• Ässtruckli GmbH in Liquidation

    AG
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-400.4.447.247-4
    Branche: Betreiben von Gastronomiebetrieben

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Ässtruckli GmbH in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Gastronomiebetrieben

    Firmenzweck

    Betrieb von Imbisswagen sowie Erbringung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen, insbesondere Catering, Organisation und Durchführung von Events; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

    Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Ässtruckli GmbH
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Ässtruckli GmbH in Liquidation

    SHAB 250718/2025 - 18.07.2025
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1006388934, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    Ässtruckli GmbH in Liquidation, in Böztal, CHE-356.444.416, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 135 vom 14.07.2023, Publ. 1005796034). Nachdem gegen die Löschung kein begründeter Einspruch erhoben wurde, wird die Gesellschaft in Anwendung von Art. 159a Abs. 1 HRegV von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 05.05.2023
    Kategorien: Änderung des Firmennamens, Liquidation

    Publikationsnummer: HR02-1005739688, Handelsregister-Amt Aargau

    Ässtruckli GmbH, in Böztal, CHE-356.444.416, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 112 vom 13.06.2022, Publ. 1005494027).

    Firma neu:
    Ässtruckli GmbH in Liquidation. Mit Verfügung des Bezirksgerichts Laufenburg vom 28.04.2023 wurde diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 28.04.2023, 09.00 Uhr, nach Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.

    SHAB 230501/2023 - 01.05.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000002813, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 01.05.2023 Voraussichtliches Ablaufdatum: 01.11.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Laufenburg, Gerichtsgasse 85, 5080 Laufenburg Gerichtlicher Entscheid gegen Ässtruckli GmbH Klagende Partei: Beklagte Partei: Ässtruckli GmbH CHE-356.444.416 Hauptstrasse 11

  • Bözen Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Betroffene: Ässtruckli GmbH, Hauptstrasse 11, 5076 Bözen 1. Die betroffene Gesellschaft wird mit Wirkung ab 28. April 2023, 9.00 Uhr, aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 2. Die Gerichtskosten von Fr. 1'500.00 werden der betroffenen Gesellschaft auferlegt. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Hinweis zum Entscheiddispositiv (Art. 239 Abs. 2 ZPO) Die Parteien können innert 10 Tagen seit Zustellung dieses Dispositivs beim Präsidenten des Bezirksgerichts Laufenburg mit schriftlicher Eingabe eine schriftliche Begründung verlangen. Die Frist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Entscheid wird mit dem Ablauf der Frist rechtskräftig und vollstreckbar. Wird eine Begründung verlangt, so hemmt dies die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des Entscheides. Geschäftsnummer: SZ.2022.50 Entscheiddatum: 28.04.2023 Gerichtliche Entscheidinstanz: Präsidium des Zivilgerichts Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 11.05.2023
    Kontaktstelle: Bezirksgericht Laufenburg, Gerichtsgasse 85,
  • Laufenburg

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