• Accurate BI S.à.r.l. in Liquidation

    ZH
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-217.3.538.706-7
    Branche: Erbringen von IT-Dienstleistungen

    Alter der Firma

    18 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    20'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu Accurate BI S.à.r.l. in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Über Accurate BI S.à.r.l. in Liquidation

    • Accurate BI S.à.r.l. in Liquidation in Winterthur ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus dem Bereich «Erbringen von IT-Dienstleistungen». Accurate BI S.à.r.l. in Liquidation ist in Liquidation.
    • Das Management der Firma Accurate BI S.à.r.l. in Liquidation besteht aus einer Person.
    • Die Firma änderte den Handelsregistereintrag zuletzt am 24.11.2023, unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
    • Die UID der Firma lautet CHE-113.838.993.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Erbringen von IT-Dienstleistungen

    Firmenzweck

    Die Gesellschaft bezweckt die Bereitstellung von Dienstleistungen im Bereich Informationssysteme und -management, Beratung, Unterstützung, Ausbildung, Entwicklung und Verkauf von Software. Sie kann ausserdem Zweigniederlassungen in In- und Ausland errichten, Patent- und Lizenzgeschäfte tätigen, Grundstücke erwerben, verkaufen, erstellen, finanzieren und verwalten und sich an anderen Gesellschaften beteiligen und Vertretungen übernehmen und abgeben.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Accurate BI LLC in liquidation
    • Accurate BI GmbH in Liquidation
    • Accurate BI S.à.r.l.
    • Accurate BI LLC
    • Accurate BI GmbH
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

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    Neueste SHAB-Meldungen: Accurate BI S.à.r.l. in Liquidation

    SHAB 24.11.2023
    Kategorien: Änderung des Firmennamens

    Publikationsnummer: HR02-1005892725, Handelsregister-Amt Zürich

    Accurate BI S.à.r.l., in Winterthur, CHE-113.838.993, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 59 vom 24.03.2023, Publ. 1005708086).

    Firma neu:
    Accurate BI S.à.r.l. in Liquidation.

    Uebersetzungen der Firma neu:
    (Accurate BI GmbH in Liquidation) (Accurate BI LLC in liquidation). Mit Urteil vom 16.10.2023 hat das Bezirksgericht Winterthur die Gesellschaft aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 819 i.V.m. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR angeordnet.

    SHAB 231020/2023 - 20.10.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000003266, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 20.10.2023 Öffentlich einsehbar bis: 20.04.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur Gerichtlicher Entscheid gegen Accurate BI S.à.r.l. Klagende Partei: Beklagte Partei: Accurate BI S.à.r.l. CHE-113.838.993 Burgstrasse 70

  • Winterthur Angaben zum gerichtlichen Entscheid: betreffend Organisationsmangel Es wird erkannt:
    1. Die Antragsgegnerin wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
    2. Das Konkursamt Wülflingen-Winterthur wird mit dem Vollzug beauftragt.
    3. Die Entscheidgebühr wird festgesetzt auf Fr. 1'000.- und der Antragsgegnerin auferlegt. 4. ...
    4. Eine Berufung gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen ab Publikation an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Berufungsschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Geschäftsnummer: EO230056 Entscheiddatum: 16.10.2023 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Winterthur

    Kontaktstelle: Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10,
  • Winterthur

  • SHAB 230918/2023 - 18.09.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000003183, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 18.09.2023 Öffentlich einsehbar bis: 18.03.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur Gerichtlicher Entscheid gegen Accurate BI S.à.r.l. Klagende Partei: Beklagte Partei: Accurate BI S.à.r.l. CHE-113.838.993 Burgstrasse 70

  • Winterthur Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Organisationsmangel Es wird verfügt:
    1. Das Doppel der Eingabe des Handelsregisteramts des Kantons Zürich vom 5. September 2023 bleibt zuhanden der Antragsgegnerin bei den Akten.2. Der Antragsgegnerin wird eine Frist von 20 Tagen ab Publikation dieser Verfügung angesetzt, um den rechtmässigen Zustand herzustellen. Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen würde durch Urteil des Gerichts die Auflösung der Antragsgegnerin und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 819 OR in Verbindung mit Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR). Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
    2. Der rechtmässige Zustand kann hergestellt werden, indem die Antragsgegnerin ein gültiges Domizil eintragen lässt.
    3. An die Antragsgegnerin ergehen folgende Hinweise: - Eine allfällige Behebung des Mangels während dieses Verfahrens ist in Zusammenarbeit mit dem Handelsregisteramt vorzunehmen. Das Gericht behandelt nur das vorliegende Verfahren. - Bei Behebung des Mangels während des Laufs der Frist gemäss Ziff. 2 dieser Verfügung wird das Gericht durch das Handelsregis-teramt informiert. Das vorliegende Verfahren ist daraufhin wegen Gegenstandslosigkeit durch Verfügung des Gerichts zu beenden. - Erfolgt die Behebung des Mangels nach Fällung des Urteils durch das Gericht, kann es nicht von sich aus auf das Urteil zurück-kommen. Der Antragsgegnerin steht es aber offen, beim Gericht ein Wiederherstellungsgesuch nach Art. 148 ZPO zu stellen. - Eingaben an das Gericht haben schriftlich zu erfolgen. Geschäftsnummer: EO230056 Entscheiddatum: 18.09.2023 Gerichtliche Entscheidinstanz: Einzelgericht summarisches Verfahren Frist: 20 Tage Frist von 20 Tagen ab Publikation

    Kontaktstelle: Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10,
  • Winterthur

  • Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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