• AD Grossert & Sohn in Liq.

    LU
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-100.2.798.142-8
    Branche: Personen- und Güterbeförderung (Strassen- und anderer Verkehr)

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Kapital in CHF

    -

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu AD Grossert & Sohn in Liq.

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Personen- und Güterbeförderung (Strassen- und anderer Verkehr)

    Firmenzweck

    Führung eines Transportunternehmens sowie Reparaturdienstleistungen; Handel mit und Verkauf von Kraft- und Nutzfahrzeugen inkl. Zubehör; Erbringung von Dienstleistungen im Immobilienbereich, insbesondere Umgebungsarbeiten; Vermittlung von Versicherungen; Führung eines Gastronomiebetriebes sowie Erbringung von Dienstleistungen in allen vorgenannten Bereichen.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • AD Grossert & Sohn
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    Besitzverhältnisse

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    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: AD Grossert & Sohn in Liq.

    SHAB 35/2018 - 20.02.2018
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: 4062921, Handelsregister-Amt Luzern

    EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
    Verfügung Art. 153a HRegV AD Grossert & Sohn Es fällt in Betracht:

    1. Mit Schreiben vom 08. August 2017 wurde das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan aufgefordert, innert 30 Tagen ein neues Rechtsdomizil zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.
    2. Das Schreiben vom 08. August 2017 konnte jedoch nicht zugestellt werden, so dass im SHAB Nr. 180, vom 18.09.2017 eine Aufforderung gemäss HRegV 153a Abs. 3 publiziert wurde. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.
    3. Nach Ablauf der Frist von 30 Tagen wurde dem Handelsregister kein neues Rechtsdomizil angemeldet oder eine Bestätigung eingereicht, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Das Handelsregister des Kantons Luzern erlässt deshalb folgende Verfügung:
      1. Die Kollektivgesellschaft AD Grossert & Sohn, mit Sitz in Ballwil (CHE-165.093.817), wird von Amtes wegen gemäss HRegV
      2. Abs. 1 lit. a. aufgelöst
      3. Die eingetragenen Gesellschafter (Mario Grossert und Tim Mario Schulze) werden als Liquidatoren eingesetzt.
      4. Weiterer Inhalt des Eintrags im Handelsregister: Domizil neu: Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Eingetragene Personen neu oder mutierend: bisher Grossert, Mario, deutscher Staatsangehöriger, in Eschenbach LU, Gesellschafter mit Einzelunterschrift; neu Grossert, Mario, deutscher Staatsangehöriger, in Ruswil, Gesellschafter und Liquidator mit Einzelunterschrift. bisher Schulze, Tim Mario, deutscher Staatsangehöriger, in Lutherstadt Eisleben (DE), Gesellschafter mit Kollektivunterschrift zu zweien; neu Schulze, Tim Mario, deutscher Staatsangehöriger, in Lutherstadt Eisleben (DE), Gesellschafter und Liquidator mit Kollektivunterschrift zu zweien. Die Firma der Gesellschaft lautet neu: AD Grossert & Sohn in Liq. 4. Für zusätzliche Aufwendungen wird eine Gebühr von CHF 100.-- erhoben. 5. Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 943 OR entfällt. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde beim Kantonsgericht,
        1. Abteilung, Hirschengraben 16, Postfach 3569, 6002 Luzern, eingereicht werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen.

        Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizufügen. Handelsregister Luzern, 6002 Luzern

    SHAB 224/2017 - 17.11.2017
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: 3874309, Handelsregister-Amt Luzern

    EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
    Verfügung Art. 153a HRegV AD Grossert & Sohn Es fällt in Betracht:

    1. Mit Schreiben vom 08. August 2017 wurde das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan aufgefordert, innert 30 Tagen ein neues Rechtsdomizil zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.
    2. Das Schreiben vom 08. August 2017 konnte jedoch nicht zugestellt werden, so dass im SHAB Nr. 180, vom 18.09.2017 eine Aufforderung gemäss HRegV 153a Abs. 3 publiziert wurde. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.
    3. Nach Ablauf der Frist von 30 Tagen wurde dem Handelsregister kein neues Rechtsdomizil angemeldet oder eine Bestätigung eingereicht, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Das Handelsregister des Kantons Luzern erlässt deshalb folgende Verfügung:
      1. Die Kollektivgesellschaft AD Grossert & Sohn, mit Sitz in Ballwil (CHE-165.093.817), wird von Amtes wegen gemäss HRegV
      2. Abs. 1 lit. a. aufgelöst
      3. Die eingetragenen Gesellschafter (Mario Grossert und Tim Mario Schulze) werden als Liquidatoren eingesetzt.
      4. Weiterer Inhalt des Eintrags im Handelsregister: Domizil neu: Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Eingetragene Personen neu oder mutierend: bisher Grossert, Mario, deutscher Staatsangehöriger, in Eschenbach LU, Gesellschafter mit Einzelunterschrift; neu Grossert, Mario, deutscher Staatsangehöriger, in Ruswil, Gesellschafter und Liquidator mit Einzelunterschrift. bisher Schulze, Tim Mario, deutscher Staatsangehöriger, in Lutherstadt Eisleben (DE), Gesellschafter mit Kollektivunterschrift zu zweien; neu Schulze, Tim Mario, deutscher Staatsangehöriger, in Lutherstadt Eisleben (DE), Gesellschafter und Liquidator mit Kollektivunterschrift zu zweien. Die Firma der Gesellschaft lautet neu: AD Grossert & Sohn in Liq. 4. Für zusätzliche Aufwendungen wird eine Gebühr von CHF 100.-- erhoben. 5. Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 943 OR entfällt. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde beim Kantonsgericht,
        1. Abteilung, Hirschengraben 16, Postfach 3569, 6002 Luzern, eingereicht werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizufügen.

        Handelsregisteramt Luzern, 6002 Luzern

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