Auskünfte zu A&K Investment Group AG in Liquidation
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Über A&K Investment Group AG in Liquidation
- A&K Investment Group AG in Liquidation hat den Sitz in Rüfenacht BE, ist in Liquidation und im Bereich «Erbringen von Dienstleistungen für Versicherungen und Pensionskassen» tätig.
- Es sind 0 aktive Personen im Management eingetragen.
- Der Handelsregistereintrag der Firma wurde zuletzt am 01.06.2023 angepasst. Unter Meldungen sind alle bisherigen Handelsregistereinträge abrufbar.
- Die im Handelsregister BE eingetragene UID lautet CHE-191.957.375.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
03.04.2018
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Worb
Handelsregisteramt
BE
Handelsregister-Nummer
CH-036.3.073.627-6
UID/MWST
CHE-191.957.375
Branche
Erbringen von Dienstleistungen für Versicherungen und Pensionskassen
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Vermietung, die Renovation, die Verwaltung und den Verkauf von Liegenschaften im In- und Ausland, den Erwerb, die Vermietung und den Verkauf von Luxusfahrzeugen sowie das Anbieten von Dienstleistungen im Versicherungsbereich. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an andern Unternehmen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten sowie alle Massnahmen treffen, Geschäfte eingehen oder Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Geschäftszweck der Gesellschaft zu erreichen, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- A&K Investment Group AG
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: A&K Investment Group AG in Liquidation
Publikationsnummer: HR02-1005757748, Handelsregister-Amt Bern, (36)
A&K Investment Group AG in Liquidation, in Worb, CHE-191.957.375, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 235 vom 02.12.2022, Publ. 1005618047). Das Konkursverfahren ist mit Entscheid des zuständigen Einzelgerichts vom 25.05.2023 mangels Aktiven eingestellt worden.
Publikationsnummer: KK03-0000042898, Handelsregister-Amt Bern
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB, KABBE 31.05.2023 Voraussichtliches Ablaufdatum: 31.05.2028 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Bern-Mittelland - Dienststelle Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen Einstellung des Konkursverfahrens A&K Investment Group AG Schuldner: A&K Investment Group AG CHE-191.957.375 Bächimattstrasse 11
Konkursamt Bern-Mittelland - Dienststelle Mittelland, Poststrasse 25, 3072
Ostermundigen
Publikationsnummer: UV04-0000000729, Handelsregister-Amt Bern
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 23.12.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 23.06.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Regionalgericht Bern - Mittelland, Effingerstrasse 34, 3008 Bern Verfügung vom 21.12.2022 / CIV 22 6171 Gerichtsentscheid: Zivilverfahren Stiftung Auffangeinrichtung BVG, Vorsorge BVG, Postfach, 8050 Zürich Gesuchstellerin gegen A&K InvestmentGroup AG, c/o Lucas Kipfer, Bächimattstrasse 11, 3075 Rüfenacht BE Gesuchsgegnerin betreffend Organisationsmängel Die Gerichtspräsidentin verfügt:
- Es wird festgestellt, dass über die Gesuchsgegnerin am 28.11.2022, 14:45 Uhr der Konkurs eröffnet wurde (CIV 22 4206).
- Das Verfahren CIV 22 6171 betreffend Organisationsmängel wird bis zum Abschluss des Konkursverfahrens (Schlusserkenntnis) bzw. bis zur Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven sistiert.
- Der Gesuchstellerin steht es frei, angesichts des bereits eröffneten Konkurses ihr Gesuch zurückzuziehen.
- Zu eröffnen: - der Gesuchstellerin (LSI) - derGesuchsgegnerin (Publikation) Regionalgericht Bern-Mittelland Zivilabteilung Die Gerichtspräsidentin: Mühlethaler Rechtsmittelbelehrung Jede Partei kann innert 10 Tagen seit Zustellung dieses Dispositivs eine schriftliche Begründung betreffend Sistierung verlangen. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung der Verfügung (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Fristenstillstand gemäss Art. 145 ZPO gilt nicht. Nach Zustellung der Begründung kann die Verfügung innert 10 Tagen mit Beschwerde angefochten werden (Art. 126 Abs. 2 ZPO). Für die Einzelheiten wird auf die Rechtsmittelbelehrung verwiesen, die der Begründung beigefügt werden wird. Hinweise: Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben werden (Art. 143 Abs. 1 ZPO). Eingaben per Fax und E-Mail sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eingaben elektronisch erfolgen. Genauere Angaben hierzu finden Sie auf der Internetseite der Berner Justiz
(https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/dienstleistungen/elektronischerrechtsverkehr.html).
Bei Eingaben ist jeweils die Dossiernummer (CIV 22 6171) anzugeben.