• ahag Puntigam

    ZG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-170.1.009.232-6
    Branche: Übriger Aus- und Innenausbau

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu ahag Puntigam

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Übriger Aus- und Innenausbau

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    Verlegen von Wand- und Bodenplatten, Renovationen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: ahag Puntigam

    SHAB 15/2018 - 23.01.2018
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: 4008409, Handelsregister-Amt Zug, (170)

    ahag Puntigam, in Oberägeri, CHE-202.305.428, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 27 vom 08.02.2017, Publ. 3334505). Das Einzelunternehmen wird gemäss Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 236/2017 - 05.12.2017
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: 3911765, Handelsregister-Amt Zug

    EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
    Verfügung nach Art. 153b HRegV

    1. Das Einzelunternehmen ahag Puntigam, in Oberägeri (CHE202.305.428) verfügt gemäss einer Mitteilung über kein Rechtsdomizil mehr.
    2. Mit eingeschriebenem Brief vom 12.04.2017 wurde das Einzelunternehmen aufgefordert, ein neues Rechtsdomizil zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden.
    3. Mit Publikation vom 27.10.2017 wurde das Einzelunternehmen aufgefordert, innert 30 Tagen ein neues Rechtsdomizil zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden.
    4. Das Einzelunternehmen stellte den gesetzmässigen Zustand innert Frist nicht her. Das Handelsregisteramt des Kantons Zug erlässt deshalb gestützt auf Art. 153b HRegV folgende Verfügung:
      1. Das Einzelunternehmen ahag Puntigam, in Oberägeri (CHE202.305.428) wird gestützt auf Art. 153b HRegV gelöscht.
      2. Sämtliche im Zusammenhang mit dem Aufforderungsverfahren und der nachfolgenden Eintragung entstehenden Kosten von CHF 250.00 werden dem Einzelunternehmen auferlegt.
      3. Die Kosten dieser Verfügung betragen CHF 130.00 und werden dem Einzelunternehmen auferlegt.
      4. Gestützt auf Art. 943 Abs. 1 OR wird dem Inhaber eine Ordnungsbusse im Betrag von CHF 300.00 auferlegt.
      5. Gegen diese Verfügung kann gestützt auf Art. 165 HRegV innert 30 Tagen ab Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.

      Handelsregisteramt des Kantons Zug

    SHAB 27/2017 - 08.02.2017
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: 3334505, Handelsregister-Amt Zug, (170)

    ahag Puntigam, in Oberägeri, CHE-202.305.428, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 162 vom 23.08.2016, Publ. 3015751). Das Konkursverfahren ist mit Entscheid des Einzelrichters am Kantonsgericht vom 04.01.2017 mangels Aktiven eingestellt worden. Das Einzelunternehmen wird gestützt auf Art. 159 Abs. 5 lit. a HRegV nicht gelöscht, weil der Geschäftsbetrieb weitergeführt wird.

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