Führung eines Gastronomiebetriebes. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- AKSA Gastro GmbH
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: AKSA Gastro GmbH in Liquidation
Publikationsnummer: 3709255, Handelsregister-Amt Zürich
- Schuldnerin: AKSA Gastro GmbH, Wehntalerstrasse 280, 8046 Zürich
- Datum des Schlusses: 18.08.2017
Konkursamt Oerlikon-Zürich 8050 Zürich
Publikationsnummer: 3712437, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
AKSA Gastro GmbH in Liquidation, in Zürich, CHE-244.745.721, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 200 vom 15.10.2015, Publ. 2427369). Das Konkursverfahren wurde mit Urteil der Konkursrichterin vom 18.08.2017 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.
Publikationsnummer: 3067191, Handelsregister-Amt Zürich
- Schuldnerin: AKSA Gastro GmbH, Wehntalerstrasse 280, 8046 Zürich
- Auflagefrist Kollokationsplan: 30.09.2016 bis 20.10.2016
- Anfechtungsfrist Inventar: 30.09.2016 bis 10.10.2016
- Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Zürich rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: Beim Konkursamt Oerlikon-Zürich: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Konkursamt Oerlikon-Zürich 8050 Zürich