• Advesta New Media GmbH in Liquidation

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-320.4.042.355-2
    Branche: Erbringen von IT-Dienstleistungen

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Advesta New Media GmbH in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Erbringen von IT-Dienstleistungen

    Firmenzweck

    Die Gesellschaft erbringt alle Dienstleistungen und veräussert, verleiht und vermittelt alle Produkte im Bereich Neue Medien und Kommunikation. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern und zu erleichtern. Sie kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten sowie alle Geschäfte eingehen, bei denen Synergien mit dem Hauptzweck zu erzielen sind. Sie kann weiter Liegenschaften erwerben, verwalten und verkaufen.

    Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Advesta New Media GmbH
    • Eidenbenz & Gächter Netconsulting GmbH
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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

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    Neueste SHAB-Meldungen: Advesta New Media GmbH in Liquidation

    SHAB 240205/2024 - 05.02.2024
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005952141, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Advesta New Media GmbH in Liquidation, in Männedorf, CHE-108.584.982, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 150 vom 07.08.2023, Publ. 1005810653). Das Konkursverfahren wurde mit Urteil des Konkursgerichts des Bezirksgerichts Meilen vom 30.01.2024 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.

    SHAB 240202/2024 - 02.02.2024
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK06-0000034199, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Schluss des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB, KABZH 02.02.2024 Öffentlich einsehbar bis: 02.02.2029 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Männedorf, Bahnhofstrasse 20, 8708 Männedorf Schluss des Konkursverfahrens Advesta New Media GmbH in Liquidation Schuldner: Advesta New Media GmbH in Liquidation CHE-108.584.982 Aufdorfstrasse 107

  • Männedorf
    Datum des Schlusses: 30.01.2024 Rechtliche Hinweise:
    Publikation nach Art. 268 Abs. 4 SchKG.

  • SHAB 230825/2023 - 25.08.2023
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK04-0000036072, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Kollokationsplan und Inventar Publikationsdatum: SHAB, KABZH 25.08.2023 Öffentlich einsehbar bis: 25.08.2028 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Männedorf, Bahnhofstrasse 20, 8708 Männedorf Kollokationsplan und Inventar Advesta New Media GmbH in Liquidation Schuldner: Advesta New Media GmbH in Liquidation CHE-108.584.982 Aufdorfstrasse 107

  • Männedorf Rechtliche Hinweise: Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 14.09.2023 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 04.09.2023 Auflagestelle: Konkursamt Männedorf Bahnhofstrasse 20, Postfach 627
  • Männedorf Bemerkungen: Der Kollokationsplan und das Inventar liegen den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Männedorf zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Meilen rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahren angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntgabe im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim
    Konkursamt Männedorf schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne von Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung
    die Konkursverwaltung verzichtet.

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